Mordfall Charlotte Böhringer
20.07.2013 um 21:03Ich denke, der Täter ist zum Tatort zurückgekehrt. Dafür spricht das Entfernen der Zeitschriften von der Wohnungstür.
Und ich denke nicht, dass B. die
Zeitschriften entfernt hat um sich einen grösseren Zeitraum zum Wegfahren seines Autos aus der Parkgarage zu beschaffen.
Er hätte auch so genug Zeit gehabt um den Wagen wegzufahren und einer Fahrt nach Augsburg hätte es auch nicht bedurft um eventuelle Tatwaffen und Tatbekleidung zu entsorgen, das hätte er auch überall in der Nähe von München machen können.
Ich glaube vielmehr, dass es dem Täter wichtig gewesen sein könnte noch einmal die Wohnung zu betreten um dort Spuren zu vernichten oder um Spuren zu legen oder beides.
Meine Vermutung ist, dass der Täter am Tatabend nach der Tat die Wohnung panisch verlassen hat und nach Hause fuhr. Er wird eine schlaflose Nacht gehabt haben, so meine Vermutung und es wird ein Plan entstanden sein, zum Tatort zurückzukehren um nachzubessern.
Der Täter. so vermute ich wusste nicht nur um die Stammtischgewohnheiten von Frau Böhringer, er wusste auch wann die Putzfrau morgens im Betrieb erschien und wann in der Regel die Wohnung von Frau Böhringer geputzt wurde. Er wusste auch von der Gewohnheit die Zeitschriften nach oben zu bringen und an die Tür zu hängen.
Also musste er die Zeitschriften entfernen bevor die Putzfrau erschien. Nicht hereingeholte Zeitschriften hätten das Misstrauen der Putzfrau erregen können und es wäre möglich gewesen dass man die Polizei informiert hätte.
Der Täter musste damit rechnen, dass von Stammtischkollegen aus im Betrieb angerufen worden war um sich nach Frau Böhringer zu erkundigen, wäre noch das Auffinden der Zeitschriften vor der Tür hinzugekommen dann wäre ein Herbeirufen der Polizei durchaus möglich gewesen.
Daher so vermute ich wurden die Zeitschriften vom Täter mit in die Wohnung genommen als er diese zum zweiten Mal betrat , später hat er die Zeitschriften mitgenommen.
Der Täter wusste um den Hinterausgang durch den man das Parkdeck ungesehen betreten konnte.
Ich vermute daher dass er sich zu Fuss der Parkgarage näherte und diese auch zu Fuss wieder verlassen hat, einfach weil das am unauffälligsten gewesen wäre.
Anschliessend so vermute ich, ist der Täter wieder nach Hause gefahren.
Er hat sich nicht in der Parkgarage herumgetrieben und zusammenmit anderen Beschäftigten darauf gewartet, dass endlich der Wohnungszutritt erfolgte um dort noch Restspuren zu legen.
Und er ist auch nicht hektisch in der Gegend herumgefahren, mal hierhin und dann dorthin.
Er hatte die ganze Nacht Zeit um sich einen Plan zurechtzulegen und den, so vermute ich hat er am Tag nach der Tat ausgeführt. Zum Tatort zurück, die Handtasche vor der Tür auskippen, damit der Eindruck entstand Frau Böhrigner hätte sich im Gehen befunden, im Büro Unordnung schaffen, damit der Eindruck entstand der Überfall hätte etwas mit dem Büro und dort gelagerten Gegenständen zu tun und dann auf schnellstem Weg zurück in die eigene Wohnung um dort präsent zu sein, wenn die Information über das Nichtmelden bzw. das Auffinden von Frau Böhringer ihn errreichen würde.
Der Täter hätte auch in der Nacht zurückkehren können, vermutlich ging das nicht weil er nicht alleine wohnte und erst den Morgen abwarten musste um ohne aufzufallen die eigene Wohnung verlassen konnte.
Der Täter muss am Tag nach der Tat keiner beruflichen Beschäftigung nachgegangen sein, denn wäre es so, dann hätte er in seinem Betrieb morgens in der betreffenden zeit am Arbeitsplatz fehlen müssen.
Der Täter im Fall Böhringer muss zwei Alibis nachweisen. Eines für den Zeitpunkt der eigentlichen Tat und eins für die Zeit in der die Zeitschriften verschwanden.
Diesen Punkt halte ich für sehr wichtig.
Die Frage wäre noch wie es sich mit dem Wohnungsschlüssel verhielt.
Und ich denke nicht, dass B. die
Zeitschriften entfernt hat um sich einen grösseren Zeitraum zum Wegfahren seines Autos aus der Parkgarage zu beschaffen.
Er hätte auch so genug Zeit gehabt um den Wagen wegzufahren und einer Fahrt nach Augsburg hätte es auch nicht bedurft um eventuelle Tatwaffen und Tatbekleidung zu entsorgen, das hätte er auch überall in der Nähe von München machen können.
Ich glaube vielmehr, dass es dem Täter wichtig gewesen sein könnte noch einmal die Wohnung zu betreten um dort Spuren zu vernichten oder um Spuren zu legen oder beides.
Meine Vermutung ist, dass der Täter am Tatabend nach der Tat die Wohnung panisch verlassen hat und nach Hause fuhr. Er wird eine schlaflose Nacht gehabt haben, so meine Vermutung und es wird ein Plan entstanden sein, zum Tatort zurückzukehren um nachzubessern.
Der Täter. so vermute ich wusste nicht nur um die Stammtischgewohnheiten von Frau Böhringer, er wusste auch wann die Putzfrau morgens im Betrieb erschien und wann in der Regel die Wohnung von Frau Böhringer geputzt wurde. Er wusste auch von der Gewohnheit die Zeitschriften nach oben zu bringen und an die Tür zu hängen.
Also musste er die Zeitschriften entfernen bevor die Putzfrau erschien. Nicht hereingeholte Zeitschriften hätten das Misstrauen der Putzfrau erregen können und es wäre möglich gewesen dass man die Polizei informiert hätte.
Der Täter musste damit rechnen, dass von Stammtischkollegen aus im Betrieb angerufen worden war um sich nach Frau Böhringer zu erkundigen, wäre noch das Auffinden der Zeitschriften vor der Tür hinzugekommen dann wäre ein Herbeirufen der Polizei durchaus möglich gewesen.
Daher so vermute ich wurden die Zeitschriften vom Täter mit in die Wohnung genommen als er diese zum zweiten Mal betrat , später hat er die Zeitschriften mitgenommen.
Der Täter wusste um den Hinterausgang durch den man das Parkdeck ungesehen betreten konnte.
Ich vermute daher dass er sich zu Fuss der Parkgarage näherte und diese auch zu Fuss wieder verlassen hat, einfach weil das am unauffälligsten gewesen wäre.
Anschliessend so vermute ich, ist der Täter wieder nach Hause gefahren.
Er hat sich nicht in der Parkgarage herumgetrieben und zusammenmit anderen Beschäftigten darauf gewartet, dass endlich der Wohnungszutritt erfolgte um dort noch Restspuren zu legen.
Und er ist auch nicht hektisch in der Gegend herumgefahren, mal hierhin und dann dorthin.
Er hatte die ganze Nacht Zeit um sich einen Plan zurechtzulegen und den, so vermute ich hat er am Tag nach der Tat ausgeführt. Zum Tatort zurück, die Handtasche vor der Tür auskippen, damit der Eindruck entstand Frau Böhrigner hätte sich im Gehen befunden, im Büro Unordnung schaffen, damit der Eindruck entstand der Überfall hätte etwas mit dem Büro und dort gelagerten Gegenständen zu tun und dann auf schnellstem Weg zurück in die eigene Wohnung um dort präsent zu sein, wenn die Information über das Nichtmelden bzw. das Auffinden von Frau Böhringer ihn errreichen würde.
Der Täter hätte auch in der Nacht zurückkehren können, vermutlich ging das nicht weil er nicht alleine wohnte und erst den Morgen abwarten musste um ohne aufzufallen die eigene Wohnung verlassen konnte.
Der Täter muss am Tag nach der Tat keiner beruflichen Beschäftigung nachgegangen sein, denn wäre es so, dann hätte er in seinem Betrieb morgens in der betreffenden zeit am Arbeitsplatz fehlen müssen.
Der Täter im Fall Böhringer muss zwei Alibis nachweisen. Eines für den Zeitpunkt der eigentlichen Tat und eins für die Zeit in der die Zeitschriften verschwanden.
Diesen Punkt halte ich für sehr wichtig.
Die Frage wäre noch wie es sich mit dem Wohnungsschlüssel verhielt.