User1282 schrieb:Offensichtlich verfügst Du über mehr Fachkompetenz als speziell dafür ausgebildete Kriminalpolizisten, Staatsanwälte, Berufs- und Laienrichter an zig Gerichten über zig Instanzen. Frau Weimar/ B. hat ja mittlerweile Ihre Strafe verbüßt, vielleicht kannst Du ihr ein Geständnis entlocken
Ich habe ja nicht die Arbeit der Justiz kritisiert, sondern Deine moralische Entrüstung. Jetzt bist Du wieder entrüstet. Wenn Du kein Interesse an Diskussionen hast, dann solltest Deine Zeit in der Tat besser im Garten nutzen.
Butzeller schrieb:Was sind "harte Indizien"?
"Harte" Indizien sind solche, die kaum Raum für unterschiedliche Spekulationen lassen. Zum Beispiel ein Fingerabdruck, eine DNA, Schmauchspuren, ein Geständnis, das nicht widerlegbar ist, mehrere übereinstimmende Zeugenaussagen usw. Da haben wir Fall Weimar nur wenige.
"Weiche" Indizien sind diffuse Motivlagen, teilweise sich widersprechende Zeugenaussagen, sich widersprechende Feststellungen von Gutachtern, Nachtatverhalten das kein spezifisches Täterwissen offenbart usw. Da haben wir relativ viele.
Oder viel einfacher: Was sind Indizien, die ich als Verteidiger durch alternative Interpretationen zu erschüttern versuche und was sind Indizien, die ich nur unter großem Aufwand (Gegengutachten usw.) zu widerlegen versuche - oder indem ich Fehler suche, die in der Art und Weise liegen, wie sie entstanden sind (Gutachterfehler, Polizei, usw.).
Ich bin jedenfalls immer skeptisch, nicht eindeutig einzuordnendes Täterverhalten als Indiz für die Täterschaft zu werten. Daraus können sich leicht Indizienketten ergeben, die einen Zirkelschluss darstellen (Z.B. beim Nachtatverhalten: Weil Y der Täter ist, hat er über die Tat nicht mit seiner Frau gesprochen. Y hat gegenüber den Beamten nur das zugegeben, was er nicht bestreiten konnte. Y hat nach der Durchsuchung (k)einen Rechtsanwalt aufgesucht...). Das wird aus Leerstellen oder "neutralen" Sachverhalten ein belastendes Indiz konstruiert. Das muss nicht Schuld oder Unschuld des Angeklagten bedeuten, aber die Beweiswürdigung bedient sich fragwürdiger Methoden.