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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

20.07.2013 um 21:03
Ich denke, der Täter ist zum Tatort zurückgekehrt. Dafür spricht das Entfernen der Zeitschriften von der Wohnungstür.

Und ich denke nicht, dass B. die
Zeitschriften entfernt hat um sich einen grösseren Zeitraum zum Wegfahren seines Autos aus der Parkgarage zu beschaffen.

Er hätte auch so genug Zeit gehabt um den Wagen wegzufahren und einer Fahrt nach Augsburg hätte es auch nicht bedurft um eventuelle Tatwaffen und Tatbekleidung zu entsorgen, das hätte er auch überall in der Nähe von München machen können.

Ich glaube vielmehr, dass es dem Täter wichtig gewesen sein könnte noch einmal die Wohnung zu betreten um dort Spuren zu vernichten oder um Spuren zu legen oder beides.

Meine Vermutung ist, dass der Täter am Tatabend nach der Tat die Wohnung panisch verlassen hat und nach Hause fuhr. Er wird eine schlaflose Nacht gehabt haben, so meine Vermutung und es wird ein Plan entstanden sein, zum Tatort zurückzukehren um nachzubessern.

Der Täter. so vermute ich wusste nicht nur um die Stammtischgewohnheiten von Frau Böhringer, er wusste auch wann die Putzfrau morgens im Betrieb erschien und wann in der Regel die Wohnung von Frau Böhringer geputzt wurde. Er wusste auch von der Gewohnheit die Zeitschriften nach oben zu bringen und an die Tür zu hängen.

Also musste er die Zeitschriften entfernen bevor die Putzfrau erschien. Nicht hereingeholte Zeitschriften hätten das Misstrauen der Putzfrau erregen können und es wäre möglich gewesen dass man die Polizei informiert hätte.

Der Täter musste damit rechnen, dass von Stammtischkollegen aus im Betrieb angerufen worden war um sich nach Frau Böhringer zu erkundigen, wäre noch das Auffinden der Zeitschriften vor der Tür hinzugekommen dann wäre ein Herbeirufen der Polizei durchaus möglich gewesen.

Daher so vermute ich wurden die Zeitschriften vom Täter mit in die Wohnung genommen als er diese zum zweiten Mal betrat , später hat er die Zeitschriften mitgenommen.

Der Täter wusste um den Hinterausgang durch den man das Parkdeck ungesehen betreten konnte.

Ich vermute daher dass er sich zu Fuss der Parkgarage näherte und diese auch zu Fuss wieder verlassen hat, einfach weil das am unauffälligsten gewesen wäre.

Anschliessend so vermute ich, ist der Täter wieder nach Hause gefahren.

Er hat sich nicht in der Parkgarage herumgetrieben und zusammenmit anderen Beschäftigten darauf gewartet, dass endlich der Wohnungszutritt erfolgte um dort noch Restspuren zu legen.

Und er ist auch nicht hektisch in der Gegend herumgefahren, mal hierhin und dann dorthin.

Er hatte die ganze Nacht Zeit um sich einen Plan zurechtzulegen und den, so vermute ich hat er am Tag nach der Tat ausgeführt. Zum Tatort zurück, die Handtasche vor der Tür auskippen, damit der Eindruck entstand Frau Böhrigner hätte sich im Gehen befunden, im Büro Unordnung schaffen, damit der Eindruck entstand der Überfall hätte etwas mit dem Büro und dort gelagerten Gegenständen zu tun und dann auf schnellstem Weg zurück in die eigene Wohnung um dort präsent zu sein, wenn die Information über das Nichtmelden bzw. das Auffinden von Frau Böhringer ihn errreichen würde.

Der Täter hätte auch in der Nacht zurückkehren können, vermutlich ging das nicht weil er nicht alleine wohnte und erst den Morgen abwarten musste um ohne aufzufallen die eigene Wohnung verlassen konnte.

Der Täter muss am Tag nach der Tat keiner beruflichen Beschäftigung nachgegangen sein, denn wäre es so, dann hätte er in seinem Betrieb morgens in der betreffenden zeit am Arbeitsplatz fehlen müssen.

Der Täter im Fall Böhringer muss zwei Alibis nachweisen. Eines für den Zeitpunkt der eigentlichen Tat und eins für die Zeit in der die Zeitschriften verschwanden.

Diesen Punkt halte ich für sehr wichtig.

Die Frage wäre noch wie es sich mit dem Wohnungsschlüssel verhielt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.07.2013 um 22:14
@Interested schrieb:
Zitat von InterestedInterested schrieb:Mit dem Einkalkulieren, der Planung, du denkst da glaub ich zu kompliziert...Ich denke Fehler passieren genau dann, Dinge werden zu sauber abgewickelt oder zu stümperhaft und genau das macht es auffällig,. Da er bisher nicht gemordet hat, woher sollte er wirklich wissen, was zu beachten gewesen wäre?
Genau. Es handelte sich bei B.T. ja nicht um einen Profikiller, der einen Auftragsmord ausführte.
Solche Täter machen wahrscheinlcih wesentlich weniger 'Fehler' und stehen zudem nicht in einer Beziehung zum Opfer, die sie in das Visier der Ermittler rücken würde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.07.2013 um 22:29
@meermin

Danke für die Zusammenfassung. Sie lässt nur einen sinnvollen Schluss zu: Bence war der Täter.

PS: Wenn jemand Urlaub hat, wird er an seiner Arbeitsstelle auch nicht vermisst. Nicht dass du jetzt anfängst, den Mörder unter den Münchner Arbeitslosen zu suchen...


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.07.2013 um 22:36
@meermin schrieb:
Zitat von meerminmeermin schrieb:Und ich denke nicht, dass B. die
Zeitschriften entfernt hat um sich einen grösseren Zeitraum zum Wegfahren seines Autos aus der Parkgarage zu beschaffen.
Warum hat der Täter Deiner Meinung nach die Zeitungen entfernt?

@meermin schrieb:
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich glaube vielmehr, dass es dem Täter wichtig gewesen sein könnte noch einmal die Wohnung zu betreten um dort Spuren zu vernichten oder um Spuren zu legen oder beides.
Der Täter musste demnach einen Wohnungsschlüssel besessen haben.
Was bei B.T. der Fall war. Er sagte zwar aus, dass die Tante ihm nach dem Streit den Schlüssel zu ihrer Wohnung abgenommen hatte - er besaß jedoch weitere Wohnungsschlüssel, die er den Ermittlern später aushändigte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.07.2013 um 22:55
Ich habe ein paar Fragen, was die "Erbunwürdigkeit" des Verurteilten B. T. angeht:
Laut Bürgerinitiative "Pro Bence" reichte Bences Bruder etwa einen Monat nach dem Urteil eine Klage beim Landgericht München ein, mit dem Ziel, Bence auf Erbunwürdigkeit zu verklagen.

Zitat BI "Pro Bence": http://www.probence.de/die-verfahren/zivilverfahren/
Bestätigt das Zivilgericht seine Täterschaft, so ist Bence erbunwürdig und das Erbe fällt an seine Familie.
War aber Bence nicht schon erbunwürdig, nachdem das Strafgericht das Urteil "schuldig" gefällt hatte? Stand nicht irgendwo im Urteil, dass der Erbanteil des schuldig gesprochenen B.T. vom Staat eingezogen wurde?


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20.07.2013 um 23:51
@Aggie
Zitat von AggieAggie schrieb:Warum hat der Täter Deiner Meinung nach die Zeitungen entfernt?
Ich gehe davon aus, dass der Täter glaubte aus seiner Sicht unbedingt noch einmal in die Wohnung zu müssen sei es um dort Veränderungen vorzunehmen oder ihn belastendes Material zu entfernen.

Da er aber bedacht war nicht aufzufallen konnte er dies erst am nächstenTag machen. Nach der Tat musste er nach Hause fahren um ein Alibi zu haben und am nächsten Morgen konnte er nicht ungewohnt früh die eigene Wohnung verlassen ohne dass dies aufgefallen wäre.

Also dürfte er das Parkhaus erst wieder erreicht haben als die Zeitungen bereits an der Tür angebracht waren.

Wollte er nun die Wohnung betreten ohne Gefahr zu laufen dort von der herbeigerufenen Polizei eventuell überrascht zu werden musste er die Zeitungen mit in die Wohnung hineinnehmen und somit vortäuschen , Frau Böhringer selber hätte die Zeitungen hereingeholt.

Wie gesagt ich vermute, der Täter wusste, dass morgens zu einer bestimmten Zeit die Putzfrau erscheinen würde.

Ich denke weiterhin, dass derTäter die Zeitungen später mitnahm und irgendwo verschwinden liess um eine falsche Spur zu legen.

Das Mitnehmen der Zeitungen passt zu der Spur mit der ausgekippten Handtasche, beides täuschte vor, dass man es mit einem Täter zu tun hat, der keinen Schlüssel besass, einem Täter , der vor der Wohnungstür lauern müsste und der es dabei belassen musste, die Zeitungen mitzunehmen. Das Augemerk wurde auf eine vor der Tür lauernde Person gerichtet und sollte vielleicht davon ablenken, dass man selber die Wohnung nach Absprache betreten hatte. und nach der Tat jederzeit mit Schlüssel betreten konnte.

Der Kreis der Personen, die einen Schlüssel zu der Wohnung besassen bzw. Zugriff auf einen Schlüssel hatten dürfte klein sein.

Die Zeitungen mussten aus Sicht des Täters auch verschwinden, damit ihm Zeit genug blieb ungestört wieder nach Hause zu fahren und dort den Ahnungslosen zu spielen


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 00:02
@Aggie

Das Strafgericht hat den "Verfall" erklärt,richtig. Damit wäre B. T. Erbanteil an die Staatskasse gefallen. Durch die Feststellung der Erbunwürdigkeit, tritt zum Beispiel durch groben Undank ein ;-), erbt B. T. aber erst gar, so dass auch nichts an die Staatskasse fallen kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 00:04
Wichtig erscheint mir die Verkettung der beiden Ereignisse : Termin mit den RA vorm Stammtisch nicht eingehalten und Putzfrau findet morgens Zeitschriften noch an der Tür . Diese beiden Ereignisse von dem nur eins real stattfand, das andere aber stattgefunden hätte, wenn der Täter nicht aktiv geworden wäre hätten durchaus dazu führen können, dass die Polizei viel früher eingeschaltet worden wäre weil man sich Sorgen um Frau Böhringer machte.


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21.07.2013 um 01:53
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Wollte er nun die Wohnung betreten ohne Gefahr zu laufen dort von der herbeigerufenen Polizei eventuell überrascht zu werden musste er die Zeitungen mit in die Wohnung hineinnehmen und somit vortäuschen , Frau Böhringer selber hätte die Zeitungen hereingeholt.
Soso, wenn er also die Wohnung betreten will, ohne Gefahr zu laufen, dort "von der herbeigerufenen Polizei evtl. überrascht zu werden", muss er die Zeitungen mit hineinnehmen. Und wenn er dann einen Polizisten vor sich sieht, hält er sich die Zeitung vors Gesicht und ruft ganz laut "Ich seh dich nicht, du siehst mich nicht!", oder was? Mensch meermin, was schreibst du denn da wieder für einen Quatsch?!


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 09:08
@Interested
@Aggie

Ja, vielleicht denke ich da wirklich zu kompliziert, aber dass Mordwaffe und Handschuhe zu entsorgen sind, ist noch nicht sooo kompliziert.
Das mit den Zeitungen könnte tatsächlich ein Zufallsprodukt gewesen sein, was auch erklären könnte, warum B. T. sie nicht entsorgt hat.

Auf der anderen Seite:
Sofern man nicht von einem absolut gefühlskalten und empathielosen Täter ausgeht, muss auch noch ein gewisses Maß an tatbezogener Ambivalenz einbezogen werden, d. h., das mehr oder weniger ausgeprägte Zurückschrecken vor den eigenen Gedanken. Dies kann natürlich auch dazu führen, dass "Planungslücken" entstehen, da B. T. wahrscheinlich auch nicht mit einer "to-do-Liste" bei sich am Küchentisch gesessen hat.

Das wird doch wohl auch nicht so gelaufen sein, dass B. T. sich nachmittags gesagt hat: och, fahr ich mal zu meiner Tante; mal sehen, ob sie zufällig Zuhause ist und ich sie erschlagen kann??? Natürlich kann man auch von einem "vagen" Vorsatz ausgehen, bei dem der Gedanken an den Mord immer mal wieder auftaucht, und weggeschoben wird, bis dann zur Ausführung einer eher wenig reflektierten Tat.
Dagegen spricht im vorliegenden Fall aber wiederum, dass der Täter eine relativ ausgeprägte Choreographie gehabt haben muss:

Planung Mordwaffe
Planung Handschuhe
Planung Tatzeitpunkt
Planung ungesehenes Eindringen in das Parkhaus
Planung für Entdeckung und Tatabbruch
Planung für Tatablauf und gezieltes Suchen im Bureau
Panung ungesehenes Verlassen des Tatortes
Planung Entsorgung Mordutensilien
Planung Täuschung Verlobte

... Soweit zum Montag. Für den Folgetag gebe ich Euch absolut recht: das wirkt doch sehr ungeplant.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:02
@Iudex
Zitat von IudexIudex schrieb:Soso, wenn er also die Wohnung betreten will, ohne Gefahr zu laufen, dort "von der herbeigerufenen Polizei evtl. überrascht zu werden", muss er die Zeitungen mit hineinnehmen. Und wenn er dann einen Polizisten vor sich sieht, hält er sich die Zeitung vors Gesicht und ruft ganz laut "Ich seh dich nicht, du siehst mich nicht!", oder was?
Schade, diese Antwort auf meinen Kommentar zeigt, das Du entweder gar nicht richtig mitliest bzw. die Kommentare die geschrieben werden in Deinem Kopf filterst und alles was nicht in Dein Weltbild hinsichtlich des Böhringer Mordes hineinpasst von vornherein überliest oder aber einfach der Wille fehlt sich mit anderen Argumenten auseinanderszusetzen.

Und du scheinst zu meinen dieses Manko durch forsche Frechheiten überspielen zu können. oder denkst Du gar es wäre ein cooler guter Stil andere zu beleidigen und sich beifallheischend über andere Schreiber lustig zu machenund auf deren Kosten dumme Witzchen zu reissen?

Ganz ganz schlechter Stil. Na ja, leider weiss man hier nie wer sich hinter den nicks verbirgt. Wenn Du noch im jugenlichen Alter oder gar ein Kind bist, dann verzeihe ich Dir. Sonst auch, aber diese unangenehme Art wird Dir viele Türen im Leben verschliessen und Beifall wirst Du nur von Deinesgleichen bekommen.

So und nun zurück zu Frau Böhrigner und ihrem Tod.
Meine Annahme:
Die Zeitungen wurden entfernt weil der Täter eben verhindern wollte, dass man sich Sorgen machte und die Polizei rief. Wenn morgens in der Firma darüberhinaus noch ein Anruf des RA eingegangen wäre mit dem Frau Böhringer am Abend zuvor eine Verabredung hatte und wenn man sie telefonisch nicht hätte inihrer Wohnung erreichen können und wenn der Mann, der Zugang zum Zweitschlüssel ihrer Wohnung hatte nicht im Betrieb und vielleicht auch nicht zuhause erreichbar gewesen wäre, hätte man eventuell die Polizei gerufen.

Wenn der Täter aber meinte , dringend ein zweites Mal an den Tatort zurückkehren zu müssen um Dinge zu verändern und er dies erst am nächsten Morgen tun konnte, dann war es aus diesem Grund wichtig die Zeitungen von der Tür zu entfernen, damit keine Sorge aufkam.

Ich schreibe das gerne noch einmal. So kann ich selber auch noch einmal über diese Idee nachdenken und sie erscheint mir recht plausibel zu sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:11
Es wurde hier oft darüber nachgedacht wie es sein konnte, dass sich Blutspuren der Tat nur im Flur befanden obwohl der Täter offensichtlich zumindest auch noch das Büro betreten hatte und dort herumgelaufen war.

Die Annahme, dass der Täter später an den Tatort zurückkkehrte und sich erst dann umsichtig und vorsichtig hinauf ins Büro begab als das Blut im Eingangsbereich bereits getrocknet war würde eine Erklärung liefern.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:12
Handschuhe, Mordwaffe = Alltagsgegenstände...Kann man im Auto haben...
Tatzeitpunkt = Kennen der Gewohnheiten

Selbst ein Gesehenwerden, würde nicht besonders auffällig erscheinen, wollte man halt kurz sein Auto holen oder was auch immer.

Die Wegnahme der Zeitungen war nicht geplant. Zwar hat er die Putzfrau bedacht, aber eben nicht die Zeitungen - daher bestand Handlungsbedarf, die hätten ja nicht ewig da hängen können, ohne dass man Nachsehen würde. Als eben genau das bekannt wurde, die Zeitungen hängen noch an der Tür, da nahm er sie weg und fuhr erst nach Hause und dann nach Augsburg. Die hatte er vermutlich gar nicht eingeplant.

Anfangs gab er ja an, als er in die Parkgarage kam, wären die Zeitungen weg gewesen, später schilderte er es anders....DAS Auffällige an der Version ist eben, er kam ja mit dem Rad und wie sollte er da schon gewußt haben, dass die Zeitungen ne Rolle spielen würden...oder fährt man auch mit dem Rad ins 4. Parkdeck?

Darum revidierte er seine Aussage auch und machte dann die Entdeckung als er von Augsburg kam...bis dahin übrigens, konnte er ja aufgrund der Tatsache seit geraumer Zeit nicht anwesend gewesen zu sein - gar nicht wissen, wann und ob die Zeitungen 'eigentlich' entfernt wurden!!! Schließlich hätte sich ja ne einfache Erklärung dafür in der Zwischenzeit ergeben haben können oder gar die Polizei wäre schon vor Ort gewesen...Somit lenkte er erneut ein Augenmerk auf etwas, was nicht unbedingt eine soooo große Rolle gespielt hätte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:18
@Interested
War es denn B. der zuerst von den Zeitungen berichtete?

Ich hatte das bisher so verstanden, das sich vor allem die anderen im Betrieb Sorgen machten und er sich lediglich an der Diskussion beteiligt hat und jeder eben das sagte was er selber morgens beobachtet hatte.

B. hatte auf jeden Fall Gelegenheit auf die Wohnungstür zu schauen als er sein Auto holte um nach Augsburg zu fahren.

Aber warum sollte er sich vorher bereits im 4. Parkdeck aufgehaltgen haben?



"Anfangs gab er ja an, als er in die Parkgarage kam, wären die Zeitungen weg gewesen,"

Auf welcher Seite des Urteils wird darüber Genaueres geschrieben? Wann hat B. genau zum ersten Mal die Zeitungen gesehen bzw. nicht mehr gesehen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:26
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:Tatzeitpunkt = Kennen der Gewohnheiten
An dieser Stelle bin ich nicht überzeugt und sehe da auch einen massiven Widerspruch im Urteil.

Erstens:
Das kennen der Gewohnheiten bedeutet nicht, dass Ch. B. auch alleine gewesen sein muss. Tatsächlich wäre sie es an diesem Abend gar nicht gewesen, wenn die Verabredung stattgefunden hätte. Das konnte aber B. T. gar nicht wissen, wenn es keinen Kontakt mehr gegeben hatt.

Zweitens:
Das Gericht nimmt an, dass Ch. B. entgegen ihrer sonstigen Gewohnheiten früher zum Stammtisch aufgebrochen ist, da sie angeblich ihre Verabredung mit dem zweiten Rechtsanwalt einhalten wollte. Diese Annahme ist für das Gericht unabdingbar, da der angenommene Tatablauf ansonsten zeitlich nicht mehr funktioniert. B. T. hat ja ab 19.34 Uhr ein Alibi.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Als eben genau das bekannt wurde, die Zeitungen hängen noch an der Tür, da nahm er sie weg und fuhr erst nach Hause und dann nach Augsburg. Die hatte er vermutlich gar nicht eingeplant.
Neee, sorry. Das funktioniert nicht. Die Reinigungskraft V. hat ausgesagt, dass sie mit dem Zeugen P.(?) darüber gesprochen hat, dass die Zeitungen weg seien, aber Ch. B. die Tür nicht öffne. Das Gespräch kann nicht nach 09.00 Uhr stattgefunden haben. B. T. sei bei diesem Gespräch im Tankstellenshop anwesend gewesen.
Ich les das noch mal nach ...

Weiß von Euch eigentlich zufällig jemand, wie Alarmanlagen funktionieren?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:29
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die Annahme, dass der Täter später an den Tatort zurückkkehrte und sich erst dann umsichtig und vorsichtig hinauf ins Büro begab als das Blut im Eingangsbereich bereits getrocknet war würde eine Erklärung liefern.
Gut gefolgert, Sherlock. Das große Rätsel bleibt aber für mich an dieser Stelle: sollte B. T. der Täter gewesen sein, was wollte er da eigentlich?


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21.07.2013 um 10:34
Ich zitier mich hier mal selbst:

Im Urteil steht, dass der Zeuge S. (Mitarbeiter) nach 08.00 Uhr die Zeitungen bei Ch. B. an die Tür gehängt hatte. Dann habe er die Papierkörbe geleert und die Rampe bis zum 4. Parkdeck gefegt. Hierbei sei ihm aufgefallen, dass die Zeitungen noch an der Tür hingen, was nebenbei bemerkt auch belegt, dass die Eingangstür vom Parkdeck aus einsehbar war.
Etwas später habe er die Putzfrau V. im Shop getroffen, die berichtete, dass Ch B. die Türe nicht öffne und dass die Zeitungen nicht mehr da seien. Während dieses Gesprächs sei auch B. T. anwesend gewesen. Steht auf S. 133.

Zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Zeuge S. die Zeitungen letztmals bemerkt habe, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Zeugin V., das Fehlen der Zeitungen festgestellt habe, lagen, nach Aussage von KHK B. etwa 10 Minuten. (ebenda)

Das Gericht geht dann weiter davon aus, dass B. T. vor Arbeitsbeginn ungesehen in die Parkgarage gegangen sei, die zeitungen weggenommen habe, und dann "offiziell" wieder zum Vordereingang erschienen sei. Alles ungesehen und mit einem Zeitfenster von max. 10 Minuten.

B. T. ist also ziemlich gut darin, schnell und ungesehen zu handeln??


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:43
Eine weitere interssante Information ist mir gerade erst bein nochmaligen Durchlesen der entsprechenden Passage des Urteils aufgefallen.

Im 4. Parkdeck stand nicht nur der Golf des verurteilten B., dort befand sich auch deer Wagen des Opfers Frau Böhringer.

Im Urteil wird angenommen B. habe sich in seinem Wagen versteckt gehalten um dann unbemerkt die Zeitschriftenzu entfernen.

Es hätte aber ein zweites Fahrzeug gegeben in dem jemand sich hätte verstecken können um einen günstigen Moment abzuwarten um sich dann unbemerkt Zutritt zur Wohnung verschaffen zu können, vorrausgesetzt die Person wäre im Besitz des Autoschlüsselgewesen. Hier kommt wieder das Mercedes Mäppchen ins Spiel und die Verwischungen unter diesem Mäppchen als es gefunden wurde.

Befand sich der Autoschlüssel im Mäppchen? Wo befanden sich die Autoschlüssel? Besass Frau Böhringer einen Autoschlüssel und wurde dieser in der Wohnung aufbewahrt? Hätte der Täter Zugriff auf diesen Schlüssel haben können?

Wurde das Fahrzeug von Frau Böhriner nach der Tat spurentechnisch untersucht?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:44
Zitat von aberdeenaberdeen schrieb:B. T. ist also ziemlich gut darin, schnell und ungesehen zu handeln??
Du tust ja gerade zu so, als wären Massen von Menschen oben auf dem 4. Parkdeck. Was ist denn der große Hinkefuß für Dich, nicht innerhalb von 10 Min. hoch und wieder runter vom Parkdeck zu kommen. Selbst Treppe würde in der Zeit machbar sein.

Fakt ist, B. gibt an, als er kam wären die Zeitungen weggewesen...dann aufgrund des Gespräches mit den beiden, hätte er selber nachgesehen und die Zeitungen wären weg gewesen, später waren sie weg, als er von Augsburg kam. 3 verschiedene Angaben.

Da B. um 17h am Tattag seine Wohnung verließ, kann er auch oben auf dem Parkdeck gewartet haben. Auch im Auto und das Kommen und Gehen der Freundin beobachtet haben und dann zur Tat geschritten sein. So furchtbar lang war die Freundin ja nicht da. Und den Anwalt wollte sie eh am Stammtisch treffen...das Treffen mit dem anderen wurde abgesagt.

Da die Alarmanlage scharf gestellt war, kann es wohl auch nur jemand mit Code gewußt haben - meinst Du also sicher, der Anwalt oder welcher ominöse Täter auch immer, hat von C.B. den Code bekommen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.07.2013 um 10:48
Ich finde im Urteil leider die Passage nicht in der berichtet wird, das B. morgens sofort nach Ankunft in der Parkgarage im 4. Stock war und dabei sah, dass die Zeitungen noch hingen bzw. nicht hingen.

Auf welcher Seite des Urteils wird davon berichtet?


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