Mr.Stielz schrieb:Und entscheidet das Gericht eher im Sinne des Angeklagten, wenn es nicht ständig verklausuliert hören muss "aber eigentlich war er es doch"?
Wenn der Anwalt glaubt, dass ihn sein Mandant belügt, oder wenn sich der Anwalt nicht sicher ist, ob er vom Mandanten belogen wird, wird der Anwalt natürlich in beiden Fällen dem Gericht nicht, auch nicht verklausuliert, signalisieren, dass er (Anwalt) glaubt, dass der Mandant es doch war. Denn der Anwalt war ja wie gesagt bei der Tat nicht dabei, er kann letztendlich aus eigener Wahrnehmung nicht wissen, ob der Mandant wirklich der Täter war.
In solchen Fällen (Mandant sagt zum Anwalt, dass er es nicht war, Anwalt weiß nicht, ob er das glauben soll bzw. er glaubt es nicht) kann der Anwalt korrekterweise dem Gericht nur mitteilen „Mein Mandant sagt, dass er es nicht war“. Das Gericht wird aus so einer Mitteilung auch nicht postwendend schließen „Aha, Anwalt sagt nicht, dass sein Mandant unschuldig ist. Anwalt sagt bloß, dass sein Mandant sagt, dass er (Mandant) unschuldig ist. Also muss Mandant schuldig sein, und Anwalt glaubt das auch“.
So einfach ist es natürlich nicht. Die Überzeugung des Gerichts von der Schuld eines Angeklagten hängt ohnehin nicht davon ab, ob der Anwalt den Mandanten für schuldig hält oder nicht. Es ist ja auch letztlich nicht Aufgabe des Anwalts, die Schuldfrage zu beantworten.
Aufgabe des Anwalts ist es, dafür zu sorgen, dass der Mandant einen rechtsstaatlichen Prozess bekommt, egal ob schuldig oder nicht.