Mordfall Charlotte Böhringer
07.08.2013 um 22:46Im Urteil steht viel Geschrieben das nicht auf Fakten beruht sondern auf Annahmen und bei genauer Beschäftigung mit dem Geschriebenen fällt auf, dass diese Annahmen teilweise äusserst hinterfragenswert sind.
Beim Glas 2.8.0.34 z.B. wird ein Zusammenhang mit der Tat ausgeschlossen weil man das Glas in der Küche im 5. Stock fand, die Tötung von Frau Böhrigner aber im Flur der 4. Etage stattfand.
Was spräche aber dagegen, dass Frau Böhringer selber das Glas von oben holte um es dem Täter zu bringen? Wenn der Täter nach einem Glas Mineralwasser bzw. Leitungswasser gefragt hätte, wo hätte man ein solches herholen und befüllen können? Wohl nur oben in den Räumlichkeiten.
Und wenn der Täter darauf bedacht gewesen wäre Spuren zu beseitigen, dann hätte er das Glas sicher wieder dahin zurückgetragen wo es hergeholt wurde, nach oben, in die Küche in die Spülmaschine, vorher hätte er es wahrscheinlich abgewischt. Und es kann sogar angenommen werden, dass er es absichtlich ganz nach hinten gestellt hätte, dorthin wo 2.8.0.34 gefunden wurde.
Beim Glas 2.8.0.34 z.B. wird ein Zusammenhang mit der Tat ausgeschlossen weil man das Glas in der Küche im 5. Stock fand, die Tötung von Frau Böhrigner aber im Flur der 4. Etage stattfand.
Was spräche aber dagegen, dass Frau Böhringer selber das Glas von oben holte um es dem Täter zu bringen? Wenn der Täter nach einem Glas Mineralwasser bzw. Leitungswasser gefragt hätte, wo hätte man ein solches herholen und befüllen können? Wohl nur oben in den Räumlichkeiten.
Und wenn der Täter darauf bedacht gewesen wäre Spuren zu beseitigen, dann hätte er das Glas sicher wieder dahin zurückgetragen wo es hergeholt wurde, nach oben, in die Küche in die Spülmaschine, vorher hätte er es wahrscheinlich abgewischt. Und es kann sogar angenommen werden, dass er es absichtlich ganz nach hinten gestellt hätte, dorthin wo 2.8.0.34 gefunden wurde.