AnNevis schrieb:Das suggeriert für mich derart formuliert (ich mag es aber auch missverstanden haben), dass man vorsorglich etwas annimmt, um Fristen waren zu können.
AnNevis schrieb:Aber man nimmt doch in der Sache im Ermittlungsergebnis keine bestimmte Straftat an, um mögliche Fristen zu wahren:
Erst mal muss überhaupt eine Straftat angenommen werden, damit ermittelt werden kann. Leiche, im Wald abgelegt, das sieht nach einem Tötungsdelikt aus. Da wird man sich, allein schon, weil es weitreichendere Möglichkeiten der Ermittlungsarbeit gibt, für Mord entscheiden. Was dann letztendlich bei einem Prozess rauskommt, das steht auf einem anderen Blatt.
Genauso braucht es bei einem Delikt, das zum Cold-Case geworden ist, eine Straftat, die nicht verjährt sein darf. Bei verjährten Straftaten wird erst gar nicht mehr ermittelt, da werden die Akten geschlossen und gut ist's.
Du schreibst ja auch im Fall Peggy Knobloch, da wird immer wieder die Problematik angesprochen, dass Totschlag möglicherweise nächstes Jahr verjähren könnte und wie der Staatsanwalt in der PK klar zum Ausdruck brachte,
wir ermitteln wegen Mordes. Schau dir den Fall
Wikipedia: Lolita Brieger an. Es wurde wegen Mordes ermittelt, nur so konnte der Täter nach fast 30 Jahren auch wegen Mordes angeklagt werden. Das Urteil lautete dann aber nach der langen Zeit erwartungsgemäß auf Totschlag, der verjährt war und der Täter kam frei. Jedoch konnte wegen des Tatvorwurfs Mord zumindest ein Verfahren gegen den Täter angestrengt und die Tat vor Gericht aufgeklärt werden.