@logical77 @viperk Nachmals. Da verschwindet ein junge Frau auf dem Nachhauseweg. Dazu gibt es offensichtlich 3 Möglichkeiten die Strecke zu begehen. Weiter besteht noch ein 4 Möglichkeit. Und zwar die, dass Frauke noch von jemanden in sein Wohnung eigeladen wurde. Derjenige muss aber mit dem Verschwinden von Frauke nicht zutun haben. Die 4 Möglichkeit erachte ich als so gut wie nicht gegeben.
logical77 schrieb:Und Du meinst nicht, dass sich die Fahndung und die Ermittlungsarbeiten dann eventuell wesentlich stärker auf ihren Heimweg, Wohnungs- und Clubumgebung konzentriert hätte? -
Ein klares Nein zur zitierten Darstellung.
Bleiben wir bei der ersten Variante. Mit den 3 Möglichkeiten. Und er Voraussetzung dass kein Kontaktaufnahmen erfolgten. So und jetzt hätte ich gerne gewusst, wo und wie im Bereich der Clubumgebung und dem Nachhauseweg Ermittelt werden sollte. Und nach was wem sollte Fahndet werden? Dank Fussball WM dürften noch einige Leute unterwegs gewesen sein. Aber auch wenn das nicht der Fall gewesen wäre Stellt sich die Frage genau gleich.
Die 2 Variante in geänderter Form, das heisst, falls anzunehmen wäre, dass Frauke noch bei diesem Herr Jemand reinschaute setzt schon voraus, dass der Herr Jemand auch von Fraukes Umfeld auch genannt wird. Was dann natürlich eine Fahndung auslöst. Das wäre dann auch mit oder ohne SMS geschehen.
Der Sendemast von welcher die erste SMS versant wurde - wurde noch zur Festhaltezeit ermittelt. Also schauen wir uns das mal an. Anbei ob ein Entführung oder ein freiwilliger Zustieg in ein Fahrzeug erfolgte ist weniger entscheidend. Da aus der ersten SMS keine Geste auszumachen ist welcher Sachverhalt zutrifft. Die Polizei gelangt nur zum Schluss, dass die erste SMS aus freiem Willen erfolgte. Was wohl auf beide Hergänge zutreffen könnte.
Da die restlichen Kontaktaufnahmen aus dem Gewerbegebiet erfolgten belegt das doch keines Wegs, dass die Ermittler auf einem Auge blind waren.