Mord an Frauke Liebs
28.09.2020 um 11:55Ergänzung: Unrecht mit Unrecht (Aufzeichnen) geht halt leider nicht.
Spoiler§ 201Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.
Schanzer schrieb:Tatsache ist für mich aber auch, dass dass heimliche Aufzeichnen eines "vertraulichen" Gesprächs ohne richterlichen Beschluss immer noch einen Straftatbestand darstellt.Da steht aber im Gesetz nichts davon, dass es dafür eines richterlichen Beschlusses bedarf, es heißt nur "unbefugt".
Schanzer schrieb:Tatsache ist für mich aber auch, dass dass heimliche Aufzeichnen eines "vertraulichen" Gesprächs ohne richterlichen Beschluss immer noch einen Straftatbestand darstellt.@Schanzer
emz schrieb:Hör mit den albernen Spielchen auf, Aussagen umzuformulieren und damit deren Sinn zu verändern.Auf diesem Niveau mag ich nicht diskutieren.
Kuno426 schrieb:Meinst du, der Täter ist noch / war noch eine ganze Weile in der Nähe des Festhalteortes zu finden?Ich denke schon, vielleicht war derjenige auch nie weg. Der Täter ist bis heute unerkannt, niemand weiß wann er FL getötet hat. Möglich ist auch das die Telefonate eingestellt wurden, FL aber noch länger gelebt hat. Der Täter konnte recht sicher sein das auf weitere Anrufe gewartet wird, bleiben diese aus, man später den Todeszeitpunkt auf diesen Zeitraum gefühlt einschränken wird. Das muss aber nicht so gewesen sein.
Kuno426 schrieb:Es ist nur so ein Bauchgefühl von mir, aber ich glaube, es änderte sich zum 01.07. etwas im (Berufs-) Leben des Täters.Es gibt so viele Möglichkeiten, und ein Bauchgefühl sollte immer Beachtung finden. Mit Abbruch der Telefonate hat sich ja definitiv etwas geändert, aber was? Beruflich? Privat? Hat jemand im Spaß eine Verdächtigung gegen den Täter ausgesprochen? Ist FL in ihrer Verzweiflung nach vorne gegangen, war nicht mehr berechenbar für den Täter? Es gibt zu viele Möglichkeiten, man kann es nicht eingrenzen.
Ein Wechsel an einen anderen Ort, an dem er mit Frauke neu beginnen wollte?
Ein Angebot, was Frauke nicht annehmen wollte (weil es für sie so absurd war? "Bleib bei mir. Ich kann für uns beide sorgen. Du brauchst die anderen nicht...")
Doverex schrieb:Das trifft schon zu, aber da gibt es im Grunde eh keinen wirklichen Streitpunkt, oder?@Doverex
Mutter Liebs glaubt halt "felsenfest", dass es wohl keine geplante Tat war. Vielleicht daraus, weil sie ein bissl mehr Infos hat als wir? Aber es gilt halt eh für jeden Menschen, dass "Glauben = nicht Wissen" immer bedeutet.
frauZimt schrieb:Ich denke darüber anders. Für mich passt diese Äusserung zu dem Satz mit der Verjährung.Sehe ich genauso. Taktisch aufjedenfall sinnvoll. Ich fand generell, dass sie bei dem Interview sehr "gefasst" und besonnen wirkte. Sie möchte einfach nur abschließen.
Ich glaube eher, dass Frau Liebs dem Täter (Mitwissern) eine goldene Brücke bauen will.- Also eine Taktik, vielleicht sogar mit den Ermittlern abgesprochen.
Soll dem Täter auf diesem Weg mitgeteilt werden Du wolltest das nicht. Du bist kein schlechter Mensch. Hilf uns, Fraukes Schicksal aufzuklären ?
frauZimt schrieb:Ich denke darüber anders. Für mich passt diese Äusserung zu dem Satz mit der Verjährung.Nun ja, ein "schlechter Mensch" ist für mich der Täter auf alle Fälle schon mal, weil er Fraukes Leiche wie Müll und zum Tierfraß dort ablegte oder sogar einfach hinwarf? Sowas ist in meinen Augen total respektlos einen Menschen gegenüber, dazu scheint es hoch wahrscheinlich, dass er für das Ableben der jungen Frau auch 100% verantwortlich ist.
Ich glaube eher, dass Frau Liebs dem Täter (Mitwissern) eine goldene Brücke bauen will.- Also eine Taktik, vielleicht sogar mit den Ermittlern abgesprochen.
Soll dem Täter auf diesem Weg mitgeteilt werden Du wolltest das nicht. Du bist kein schlechter Mensch. Hilf uns, Fraukes Schicksal aufzuklären ?
Doverex schrieb:Nun ja, ein "schlechter Mensch" ist für mich der Täter auf alle Fälle schon mal, weil er Fraukes Leiche wie Müll und zum Tierfraß dort ablegte oder sogar einfach hinwarf?@Doverex
frauZimt schrieb:Ich meinte damit, dass diese Botschaft den Täter eventuell erreichen soll.Einen Psycho erreichen?
frauZimt schrieb:Wir kennen weder den Täter....Doch doch, wer einer menschlichen Leiche so dem Tierfraß vorzuwerfen vermag, dem seinen Charakter/Gedanken kennt man schon.
TatzFatal schrieb:emz schrieb:Magst du nicht? Dann lass es doch ganz einfach bleiben :D
Hör mit den albernen Spielchen auf, Aussagen umzuformulieren und damit deren Sinn zu verändern.
Auf diesem Niveau mag ich nicht diskutieren.
Schanzer schrieb:dieser Antrag wäre aber in einem Prozess wegen Entführung und Tötung durch den Tatverdächtigen schnell gestellt.Ich glaube, der ist gar nicht Antragsberechtigt.
FritzPhantom schrieb:Ich glaube nicht, dass ich darüber nachdenken würde, ob ich den Täter aufnehmen würde, wenn meine Tochter entführt worden wäre.@FritzPhantom
krimilover schrieb:... und haben die Opfer ebenfalls noch ab und zu bei ihren Familien anrufen lassen, unter dem Motto, dass alles gut sei. Das war bei Frauke ja auch so.Kann ich mich jetzt nicht erinnern, bei welchem Opfer das mit den Anrufen so war. Aber bestimmt weißt du da mehr und kannst es uns verraten.
krimilover schrieb:Wie Frauke dann tot aufgefunden wurde, in dem Wald und Kleidung liegt überall verstreut, würde auch zu dem Vorgehen des Höxter-Paares passen.Wüsste nicht, wo du da ein "passen" siehst. Ein Opfer wurde verbrannt, das andere sollte zum Sterben in die Wohnung verbracht werden.