Der Mordfall Weimar
06.05.2021 um 20:12wo kann man denn das URTEIL nachlesen und wie heißt das Buch??
Wäre schön ,wenn mir das einer sagen würde
Wäre schön ,wenn mir das einer sagen würde
margaretha schrieb am 06.05.2021:{quote] Nachbarin Frau Elisabeth N. hat den Busch entfernt, da sie nach dem Vermisstenfall der Weimar-Kinder immer ihre Enkelkinder sehen wollte. Vom Küchenfenster aus. Das ist erklärbar, und nicht um ihre Aussage zu unterstützen. Frau Elisabeth N. hatte sogar vorher die Polizei gefragt, ob sie das darf. Die Stellen waren einsehbar, wo die Kinder standen. Es wurde abgemessen, wo Frau N. am Küchenfenster stand mit Blick zum Spielplatz. Auch ohne Busch. Die Kinder standen seitlich. Mit Messlatten und alten Foto wurde rekonstruiert. Allerdings war es ein altes Foto. Der Busch war später unten verjüngt. Daher vielleicht ein Kind nicht so richtig sehen können.miwu schrieb:[/quote]
Die Aussagen über die Motivation für das Ausreißen des Busches finde ich nachvollziehbar, Deine Bewertung der Aussage von MBs Mutter ebenfalls. Wenn die nie in dieser Küche der Ns. war, konnte sie wirklich nicht wissen, was man von dort genau sehen konnte und was nicht. War die Mutter MBs denn die einzige, die auf die möglicherweise eingeschränkte Sicht Frau Ns hingewiesen hatte?
Trotzdem stimmt es mich skeptisch, dass Frau N. die genauen Angaben zum Standort der Kinder sowie auch die Begegnung mit Großmutter Adele und die Unterhaltung mit dem Neffen erst 1,5 Monate später machte.
-Übrigen. Wenn sie am 04. August des Busches wegen nicht den ganzen Spielplatz übersehen konnte, konnte sie aber doch eigentlich nicht unbedingt sehen, ob außerhalb ihres Sichtfeldes keine anderen Kinder anwesend sind. Der von Dir zitierten Aussage zufolge, hat sie sich aber dem Neffen gegenüber gewundert, dass außer Melanie und Karola kein anderes Kind da sei.-
Diese Aussagen vom 29.09. wirken auf mich so, als ob sie mit der gestiegenen Relevanz ihrer Aussage diese im Nachhinein ausschmückte.
Frau N. wird gewusst haben, welche Bereiche des Spielplatzes sie schon vor Ausreißen des Busches hat einsehen können. Ehrlich gesagt überzeugte mich die von Dir geschilderte Beweisführung, über das, was Frau N. hat sehen können, mehr, wenn sie diese konkreten Angaben darüber, wo die Mädchen sich auf dem Spielplatz aufhielten, bereits am 04. August gemacht hätte, also als sie noch nicht wissen konnte, dass diese Angaben mal einer Beweisführung standhalten würden müssen. Es wäre aber natürlich theoretisch auch möglich, dass sie am 04. August nur deshalb keine konkreten Angaben zum Standort der Mädchen gemacht hat, weil sie schlicht nicht danach gefragt wurde.
Ich wiederhole es noch einmal. Ich unterstelle trotz meiner Skepsis Frau N. gar nicht, dass sie am 04. August bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Es wird für sie alltäglich gewesen sein, dass sie die Kinder draußen spielen sah. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass sie im Nachhinein nicht zugeben wollte, sich möglicherweise geirrt zu haben.
Was die mögliche Absprache betrifft, kann ich mir ein Motiv vorstellen. Zum Zeitpunkt der Aussage des befreundeten Ehepaars am 08. August hatte die Aussage Frau Ns. schließlich mit der traurigen Gewissheit, dass die Kinder nicht mehr leben, an Bedeutung gewonnen. Ich war bislang der Auffassung alle Aussagen seien zu einem Zeitpunkt gemacht worden, als es noch ein Vermisstenfall war. Da sprang es mir eben ins Auge, dass das auf die Aussage des mit Ns befreundeten Ehepaars nicht zutrifft.
quaerere1 schrieb:heißt dass, das es das Buch nicht gibt im Moment??Man kann es meines Wissens bei amazon über kindle lesen.
miwu schrieb:Trotzdem stimmt es mich skeptisch, dass Frau N. die genauen Angaben zum Standort der Kinder sowie auch die Begegnung mit Großmutter Adele und die Unterhaltung mit dem Neffen erst 1,5 Monate später machte.Ich glaube nicht, daß sie die Aussage erst 1,5 Monate später machte. Die Nachbarin machte ihre 1. Aussage am 4.8.86 als die Kinder als vermisst galten, wie umfangreich ihre erste Aussage ist weiß ich nicht, im Buch ist das m. E. nicht im vollen Umfang wiedergegeben. Am 26.6.86 fand eine richterliche Vernehmung statt.
margaretha schrieb:Ich glaube nicht, daß sie die Aussage erst 1,5 Monate später machte. Die Nachbarin machte ihre 1. Aussage am 4.8.86 als die Kinder als vermisst galten, wie umfangreich ihre erste Aussage ist weiß ich nicht, im Buch ist das m. E. nicht im vollen Umfang wiedergegeben. Am 26.6.86 fand eine richterliche Vernehmung statt.Ein direkter Vergleich zwischen der ersten Aussage und dem was Frau N. unter richterlicher Vernehmung ausgesagt hat, ist demnach nicht möglich.
miwu schrieb:Hat Frau Cichos es in ihrem Buch denn kenntlich gemacht, wenn Aussagen gekürzt wiedergegeben wurden? Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sie ja wirklich die Originalprotokolle zur Hand gehabt.Sollte Frau Cichos wirklich ausgerechnet, die, nachdem es kein Vermisstenfall mehr war, doch so entscheidende Aussage des Ehepaar N. vom 04. August so spärlich, auf den einen Satz reduziert, die Kinder gesichtet zu haben, wiedergegeben haben und bspw. die der Oma Adele vom 05. August einen Tag später so umfangreich?
BoobSinclar schrieb am 05.05.2021:Nein, das ist keine Spekulation, sondern Teil der Urteilsbegründung, wenn mich nicht alles täuscht.
miwu schrieb:
Ein „weitgehend im Dunkeln gebliebenes Motiv“ (Richter Klaus Bormuth) heißt demnach von Juristen- in Alltagssprache übersetzt „die Beseitigung von Kindern, die einer Beziehung im Weg stehen“? Ich war so naiv anzunehmen, dass das eher bedeutet, dass man kein wirkliches Motiv ausmachen konnte.
miwu schrieb:Ein „weitgehend im Dunkeln gebliebenes Motiv“ (Richter Klaus Bormuth)Ich ergänze noch eine Quelle: "Richter Bormuth sagte auch, Monika Weimars Ehemann Reinhard Weimar habe ohne Zweifel „das bessere Motiv“ gehabt. Das Motiv der Frau bleibe nach wie vor „weitgehend im Dunkeln." Heide Platen in der taz
miwu schrieb:"Da ist zum Beispiel im Hintergrund die Stimme von Reinhard Weimar zu hören: „Wir werden wahrscheinlich abgehört. Das weiß ich zufällig von...“Schade das „…“ nicht bekannt ist, dabei kann es sich ja durchaus um einen Bekannten von RW gehandelt haben, der ihm den Tipp gab, das die Ermittler wahrscheinlich ihn und seine Ehefrau abhören werden. RW sagte ja lt. dem Artikel: “ „Wir werden wahrscheinlich abgehört.“ und nicht „Wir werden abgehört“ was ich erwarten würde wenn er die Maßnahme der TKÜ aus Ermittlerkreisen erfahren hätte.
miwu schrieb:Dass die Polizei die Abholzung des Busches überhaupt erlaubt hat, spricht schon Bände. Bei der Rekonstruktion über das, was Frau N. vom Küchenfenster hat sehen können, nimmt man nicht etwa ein Kind von der Größe der Karola sondern einen bestimmt viel größeren Polizeibeamten.Weshalb sollte man? Die Ermittler hatten, nachdem Frau N. bzgl. der Entfernung angefragt hatte ihre Erlaubnis gegeben, und möglicherweise sind in den Akten ja auch „Vor-der-Busch-Entfernung“ Vermerke enthalten, oder Fotos („Tatortfotos“) anhand derer man die spätere Rekonstruktion nahezu cm-genau durchführen konnte?! Ich meine es gab ein Foto aus der N.‘schen Küche mit Blick aus dem Fenster und dem Busch, ich weiß nur nicht, wo ich das gesehen habe, und finde es jetzt nicht. Das von außen mit dem Spielplatz und dem Busch ist ja aus der Doku bekannt.
miwu schrieb:Aber die Ermittlungen waren gewiss nicht einseitig.Die Strafverfolgungsbehörde ist verpflichtet, auch entlastendes zu ermitteln, so geschehen im Mordfall Weimar als MW die Nachtversion auftischte, da rückte ihr Mann in den Focus, allerdings konnte man diese halt nicht beweisen, sprich man konnte nichts Belastendes ermitteln und das ermittelte Entlastende rückte die Mutter wieder in den Mittelpunkt. Außerdem, bevor es zur Anklage und zu einem Prozess kommt werden die Ermittlungsergebnisse schon nochmal genauestens geprüft.