@allJa, ja spottet nur, Ungläubige.
@seguinseguin schrieb:Der einzige Schluss der Ermittler war, dass es die 3 üblichen Zeitungen der CHB sind. Ein bisschen dürftig
Korrekt! Witzig auch die Ausführungen von ZWEI Sachverständigen, denen sich das Gericht anschloss. Aus der Tatsache, dass auf den Zeitungen keine Spuren (Fingerabdrück/DNS) zu finden seien, könne nicht geschlossen werden, dass der Parkgaragen-Mitarbeiter diese nicht in der Hand hatte. Und im gleichen Urteil wird vom Nichtvorhandensein von DNS-Spuren in der Wohnung darauf geschlossen, dass es keinen Einbrecher gab. Na, was denn jetzt?
Zugegeben, der Anwalt scheint etwas merkwürdig zu sein, aber das Urteil ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Wer sich solche Klöpse erlaubt, dem gehört die Lizenz entzogen.
@InterestedInterested schrieb:Der Golf von Bence stand angeblich immer auf dem 4. Parkdeck!
Wurden aber keine Spuren drinne gefunden. Ach richtig, hab ich ja vergessen. In München bedeutet das Fehlen von Spuren ja nicht etwa eine Entlastung von Anschuldigungen. In München heißt es: schuldig bei Verdacht. Auf so etwas schrobeliges wie Beweise können wir doch getrost verzichten. Manchmal kann man ja gar nicht soviel essen, wie man k.... möchte.
@avatar455Dieser Chefermittler Wifling ... War der das nicht mit dem falschen Geständnis vom Kaufmann?