Mordfall Charlotte Böhringer
08.08.2013 um 08:14aberdeen schrieb:Das Verhalten vor Gericht spricht für jemanden, der sich in einer verzweifelten Lage sieht. Ich schreibe jetzt nur aus der Perspektive von B. T.: wenn man sich zu unrecht des Mordes angeklagt sieht und eine lebenslange Haftstrafe droht, lässt sich wohl kaum von einer "leichten" Bedrohung sprechen.Du vergisst mal wieder: Auch jemand der sich zurecht des Mordes angeklagt ist sieht sich in einer verzweifelten Lage angesichts einer drohenden jahrzehntelangen Gefängnisstrafe. Durchdrehen vor Gericht ist daher weder ein Indiz für, noch gegen die Schuld des Durchdrehenden.
LIncoln_rhyME schrieb:Ich finds zumindest unnötig...Nein es ist ganz und garnicht unnötig - wenn eine Beziehungstat als Raubmord getarnt werden soll, sollte man tunlichst auch Schubladen durchwühlen und Wertsachen vom Tatort mitnehmen. Die Mitnahme von 500 Euro-Scheinen würde also absolut Sinn machen, wenn man mal davon ausgeht dass die Scheine die bei B. gefundne wurden tatsächlich vom Tatort stammen. Die Frage ist eher, warum er so "dumm" war mit dem zielgerichteten Durchwühlen ausschließlich des Büros und dem Griff nach den Testamenten nicht nur das Raubmordszenario zu durchkreuzen, sondern sogar noch eine direkte Spur zu sich zu legen.
Aber gut, war halt Ersttäter und stand unter Zeitrduck, immerhin musste er ja die Alibianrufe rechtzeitig absetzen.