@miwu Meine Überlegung ging dahin, dass M.W. die Medikamente tatsächlich von ihrer Arbeitsstelle mitgebracht haben könnte.
(Im Fall Maria Baumer hatte sich der später verurteilte Lebensgefährte als Krankenpfleger auch ungehindert aus der Klinikapotheke eindecken können.)
Wenn an ihrer Arbeitsstelle im Alten- und Pflegeheim keine genaue Dokumentation abgegebener Pharmaka üblich war oder ungenau, hielte ich das für möglich.
M.W. hatte in diesem Fall möglicherweise dabei nur recht unzulängliche Kenntnisse über diese Substanzen, ihren gezielten Einsatz und deren Wechselwirkungen mit anderen Substanzen und nahm diese Medikamente eventuell, weil sie gerade zur Hand waren.
Wenn solche „Cocktails“ in einer Hausapotheke landen, hat jeder
in der Familie Zugriff.
Im Fall Weimar wurde unterstellt, M.W. hätte ihren Mann damit vergiften wollen.
Ebenso wäre es für R.W. möglich gewesen, sich selbst daran zu bedienen.