Mordfall Charlotte Böhringer
21.07.2013 um 10:55@Interested
Neeeee, Massen sicher nicht - obwohl die Frage, wie man sich denn da so den Publikumsverkehr vorstellen hat, eine gute ist.
Der große Hinkefuss ist für mich, dass sich jemand zweimal diesem Stress aussetzt.
Wärst Du noch so lieb darauf einzugehen:
Neeeee, Massen sicher nicht - obwohl die Frage, wie man sich denn da so den Publikumsverkehr vorstellen hat, eine gute ist.
Der große Hinkefuss ist für mich, dass sich jemand zweimal diesem Stress aussetzt.
Interested schrieb:Da B. um 17h am Tattag seine Wohnung verließ, kann er auch oben auf dem Parkdeck gewartet haben.Nach dieser Annahme hätte er zwei Stunden(!) gewartet? Und er wusste dann ja immer noch nicht, ob Ch. B. alleine war. Denn nur weil die eine Freundin gerade geht, heißt dies ja nicht, dass es nicht noch weitere Besucher gibt.
Interested schrieb:Und den Anwalt wollte sie eh am Stammtisch treffen...das Treffen mit dem anderen wurde abgesagt.Das konnte B. T. aber beides nicht wissen .... er konnte keinesfalls sicher davon ausgehen, dass Ch. B. alleine war.
Wärst Du noch so lieb darauf einzugehen:
Zweitens:
Das Gericht nimmt an, dass Ch. B. entgegen ihrer sonstigen Gewohnheiten früher zum Stammtisch aufgebrochen ist, da sie angeblich ihre Verabredung mit dem zweiten Rechtsanwalt einhalten wollte. Diese Annahme ist für das Gericht unabdingbar, da der angenommene Tatablauf ansonsten zeitlich nicht mehr funktioniert. B. T. hat ja ab 19.34 Uhr ein Alibi.
Interested schrieb:Da die Alarmanlage scharf gestellt war, kann es wohl auch nur jemand mit Code gewußt haben - meinst Du also sicher, der Anwalt oder welcher ominöse Täter auch immer, hat von C.B. den Code bekommen?Mich interessiert erst einmal, ob die Alarmanlage anspringen würde, wenn die Tür von innen geöffnet wird?