@InterestedIch bin Dir noch eine Antwort zu den Lügen schuldig. Also vorneweg: das Aussageverhalten von B. T. vor der Polizei war natürlich der Hammer.
Aus Sicht der Verteidigung = Vollkatastrophe
aus Sicht der Emittlungsbehörden = Steilvorlage und begründeter Anfangsverdacht.
B. T. hat selbst ausgesagt, dass er ein sehr schlechtes Gedächtnis für Uhrzeiten habe. Da er auch schlecht lügt, kann man eventuell wirklich davon ausgehen, dass er ein schlechtes Gedächtnis hat. Das würde ja auch die suboptimalen Studienleistungen erklären.
Er kann natürlich gelogen haben, um seine Tat zu verdecken und war dabei einfach sehr schlecht und/oder Dein Argument greift, dass es eben viel schwieriger ist, Profis anzulügen, als wohlwollende und etwas unkritische Freunde. Möglichweise war die Unwahrheit zu sagen, aber auch einfach nur schon soweit "zweite Haut" geworden, dass er reflexartig täuscht, ohne groß nachzudenken und hat sich immer weiter in ein "weiteres" Lügengebäude verstrickt, was ihm in diesem Kontext natürlich zum Verhängnis geworden ist.
Insgesamt kann man aber aus dem ganzen Aussageverhalten wenig schließen, da es auch vollkommen unschudlige Menschen gibt, die sich in solchen Situationen völlig verstricken und in Widersprüche verwickeln.