@miltes Deinen Hinweis darauf, dass es eventuell gar keine zwei Tötungsarten gab, gefällt mir.
Dies wird ja als Fakt immer vorausgesetzt.
Ich habe mich schon öfters gefragt wie die Tötungsart "Ersticken" festgestellt wird.
Beim Erwürgen, entstehen kleine Einblutungen z.B. in den Augen oder der Mundschleimhaut.
Im Gegensatz dazu wird beim Ersticken die Blutabfuhr aber nicht blockiert, weshalb hier auch keine
Einblutungen entstehen. Wer hier genaueres Medizinisches Wissen parat hält, bitte melden....
In diesem Fall gibt es so vieles was im dunkeln liegt. Zur Wahrheitsfindung sind die allermeisten
für ein Gericht ohne Relevanz.
Auf zwei Dinge möchte ich hier (nochmals) eingehen, da diese für mich absolut nicht mit dem
vom Gericht geschilderten Tatablauf passen:
1. MW Aufenthalt am Fundort Melanie von min. 11:00 bis min.11:20 Uhr.
Das Gericht sagt, dass MW dort hingefahren sein, um die Tat zu planen.
Natürlich ist das möglich. Aber warum gerade dort?
Der Weg von Heimboldshausen (Post und Sparkasse) zum Parkplatz ist, sagen wir
mal so: Es gibt Orte zum Nachdenken, welche leichter und schneller zu erreichen sind.
Was war an diesem Parkplatz für MW so besonders?
Ein toller weiter Ausblick in die Ferne? -Nein
Absolute Abgeschiedenheit und Ruhe? -Nein
Ein Platz wo man stehen kann ohne Aufzufallen? -Nein
Und zum Auskundschaften gibt es dort nichts um sich min. 20 (!) Minuten dort aufzuhalten.
Dort gibt es auch keine Spazierwege. Es gibt nur 2 Möglichkeiten diesen Parkplatz zu verlassen:
1. zu Fuß über die Landstraße L3255
2 .oder mit einem Fahrzeug
Der Motorradfahrer hat nur den PKW auf dem Parkplatz gesehen. Er hat keine Personen gesehen.
Nur den PKW.
Die Akustik am Parkplatz ist so, dass man ein Fahrzeug bereits lange vorher Wahrnimmt.
Hat sich MW etwa vor vorbeifahrenden Fahrzeugen versteckt? Warum sollte sie das zu diesem Zeitpunkt bereits tun?
Das der Motorradfahrer bei der hin UND Rückfahrt den auffälligen schwarzen Streifen erkannt hat, zeigt das er freie
Sicht auf den PKW hatte.
Was müsste jemand denken, der nur diesen von mir genannten Sachverhalt hört, ohne weitere Details?
Er würde wohl sagen: Das hat sich MW um 11:00 Uhr mit jemanden auf dem Parkplatz getroffen, ist in
das Fahrzeug des anderen gestiegen und mitgefahren.
Damit komme ich auch zum 2. Punkt:
2. Die Blutflecke auf Melanies Oberteil
Es wurden zwei Handteller große Blutflecke (Wischspuren)am Oberteil festgestellt.
Da hat also jemand schon ordentlich geblutet. Trotzdem gab es keine Blutspuren
im PKW oder an MW Kleidung.
Und wenn es gar nicht ihr Blut war?
Ich möchte betonen, das dies alles nur Ansätze sind, und vermutlich alles kompletter Schwachsinn ist.
Das kommt eben dabei heraus, wenn man sich viel zu lange mit einem so traurigen Fall beschäftigt.....