Leonx schrieb:Aber warum kann Monika Weimar ihre Kinder in der Nacht nicht getötet und dann neu angezogen haben?
u scheinst eher von der Täterschaft MBs überzeugt zu sein. Das bin ich zwar nicht, aber wir sind Uns offenbar darin enig, dass die Nachtversion trotzdem stimmen kann. Ganz egal, wer es war, wäre das Risiko in der Nacht, beobachtet zu werden ein geringeres.
Da wäre zum Beispiel das Argument mit den Zeugen, die die Knder am 04. August noch gesehen haben. Da ich dieses Argument bei fünf Zeugen nicht von der Hand zu weisen fand, habe ich mir mal die von Margaretha eingestellten Zitate aus dem Buch "die Mordakte Weimar" von Frau Cichos genauer angesehen habe. Ich hatte aber auch bis dahin angenommen, die hätten alle am 04. August ausgesagt.
Aber als ich dann las, dass bspw. das mit Ns befreundete Ehepaar erst nach dem Auffinden der Leichen am 08. August ausgesagt hat, war ich mir nicht mehr so sicher, ob das nicht eine Gefälligkeitsaussage sein könnte, weil die Aussage der Ns. mit dem Auffinden der Leichen erheblich an Relevanz gewonnen hatte.
Die Urgroßmutter hat am 05. August ausgesagt, die Kinder noch gesehen zu haben. Bis dahin werden sicher schon viele Gespräche über das Verschwinden der Kinder, was von MB bis dahin ja selbst ausgesagt wurde, in der Familie Böttcher geführt worden. Deswegen erscheint mir ein mögliches Verwechseln der Tage plötzlich nicht mehr so unwahrscheinlich, als wenn die Urgroßmutter ihre Aussage direkt nach der Vermisstenmeldung gemacht hätte. Das schließt das korrekte Erinnern anderer Faktoren wie mit der Post ja nicht aus.
Mir war auch aufgefallen, dass Ns am 04. August lediglich ausgesagt hatten, die Kinder gesehen zu haben und die Aussage gegen Ende September erheblich an Umfang zugenommen hatte mit ergänzenden Angaben, wo die Kinder genau gestanden haben sollen, welches Gespräch sie mit dem Enkel geführt haben will etc. . Margaretha wendete dann ein, dass die Aussage vom 04. August im Buch von Frau Cichos möglicherweise gekürzt worden war. Es dürfte doch anzunehmen sein, dass Frau Cichos in ihrem Buch Kürzungen kenntlich gemacht hätte.
Es gab wohl auch eine Überprüfung vor Ort, ob Frau N. die Kinder gesehen haben kann, weil es einen Busch gab, der ihre Sicht beeinträchtigen konnte. Den wollte sie entfernen, um ihre Kinder beim Spielen besser im Auge haben zu können. Sie hat nachgefragt, ob sie das darf und es wurde von der Polizei genehmigt. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde der Busch anhand von Bildern rekonstruiert. Der Polizist, der sich auf den Rand der Sandkiste setze, war erkennbar. Ob nun die klare Sicht auf eine Margarite (der Polizist) ein zuverlässiger Indikator dafür ist, dass auch das Gänseblümchen (Karola) klar erkennt worden wäre, sei mal dahingestellt. Es hätte ja nicht genügt zu erkennen, dass es sich um ein Kind handelt. die Sicht hätte so sein müssen, dass man auch Karola hätte klar erkennen können. Auf einem Spielplatz sind normalerweise mehrere Kinder. Ich glaube nicht, dass Frau N. am 4. August absichtlich die Unwahrheit gesagt hat. Dass die Kinder dort spielten, wird für sie alltäglich gewesen sein. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie nachträglich nicht zugeben, sich eventuell geirrt zu haben.
Ich kann mir allerdings auch ein Tagszenario vorstellen, bei dem er der Täter ist. Er hat kein Alibi. Es gibt lediglich seine Aussage von 22:00 am 03. August bis 11:30 geschlafen. Gegenüber dem ersten Staatsanwalt Herrn Sauter hatte er ausgesagt, er hätte auf seine Frau gewartet, ohne deren Anwesenheit er nicht schlafen könne. Wenn die erst so spät heimgekommen ist, spricht das doch eher dafür, dass er in der Nacht noch wach gewesen ist.
Vielleicht wollte MB nicht zugeben, dass sie bei der Leichenbeseitigung geholfen hat und dann lieber erzählt, sie wäre in der Nacht völlig gelähmt und handlungsunfähig gewesen. Wenn die Kinder zum Beispiel vom Spielen mal reingekommen wären, um etwas zu trinken, hätten sie auch am Tag in der Wohnung ermordet worden sein können. Wenn die Kinder beim Transport am Tag bereits tot gewesen wären, wäre das Zeitfenster für die Logistik ein größeres gewesen. Dann hätten sich das Ehepaar N. eben im Zeitpunkt der Sichtung geirrt.
Eine seiner Aussagen war: "Ich bin mir sicher, dass ich den Abtransport der toten Mädchen "nicht alleine" durchgeführt habe" oder so ähnlich. Einer der von Frau Böttcher verfassten anonymen Briefe deutet einen Helfer mitten in der Nacht an. Das würde mit dem "nicht alleine" zusammenpassen. Der Brief schreibt, schreibt, dass RW mitten in der Nacht telefoniert hätte. Diese Angabe im Brief hätte man doch durchaus damals schon überprüfen können. Damit wäre zwar nicht der Inhalt und auch nicht der Anrufer belegt, aber es wäre ein Hinweis gewesen, dem man hätte ausschließen können. Nur weil MB die anonymen Briefe selbst geschrieben hat, kann in diesen ja trotzdem etwas wahres enthalten gewesen sein.