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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

30.01.2020 um 08:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Da hätte ich gerne Belege für diese Behauptung. Das mag vielleicht bei Kapitalverbrechen so sein, insgesamt gibt es viel mehr Freisprüche (oder Verfahrenseinstellungen z.B. nach § 153a StPO).
Ich hatte natürlich vorausgesetzt, dass du das Video über die allgemeinen Zustände der Justiz angesehen hast. Denn da spricht bei Minute 7.20 Prof. Dr. Ullrich Sommer sogar von 2 %.


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.01.2020 um 08:23
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Und dann kommt der Richter nicht mehr raus aus der Geschichte, wenn er zuvor eine Verurteilungswahrscheinlichkeit befürwortet hat. Das Problem ist bei unseren Gerichten, dass es keine wirkliche Gewaltenteilung gibt.
Wird hier wieder was durcheinander geworfen?

Was hat denn der Richter damit zu tun, Anklage wird doch von der StA erhoben?

Ich verstehe gerade nicht, was du damit sagen willst.


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30.01.2020 um 08:24
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich verstehe gerade nicht, was du damit sagen willst.
Das wird auch im Video erklärt. Der Richter MUSS doch die Anklage zulassen. Und hat er sich einmal festgelegt, dann kann er nur schlecht zurückrudern!


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Mordfall Charlotte Böhringer

30.01.2020 um 08:37
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Der Richter MUSS doch die Anklage zulassen.
Geht es da nicht nur um die Einhaltung gewisser Formvorschriften?


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30.01.2020 um 08:39
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Denn da spricht bei Minute 7.20 Prof. Dr. Ullrich Sommer sogar von 2 %.
Nein, habe ich nicht. Ich sehe mir so was nicht an, sondern informiere mich lieber aus Primärquellen. Und die Frage war ja: 2% bei Mord und Totschlag?

Wenn sich der Herr Professor darauf bezieht: Gut möglich. Wie ich sagte, werden solche Verbrechen von Polizei und Staatsanwaltschaft so vorbereitet, dass man sich bei der Anklageerhebung schon ziemlich sicher ist. Reichen die Beweise nicht, wird gar nicht Anklage erhoben (siehe z.B. Fall "Maria Baumer", auch hier im Forum).

Das Eröffnungsgericht

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__199.html

wiederum hat keine Lust, einen von der StA schlecht ermittelten Fall zur Anklage zuzulassen und sich dann mit dicken Überraschungen im Prozess herumzuschlagen. Lieber wird der StA informell bedeutet, dass da noch mehr kommen müsse. So sind die Prozesse eher selten der große Show-Down, zumeist geht es um Nuancen und die Darstellung der Ermittlungsergebnisse in der Öffentlichkeit.
Zitat von monstramonstra schrieb:Es gibt in Deutschland vielleicht 300 bis 400 Mordurteile im Jahr.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang noch, in wie vielen Fällen die Täter gestehen oder es eine "Smoking Gun" gibt, also einen nicht mehr widerlegbaren forensischen Beweis der Täterschaft. Das dürfte bei der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle so sein, als Beispiel der Fall "Sophia Lösche", auch hier im Forum.

Nur nicht geständige Täter und das Fehlen eines überragenden Beweises führen dann zu den spektakulären "Inidzienprozessen", in denen eine Verurteilung immer nur aufgrund einer Kombination verschiedener Indizien möglich ist - aber auch zulässig. Denn wäre das nicht möglich, müsste man immer freisprechen, wenn es an einem Geständnis oder dem schlagenden Beweis fehlt. Das muss das Gericht aber nicht, wenn es aufgrund aller in Frage kommenden Umstände von der Schuld überzeugt ist. Ob es dabei das Gericht einen Fehler gemacht hat, ist im einzelnen komplex. Ich sage mal so: Fehler passieren, aber viel, viel seltener und zumeist nicht dort, als behauptet wird. Und: Fehler passieren, aber sie sind im Ergebnis folgenlos.


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30.01.2020 um 09:07
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn sich der Herr Professor darauf bezieht: Gut möglich. Wie ich sagte, werden solche Verbrechen von Polizei und Staatsanwaltschaft so vorbereitet, dass man sich bei der Anklageerhebung schon ziemlich sicher ist. Reichen die Beweise nicht, wird gar nicht Anklage erhoben (siehe z.B. Fall "Maria Baumer", auch hier im Forum).
Du willst Quellen, aber willst dich nicht damit beschäftigen. Es ist eine BR-Dokumentation, die genauso gleich zu behandeln ist, wie eine Bild-Zeitungmeldung, denke ich.

Das ist ja das Problem, dass die Exekutive hier zu viel Einfluss hat. Der Richter nickt nur noch ab!


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30.01.2020 um 09:20
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Sobald ein Tatverdächtiger angeklagt wird, gibt es so gut wie keinen Freispruch mehr. Weniger als 3 % aller Angeklagten werden freigesprochen.
Wenn die Zahl stimmt, wofür du noch einen Beleg schuldig bist, hast das schlicht mit folgendem zu tun:

a) Die StA klagt erst an, wenn sie relativ sicher ist, dem Beschuldigten dann auch die Tat(en) nachweisen zu können. Andernfalls stellt sie schon im Vorfeld, noch bevor ein Gericht überhaupt von der Sache weiß, die Ermittlungen ein.

Es kommen also von vornherein nur für die StA recht "aussichtsreiche" Fälle zur Anklage.

b) Wird eine Anklageschrift von der StA bei Gericht eingereicht, prüft das Gericht noch einmal selbstständig, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung überhaupt zulässt. Dh es wird eine prognostische Prüfung statt, ob an der Anklage was dran sein könnte.

Findet das Gericht, das an der Anklage zu wenig dran ist, läßt es sie gar nicht erst zur Hauptverhandlung zu.


Man sieht: Durch diese doppelte Prüfung wird sichergestellt, dass sich Gerichte und StAen nicht nicht in zeitfressenden und für den Steuerzahler teuren Mammutprozessen verlieren müssen und vor allen Dinge nicht Leute vor Gericht kommen, wenn die Beschuldigungen sehr wacklig sind und man daher reihenweise freisprechen müsste. Vor Gericht kommt nur, was sehr viel eher nicht in Richtung Freispruch deutet.


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30.01.2020 um 09:33
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Das ist ja das Problem, dass die Exekutive hier zu viel Einfluss hat. Der Richter nickt nur noch ab!
Das ist Unsinn. Zeige mir ein einziges konkretes Beispiel, wo die Exekutive erfolgreich die richterliche Unabhängigkeit torpediert hat.

Und wenn der Richter nur noch "abnickt": Wieso machen Gerichte sich die Arbeit riesiger Beweisaufnahmen, sitzen wochen- und monatelang in einer einzigen Sache in der Hauptverhandlung, während sich die unbearbeiteten Akten anderer Verfahren im Zimmer stapeln, wenn sie doch die Sache sehr bequem in max. einem Tag abnicken und sich dem nächsten Fall - zum Abnicken - zuwenden können? Warum klagen Gerichte über Überlastung, wenn es nur darum geht, fix die Wünsche der Exekutive zu erfüllen?


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30.01.2020 um 09:46
PS: Warum sollte sich "die Exekutive" überhaupt gesteigert für BT interessiert haben und doll auf seine Verurteilung erpicht gewesen sein? "Der Exekutive" ist doch so jemand wie BT oder auch Andreas Darsow oder Manfred Genditzki völlig egal.


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30.01.2020 um 11:02
Wenn der Täter jetzt einen Baseballschläger als Tatwaffe benutzt hätte, dann hätte man nicht feststellen können, ober er Links- oder Rechthänder wäre, da ein Baseballschläger ja wohl fast immer mit 2 Händen eingesetzt wird.


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30.01.2020 um 11:16
Hier ist jemand, der der wahren Wahrheit in Deutschland im Allgemeinen und bei Strafverfahren im Besonderen auf der Spur ist. Weiter so! Es muss auch immer Menschen gegeben, die sich warum auch immer dazu berufen fühlen, alles irgendwann einmal aufzudecken und den Mitmenschen endlich mal die Augen zu öffnen. Es gibt in unserem Land zwar keine Gewaltenteilung, dafür aber eine solide Berichterstattung! Wer hätte das gewusst?

Aber was hat das mit der Ermordung von Frau B. zu tun?


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30.01.2020 um 11:19
Zitat von curtcurt schrieb:Wenn der Täter jetzt einen Baseballschläger als Tatwaffe benutzt hätte, dann hätte man nicht feststellen können, ober er Links- oder Rechthänder wäre, da ein Baseballschläger ja wohl fast immer mit 2 Händen eingesetzt wird.
Das dürfte nicht richtig sein. Ein Linkshänder würde mit dem Baseballschläger von rechts ausholen, ein Rechtshänder von links. Ein Linkshänder packt den Schläger mit seiner linken Hand unten an und setzt dann die rechte Hand darüber, bei einem Rechtshänder ist es umgekehrt.


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30.01.2020 um 14:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn die Zahl stimmt, wofür du noch einen Beleg schuldig bist, hast das schlicht mit folgendem zu tun:
Mit Bild-Zeitung kann ich leider nicht dienen. Wenn BR hier nicht als Quelle ausreicht.


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30.01.2020 um 14:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn die Zahl stimmt, ...
Dazu folgendes:
Trotz Anklage: Wie stehen die Chancen eine Verurteilung abzuwenden?

Erstellt am 23.01.2019

Zwar liegt die gerichtliche Verurteilungsquote in Deutschland bei knapp über 80 %, das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass knapp 20 % aller Verfahren mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung enden.
...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/trotz-anklage-wie-stehen-die-chancen-eine-verurteilung-abzuwenden_151791.html

z.B. Berlin:
...
Die Zahl der Verurteilungen vor Berliner Gerichten ist so niedrig wie seit Jahren nicht mehr. Viele Angeklagte werden freigesprochen.
...

BMO-Verurteilungsquote-cs
https://www.morgenpost.de/berlin/article225964639/Jeder-zweite-mutmassliche-Schlaeger-wird-freigesprochen.html


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30.01.2020 um 15:13
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Sobald ein Tatverdächtiger angeklagt wird, gibt es so gut wie keinen Freispruch mehr. Weniger als 3 % aller Angeklagten werden freigesprochen.
Was eindeutig für die gründliche Vorarbeit der Ermittler und der Staatsanwaltschaft spräche, wenn denn die Zahlen Bestand hätten. Es werden wackelige Anklagen erst gar nicht durchgelassen, mehr kann man daraus nicht ableiten.


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30.01.2020 um 18:19
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Das dürfte nicht richtig sein. Ein Linkshänder würde mit dem Baseballschläger von rechts ausholen, ein Rechtshänder von links. Ein Linkshänder packt den Schläger mit seiner linken Hand unten an und setzt dann die rechte Hand darüber, bei einem Rechtshänder ist es umgekehrt.
Das sehe ich ein wenig anders. Ich bin z.B. Rechtshänder und würde einenn Baseballschläger unten mit der linken Hand anfassen und darüber mit der rechten Hand und dann von rechts zuschlagen, bzw. oder direkt von oben. Der Täter kann genausogut als CB vorgegangen war von hinten zugeschlagen haben.
Wie will man festellen, wenn man von hinten mit einem Baseballschläger erschlagen wird, ob der Täter Rechts- oder Linkshänder ist?


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30.01.2020 um 23:00
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Das wird auch im Video erklärt. Der Richter MUSS doch die Anklage zulassen.
Das Gericht MUSS keineswegs die Anklage zulassen, wie sich aus der StPO ergibt. Das wird dann im Video falsch erklärt.
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 203 Eröffnungsbeschluss

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.


§ 204 Nichteröffnungsbeschluss

(1) Beschließt das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muß aus dem Beschluß hervorgehen, ob er auf tatsächlichen oder auf Rechtsgründen beruht.

(2) Der Beschluß ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.



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30.01.2020 um 23:20
Und was im Video auch vergessen wurde zu erklären:
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 210 Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss

(1) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden.

(2) Gegen den Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung ausgesprochen worden ist, steht der Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde zu.

(3) Gibt das Beschwerdegericht der Beschwerde statt, so kann es zugleich bestimmen, daß die Hauptverhandlung vor einer anderen Kammer des Gerichts, das den Beschluß nach Absatz 2 erlassen hat, oder vor einem zu demselben Land gehörenden benachbarten Gericht gleicher Ordnung stattzufinden hat. In Verfahren, in denen ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat, kann der Bundesgerichtshof bestimmen, daß die Hauptverhandlung vor einem anderen Senat dieses Gerichts stattzufinden hat.
Mit dem Gericht niederer Ordnung in Abs. 2 ist der Fall gemeint, dass die StA zB vor der Strafkammer anklagen will, die Strafkammer aber meint, die Sache gehöre beim Amtsgericht verhandelt.


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31.01.2020 um 09:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens
Und was soll das heißen? Gericht = Richter, der auch später die Hauptverhandlung führt. Oder irrt sich Herr Prof. Dr. Ulrich Sommer?


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31.01.2020 um 09:14
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Und was soll das heißen? Gericht = Richter, der auch später die Hauptverhandlung führt. Oder irrt sich Herr Prof. Dr. Ulrich Sommer?
Klar, das er gibt sich ja nun aus dem Gesetzestext. Das Gericht, das, wenn es die Anklage zulassen sollte, die Hauptverhandlung durchführt, ist dasselbe Gericht.

Nur wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt und die StA sich hiergegen dann erfolgreich beschwert, kann (nicht muss!) das Beschwerdegericht anordnen, dass die Sache vor einer anderen Strafkammer verhandelt wird, wie sie aus § 210 Abs. 3 StPO ergibt.


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