@meerminmeermin schrieb:Es gibt nocheinen Punkt b., da wird festgestellt, dass alle anderen neben Frau Böhrigner gefundenen Gegenstände nicht zwingend in Kontakt mit noch flüssigem Blut gekommen sein müssten, auf Grund ihre Position beim Vorfinden.
Aber was heist das "nicht zwingend". Der Täter hat ein Blutbad angerichtet, die Gegenstände lagen teilweise auf den Blutspritzern als sie gefunden wurden.
Ja, es entsteht der Eindruck, als habe sich die Kammer zu irgendeinem Zeitpunkt entschieden, einfach alle Indizien belastend zu werten.
@tayotayo schrieb:Wenn er den Zeitraum von ca. 16.00 Uhr bis 19.34 Uhr nachweisen könnte.
Ein kürzerer Zeitraum würde auch reichen. Hier hat B. T. ausgesagt, dass gegen 19.02 angerufen worden sei, er diesen Anruf nicht entgegen genommen hat. Dies wurde aber dann nicht ent-, sondern belastend gewertet, da er angeblich nur in diesem Fall präzise Angaben zu einer Uhrzeit gemacht habe, was ja auffällig sei.
@IudexAlso erstens ist gegen Abend keine ungewöhnliche Zeit, um bspw. von der Arbeit nach Hause zu fahren, sondern der Normalfall. Zweitens mutmaßt du ja selbst, dass Bence versucht haben könnte, sich unauffällig verhalten zu haben. Du gehst mit deiner Mutmaßung sogar noch weiter, indem du unterstellst, dass er gerade deswegen aufgefallen sein müsste. Das ist schon sehr konstruiert. Sollte er von jemand gesehen worden sein, wird dieser jemand das sofort wieder vergessen haben, weil es normal ist, dass Leute abends von der Arbeit nach Hause fahren.Text
Da stimmte ich Dir gerne zu, aber dennoch geht das Argument aus meiner Sicht im Kern fehl. Denn
1. wäre es sehr wohl hoch auffällig gewesen, wenn B. T. Montags den ganzen Tag nicht auf der Arbeit war, aber abends sehr wohl (jedenfalls für eventuelle Mitarbeiter). Er durfte also im Bereich der Parkgarage auf keinen Fall gesehen werden.
2. meinte ich eher an beiden Tagen, das Geschehen an der Parkgarage, nicht unbedingt den Weg. Er musste ja sein Fahrrad verstecken, und auch mit Mordutensilien ungesehen wieder den Tatort verlassen.
Iudex schrieb:Sollte er sich längere Zeit in dem halbwegs privaten Bereich vor der Wohnungstür aufgehalten haben, so wird das niemand bemerkt haben, weil dieser Bereich überhaupt nicht als Eingangsbereich zu einer Wohnung erkennbar war. Das wollte C.B. so.
Richtig, allerdings ist die Wohnungstür vom Parkdeck aus einsehbar. Daher wäre B. T. sowohl beim Warten auf sein Opfer als auch bei der Begehung der Tat ein hohes Risiko eingegangen. Zudem wusste er
a) gar nicht, ob Ch. B. überhaupt zu Hause war und,
b) ob sie auch alleine war.
Stellt Dir vor, die hätte Besuch gehabt? Tatsächlich hat es sogar eine Verabredung gegeben, die allerdings nicht stattgefunden hat. Dies konnte B. T. aber gar nicht wissen. Er war ja am Tattag nicht in der Parkgarage.