Mordfall Charlotte Böhringer
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14.06.2013 um 16:20@jonasschmidt91
Danke für die Aufklärung. Ich lese halt von der probenceseite her immer und immer wieder: Die hätten den in-dubio-pro-reo-Grundsatz anwenden müssen. Das empfinde ich als eine Bevormundung der Kammer, bei welcher die Beurteilung liegt. Diese Kammer hatte keine Zweifel und damit kein Freispruch. Wo liegt die Berechtigung der Forderung nach dem Grundsatz, das ist ja doch eine Anmaßung sondergleichen in meinen Augen.
Danke für die Aufklärung. Ich lese halt von der probenceseite her immer und immer wieder: Die hätten den in-dubio-pro-reo-Grundsatz anwenden müssen. Das empfinde ich als eine Bevormundung der Kammer, bei welcher die Beurteilung liegt. Diese Kammer hatte keine Zweifel und damit kein Freispruch. Wo liegt die Berechtigung der Forderung nach dem Grundsatz, das ist ja doch eine Anmaßung sondergleichen in meinen Augen.
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:36Ich hätte noch eine Frage: Es hieß doch, Bence habe bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Worin soll es darum gegangen sein? Und die wurde doch ziemlich sicher noch nichtmal zur Verhandlung angenommen oder?
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:40Wenn Urteilskritiker einem Gericht vorschreiben wollen, da und da müsstet ihr Zweifel gehabt haben, wenn es sich also definieren lässt, wo zu zweifeln ist und wo nicht, warum bedarf es dann einer Kammer? Dann kann man doch Maschinen, Computer o.ä. zum Urteilen nehmen!!!
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:43@KonradTönz1
Am 03. Juni 2009 hatte die Verteidigung gegen den Verwerfungsbeschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 28. April 2009 und gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. August 2008 Verfassungsbeschwerde erhoben und die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt. Ausdrücklich war dabei die Art der Beweiswürdigung durch das Schwurgericht moniert und darauf hingewiesen worden, dass schon nicht von einem geschlossenen Indizienring ausgegangen werden könne, zudem angebliche Belastungsindizien nicht, wie von der fachgerichtlichen Rechtsprechung erfordert, zweifelsfrei festgestellt seien.
Diese Sache wurde nicht zur Verhandlung angenommen. Eine Beschwerde beim EGMR steht noch aus
Das hat aber nichts mit der eigentlichen Unzulässigkeit der Beschwerde zu tuen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sind an die Darstellungen im Urteil gebunden. Hätte Götzl in das Urteil geschrieben [ Bence ist 1,00 m groß 11 Jahre alt und querschnittsgelähmt [ was natürlich kompletter usus ist aber ich möchte die Feststellungskraft hier aufzeigen ] dann wären BGH und Bundesverfassungsgericht daran gebunden gewesen. Sie hätten nicht einfach schreiben dürfen Diese Feststellung des Gerichtes ist falsch.
Deshalb bezeichnet der Legendäre Revisionsrichter Werner Saarstedt dass abfassen revisions und verfassungsbeschwerden sicherer Urteile "als erbärmliche Kunst" und behauptet es gelinge jedem einem mittelmäßig begabten Referendar das abfassen dieser Urteile beizubringen.
Am 03. Juni 2009 hatte die Verteidigung gegen den Verwerfungsbeschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 28. April 2009 und gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. August 2008 Verfassungsbeschwerde erhoben und die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt. Ausdrücklich war dabei die Art der Beweiswürdigung durch das Schwurgericht moniert und darauf hingewiesen worden, dass schon nicht von einem geschlossenen Indizienring ausgegangen werden könne, zudem angebliche Belastungsindizien nicht, wie von der fachgerichtlichen Rechtsprechung erfordert, zweifelsfrei festgestellt seien.
Diese Sache wurde nicht zur Verhandlung angenommen. Eine Beschwerde beim EGMR steht noch aus
Das hat aber nichts mit der eigentlichen Unzulässigkeit der Beschwerde zu tuen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sind an die Darstellungen im Urteil gebunden. Hätte Götzl in das Urteil geschrieben [ Bence ist 1,00 m groß 11 Jahre alt und querschnittsgelähmt [ was natürlich kompletter usus ist aber ich möchte die Feststellungskraft hier aufzeigen ] dann wären BGH und Bundesverfassungsgericht daran gebunden gewesen. Sie hätten nicht einfach schreiben dürfen Diese Feststellung des Gerichtes ist falsch.
Deshalb bezeichnet der Legendäre Revisionsrichter Werner Saarstedt dass abfassen revisions und verfassungsbeschwerden sicherer Urteile "als erbärmliche Kunst" und behauptet es gelinge jedem einem mittelmäßig begabten Referendar das abfassen dieser Urteile beizubringen.
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:46@Giselle-Sophie
manchmal wäre das gar nicht das schlechteste. Eine Kammer macht sich von einem Menschen ein eigenes Bild. Nach den durchaus begründeten Attacken durch die Verteidigung wird Bence sich bei der Kammer nicht besonders beliebt gemacht haben. Götzl wurde schon mehrfach öffentlich von erfahrenen Juristen und einem Vorsitzenden des Bundesgerichtshofes für seine Überzeugungsfindung kritisiert. I
manchmal wäre das gar nicht das schlechteste. Eine Kammer macht sich von einem Menschen ein eigenes Bild. Nach den durchaus begründeten Attacken durch die Verteidigung wird Bence sich bei der Kammer nicht besonders beliebt gemacht haben. Götzl wurde schon mehrfach öffentlich von erfahrenen Juristen und einem Vorsitzenden des Bundesgerichtshofes für seine Überzeugungsfindung kritisiert. I
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:49Da ich aber auch zu den von dir genannten Personenkreis der Urteilskritiker gehöre, und der Meinung bin es hätte ein Indubio Urteil geben müssen , bin ich vielleicht eines unkritischen Beitrages nicht unbedingt fähig
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:50@jonasschmidt91
Götzl hat möglicherweise Gleiches auch schon getan. Kritik gibts immer, aber das Absolute gibt es nicht.
Götzl hat möglicherweise Gleiches auch schon getan. Kritik gibts immer, aber das Absolute gibt es nicht.
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:50@jonasschmidt91
Es ist gut, dass du wieder hier bist, trotz der unsachlichen, harschen Kritik von @CleoWinter.
Du schreibst ja selbst, dass du noch mitten im Prüfungsstress bist, deshalb sehe ich Dir Rechtschreibfehler nach.
Es ist gut, dass du wieder hier bist, trotz der unsachlichen, harschen Kritik von @CleoWinter.
Du schreibst ja selbst, dass du noch mitten im Prüfungsstress bist, deshalb sehe ich Dir Rechtschreibfehler nach.
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:52@jonasschmidt91
Ich freue mich, wenn man mit jemandem kontrovers diskutieren kann. Deshalb ist es gut, dass du hier vertreten bist.
Ich freue mich, wenn man mit jemandem kontrovers diskutieren kann. Deshalb ist es gut, dass du hier vertreten bist.
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 16:57@jonasschmidt91
Trotzdem bleibe ich gänzlich unbeeindruckt, wenn du schreibst, á la 'da haben mal Juristen den Götzl kritisiert und ein Oberrichter auch.' Was solls? Da bleiben noch viele übrig, die ihn nicht kritisiert haben. Neutren gibts nicht. Entweder - oder!
Trotzdem bleibe ich gänzlich unbeeindruckt, wenn du schreibst, á la 'da haben mal Juristen den Götzl kritisiert und ein Oberrichter auch.' Was solls? Da bleiben noch viele übrig, die ihn nicht kritisiert haben. Neutren gibts nicht. Entweder - oder!
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 17:24@Giselle-Sophie
Ich versuche mal meinen Standpunkt anders deutlich zu machen. allerdings geht es mir nicht darum dich zu beeinflussen oder zu beeindrucken
25 % aller Urteile die in Deutschland gefällt werden sind nach Auffassung von erfahrenen Richtern Fehlurteile . Im Bereich der Vergewaltigung sollen sie sogar noch höher sein.
Auch dort sind sich Richter sicher sonst würden sie nicht verurteilen.
Ich geb dir ein Beispiel.
Ein Mädchen zeigt erst seinen Vater und dann einen bekannten wegen hundertfacher sexueller Missbrauchs und Vergewaltigung an . Unteranderem geht es um eine Tat bei der das Mädchen brutalst mit einer Flasche penetriert worden sein soll. Gutachter sagen im Prozess aus dass
I erstens das Mädchen war noch Jungfrau . Laut Gutachter ist eine Bestehende Jungfernschaft trotz der massivsten Vergewaltigungen ebenso wahrscheinlich wie die Möglichkeit in die Vergangenheit reisen zu können nämlich gleich 0 %
II Sie leidet vermutlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung und ihre Aussagen haben keinen erkennbaren realitätsbezug
Kurz nach Prozessauftakt geht das Mädchen zur Staatsanwaltschaft und behauptet mit 13 von ihrem Vater an mehrere Fernfahrer verkauft worden zu sein: Die Staatsanwalstchaft leitet natürlich ein Ermittlungsverfahren ein, muss dieses aber nach wenigen Monaten wegen mangeldem Tatnachweis wieder einstellen. Davon erfährt auch die Kammer hält es aber nicht für notwendig die Verfahrensbeteiligten [ insbesondere die Angeklagten und die Verteidiger darüber zu informieren]
Noch während des Prozesses geht das Kind zur Staatsanwaltschaft und behauptet nun, bereits im Alter von 10 Jahren an einen Kinderpornoring verkauft worden zu sein. Sie habe gesehen wie ein Neugebohrenes an die Wand geworfen wurde und dabei gestorben sei. Selbstverständlich leitet die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren ein, und muss dieses nach wenigen TAgen einstellen: Die in der Aussage des Kindes erwähnten Personen und Orte [ die von dem Kind genauestens beschrieben wurden ] sind entweder nicht existent oder die Beschreibung der örtlichkeiten ist in keinen Einklang mit den Beschreibungen des Kindes zu bringen. Also stellt die Staatsanwaltschaft auch dieses EV ein. Auch davon erfährt die Kammer führt es aber nicht in den Prozess ein. Als beide Angeklagte für alle angegebenen Tattage Alibis aufweisen können [ Der VAter war nichteinmal in Deutschland ] sagt die Kammer : Dann habe sich das Kind eben um einen oder 2 Tage vertan . Als die Angeklagten auch diese Version wiederlegen können[ auch konnten sie belegen was sie am jeweild nach dem folgenden Tag sprich dem übernächsten Tag gemacht haben ] , sagt der Richter . Sie haben sich aber gut vorbereitet . Normalerweise machen dass nur Täter so. Als ein Gutachter dem Kind unglaubwürdigkeit bescheinigt wird er mit folgenden Worten vom Gericht angefahren " Nun lehnen sie sich mal nicht soweit aus dem Fenster. " Kurzum trotz erheblicher Bedenken verurteilt das Landgericht den bekannten zu einer Freiheitsstrafe von 12 oder 13 Jahren . Was der VAter bekam weiß ich leider gerade nicht. Erwartungsgemäß verwirft der Bundesgerichtshof die Revision In einem Wiederaufnahmeprozess sagt der Vorsitzende Richter: Wir möchten uns bei IHnen entschuldigen . Anhand der Beweise und Indizien hätten Sie niemals verurteilt werden dürfen. Diese Kammer hätte sie ohne jeden Zeweifel schon damals wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Was ich damit zum Ausdruck bringen will ist folgendes.
Auch die Richter in dem von mir geschilderten Fall hatten offensichtlich keine Zeweifel sonst hätte es niemals zu einer Verurteilung kommen dürfen. Aber man kann auch keine Zweifel haben wenn man die offensichtlich Entlastenden Fakten [ In meinem geschilderten FAll Anzeige I Gutachten Jungfernschaft Glabwürdigkeit Anzeige 2 usw] wegschiebt. Im Fall Bence wären dies zumindest dass DNA Gutachten aus dem Fall Ursula Hermann gewesen. Bedenkt man dazu noch dass damals ein möglicher Täter noch nicht ermittelt war [ zumal ich mittlerweile erhebliche Bedenken an der Richtigekit der VErurteilung dieses habe wobei ich zuvor zu 100 % von seiner Schuld überzeugbt war was aber nicht hierher gehört ] hätte dieses Indiz ganz entschieden zugunsten des Angeklagten gewertet werden müssen. Die Kammer hätte ausführlichst begründen müssen warum sie trotzdem nicht davon ausgeht dass hier irgendein entscheidender Zusammenhang besteht. Zumal Spurenvermischung von einem Gutachter expliziet ausgeschlossen worden sein soll.
Ich versuche mal meinen Standpunkt anders deutlich zu machen. allerdings geht es mir nicht darum dich zu beeinflussen oder zu beeindrucken
25 % aller Urteile die in Deutschland gefällt werden sind nach Auffassung von erfahrenen Richtern Fehlurteile . Im Bereich der Vergewaltigung sollen sie sogar noch höher sein.
Auch dort sind sich Richter sicher sonst würden sie nicht verurteilen.
Ich geb dir ein Beispiel.
Ein Mädchen zeigt erst seinen Vater und dann einen bekannten wegen hundertfacher sexueller Missbrauchs und Vergewaltigung an . Unteranderem geht es um eine Tat bei der das Mädchen brutalst mit einer Flasche penetriert worden sein soll. Gutachter sagen im Prozess aus dass
I erstens das Mädchen war noch Jungfrau . Laut Gutachter ist eine Bestehende Jungfernschaft trotz der massivsten Vergewaltigungen ebenso wahrscheinlich wie die Möglichkeit in die Vergangenheit reisen zu können nämlich gleich 0 %
II Sie leidet vermutlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung und ihre Aussagen haben keinen erkennbaren realitätsbezug
Kurz nach Prozessauftakt geht das Mädchen zur Staatsanwaltschaft und behauptet mit 13 von ihrem Vater an mehrere Fernfahrer verkauft worden zu sein: Die Staatsanwalstchaft leitet natürlich ein Ermittlungsverfahren ein, muss dieses aber nach wenigen Monaten wegen mangeldem Tatnachweis wieder einstellen. Davon erfährt auch die Kammer hält es aber nicht für notwendig die Verfahrensbeteiligten [ insbesondere die Angeklagten und die Verteidiger darüber zu informieren]
Noch während des Prozesses geht das Kind zur Staatsanwaltschaft und behauptet nun, bereits im Alter von 10 Jahren an einen Kinderpornoring verkauft worden zu sein. Sie habe gesehen wie ein Neugebohrenes an die Wand geworfen wurde und dabei gestorben sei. Selbstverständlich leitet die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren ein, und muss dieses nach wenigen TAgen einstellen: Die in der Aussage des Kindes erwähnten Personen und Orte [ die von dem Kind genauestens beschrieben wurden ] sind entweder nicht existent oder die Beschreibung der örtlichkeiten ist in keinen Einklang mit den Beschreibungen des Kindes zu bringen. Also stellt die Staatsanwaltschaft auch dieses EV ein. Auch davon erfährt die Kammer führt es aber nicht in den Prozess ein. Als beide Angeklagte für alle angegebenen Tattage Alibis aufweisen können [ Der VAter war nichteinmal in Deutschland ] sagt die Kammer : Dann habe sich das Kind eben um einen oder 2 Tage vertan . Als die Angeklagten auch diese Version wiederlegen können[ auch konnten sie belegen was sie am jeweild nach dem folgenden Tag sprich dem übernächsten Tag gemacht haben ] , sagt der Richter . Sie haben sich aber gut vorbereitet . Normalerweise machen dass nur Täter so. Als ein Gutachter dem Kind unglaubwürdigkeit bescheinigt wird er mit folgenden Worten vom Gericht angefahren " Nun lehnen sie sich mal nicht soweit aus dem Fenster. " Kurzum trotz erheblicher Bedenken verurteilt das Landgericht den bekannten zu einer Freiheitsstrafe von 12 oder 13 Jahren . Was der VAter bekam weiß ich leider gerade nicht. Erwartungsgemäß verwirft der Bundesgerichtshof die Revision In einem Wiederaufnahmeprozess sagt der Vorsitzende Richter: Wir möchten uns bei IHnen entschuldigen . Anhand der Beweise und Indizien hätten Sie niemals verurteilt werden dürfen. Diese Kammer hätte sie ohne jeden Zeweifel schon damals wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Was ich damit zum Ausdruck bringen will ist folgendes.
Auch die Richter in dem von mir geschilderten Fall hatten offensichtlich keine Zeweifel sonst hätte es niemals zu einer Verurteilung kommen dürfen. Aber man kann auch keine Zweifel haben wenn man die offensichtlich Entlastenden Fakten [ In meinem geschilderten FAll Anzeige I Gutachten Jungfernschaft Glabwürdigkeit Anzeige 2 usw] wegschiebt. Im Fall Bence wären dies zumindest dass DNA Gutachten aus dem Fall Ursula Hermann gewesen. Bedenkt man dazu noch dass damals ein möglicher Täter noch nicht ermittelt war [ zumal ich mittlerweile erhebliche Bedenken an der Richtigekit der VErurteilung dieses habe wobei ich zuvor zu 100 % von seiner Schuld überzeugbt war was aber nicht hierher gehört ] hätte dieses Indiz ganz entschieden zugunsten des Angeklagten gewertet werden müssen. Die Kammer hätte ausführlichst begründen müssen warum sie trotzdem nicht davon ausgeht dass hier irgendein entscheidender Zusammenhang besteht. Zumal Spurenvermischung von einem Gutachter expliziet ausgeschlossen worden sein soll.
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 17:29@jonasschmidt91
Hast du dir mal überlegt, dass du hättest Priester werden können? Oder Wanderprediger! Wäre das nichts? Dann müsstest du auch keine Prüfungen mehr schreiben und könntest für uns immer an den Gerichtsterminen und Pressekonferenzen teilnehmen. Besser noch: Du könntest Bence im Knast besuchen und ihn vor der Hölle retten. :engel:
Hast du dir mal überlegt, dass du hättest Priester werden können? Oder Wanderprediger! Wäre das nichts? Dann müsstest du auch keine Prüfungen mehr schreiben und könntest für uns immer an den Gerichtsterminen und Pressekonferenzen teilnehmen. Besser noch: Du könntest Bence im Knast besuchen und ihn vor der Hölle retten. :engel:
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 17:31@CleoWinter
Wäre nichts für mich. Ich kämpfe lieber für jemanden von dessen Unschuld oder unrechtmäßiger Verurteilung ich zutiefst überzeugt bin. Denn schließlich geht es darum dass möglicherweise ein Unschuldiger noch 20 Jahren hinter Gittern sitzt. Dem nützt die Rettung vor der Hölle auch nichts
Wäre nichts für mich. Ich kämpfe lieber für jemanden von dessen Unschuld oder unrechtmäßiger Verurteilung ich zutiefst überzeugt bin. Denn schließlich geht es darum dass möglicherweise ein Unschuldiger noch 20 Jahren hinter Gittern sitzt. Dem nützt die Rettung vor der Hölle auch nichts
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 17:32@jonasschmidt91
Was??? Die Hölle ist unendlich. Der Knast höchstens 25,26 Jahre. Was ist da wohl nachhaltiger?
Was??? Die Hölle ist unendlich. Der Knast höchstens 25,26 Jahre. Was ist da wohl nachhaltiger?
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 17:34@CleoWinter
Aber stellen wir uns mal vor er hat die Tat nicht begangen. Dann nützt es ihm viel eher was wenn man ihn aus dem Gefängniss holt als dass man ihn vor der Hölle rettet , in die er ja vorausgesetzt er ist tatsächlich unschuldig , niemals käme oder
Aber stellen wir uns mal vor er hat die Tat nicht begangen. Dann nützt es ihm viel eher was wenn man ihn aus dem Gefängniss holt als dass man ihn vor der Hölle rettet , in die er ja vorausgesetzt er ist tatsächlich unschuldig , niemals käme oder
Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2013 um 17:35Außerdem verdient man als Anwalt wesentlich besser und zugegebenermaßen : Ich bin ziemlich geldgeil