Photographer73 schrieb:Aber selbst wenn sie unter Beruhigungsmitteln stand, was ich mir sogar vorstellen könnte - deine Unterstellung gegenüber den vernehmenden Beamten ist eigentlich eine Frechheit. Wenn sich MB nicht in der Lage gefühlt hätte eine Vernehmung durchzustehen, dann hätte sie sich ganz einfach auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen können. Jeder Beschuldigter darf schweigen. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf einen Anwalt. Sie stand aber Rede und Antwort. Also nix mit - der Zustand der armen Frau war den Beamten egal.
Ganz genau, eine Belehrung fand vor jeder Vernehmung statt! Auch war den vernehmenden Beamten bekannt welche Medikamente sie auf Empfehlung des Hausarztes einnahm.
miwu schrieb:Meinst Du denn, dass MB juristisch so vorgebildet war, dass sie das wusste? Abgesehen davon haben bereits im ersten Prozess ihre Anwälte moniert, dass sie als Zeugen vernommen wurde, obwohl man sie längst beschuldigte.
Sie hatte erst ab Ende August den Beschuldigtenstatus und wurde darüber auch belehrt. Am 28.8. wurde sie bei einer ihrer Vernehmungen darüber in Kenntnis gesetzt, daß es Widersprüche in ihren Aussagen gibt und darauf folgte dann ein Gespräch mit dem Staatsanwalt und eine Übernachtung in der Zelle
28. August
Frage: „Wir möchten Sie belehren, dass es Widersprüche in Ihren Aus-- sagen gibt. Wir geben Ihnen nochmals Gelegenheit diese aufzuklären………
(….)
Anmerkung Ermittler: „Um 21.30 Uhr wurde Monika Weimar Essen und Trinken angeboten. Staatsanwalt S. aus Fulda hat dann ein persönliches Gespräch mit Frau Weimar geführt. Frau Weimar bleibt bei ihren Aussagen. Gegen 23.00 Uhr konnte Frau Weimar der Vernehmung nicht mehr aufmerksam folgen. Deshalb wurde darauf verzichtet, dass Frau Monika Weimar ihre protokollierten Aussagen zu dieser späten Stunde noch durchliest. Es wurde vereinbart, dass sie dies am nächsten Tag, am Freitag 29. August 1986 nachholt. Nach dem Verhör wurde Frau Weimar die vorläufige Festnahme und Unterbringung in der Haft-- zelle des PK eröffnet."
29. August 1986:
Vernehmung Monika Weimar: Anmerkung Ermittler: „Frau Weimar wurde gegen 8.15 Uhr aus der Haftzelle zur hiesigen Dienststelle geholt. Frau Weimar war ein Frühstück gereicht (Belegte Brote und Kaffee) worden. Sie hat davon auch Gebrauch gemacht. Weiterhin hat sie Gelegenheit Zigaretten zu rauchen. Frau Weimar wurden die gestrigen Aussagen zum Lesen gegeben. Die Originale wurden jeweils seitenweise unterschrieben.
(…)
Frage: „Bitte Wiederholen sie die Belehrung...."
Antwort: ,,Vor meiner heutigen Vernehmung wurde ich nochmals über meine Rechte als Beschuldigte belehrt. Es ist jetzt 10.00 Uhr. Ich habe auch heute die Belehrung verstanden und will weiterhin Angaben machen.
(Quelle: Mordakte Weimar)
miwu schrieb:Ich habe allerdings den Eindruck, dass sexistische Vorurteile darüber, was das "normale Verhalten" einer Mutter in einem solchen Fall wäre, mit dazu beitrugen, dass MB für schuldig befunden wurde.
„Wer sich nachts mit einem Ami im Auto vergnügt, der bringt auch seine Kinder um“ ist so oder so ähnlich nicht im Urteil zu lesen!
miwu schrieb:Die junge Frau, die er damals küsste, sagte jedenfalls vor Gericht aus, sie male sich im Nachhinein keine Chancen bei KP aus. Sie sei nur das Mittel zum Zweck gewesen, MB eifersüchtig zu machen. In die sei er verliebt gewesen und von der nicht losgekommen.
Was genau soll das beweisen? KP wusste, daß MW dieses Mädchen nicht leiden konnte, wegen diesem Vorfall gab es eine Szene in der KP wortlos eine Kette die MW ihm zuvor mal geschenkt hatte abnahm und sie MW hinlegte. Unterm Strich bleibt halt nur, daß MW sah daß sie austauschbar ist und KP sie relativ schnell mit einer jüngeren Frau
ohne Mann und Kinder ersetzen kann. Dass das Mädchen nur Mittel zum Zweck war, wusste sie ja nicht, sowas bleibt hängen, vor allem wenn der Typ dann 24 Stunden später erneut eine Antwort in Sachen Scheidung will und ein Ultimatum setzt.