rayden schrieb:Laut FLs Mutter hat sie selbst erst später erfahren, dass die Standorte der Gespräche nach Freitag erst mal nicht mehr ermittelt wurden, weil der richterliche Beschluss fehlte. Dementsprechend hätte dem Täter Kontakt zu FLs Umfeld ebenso keine Sicherheit gebracht.
Das Fehlen des richterlichen Beschlusses (weil die Polizei ihn nicht beantragt hatte), lässt ja eher gerade den Schluss zu, dass die Ermittlungen eingestellt waren. Nur konnte davon der Täter nichts wissen; es gibt insgesamt eine Dreistufigkeit - hier in anderem Zusammenhang sehr gut beschrieben:
Es gibt drei Instanzen, von deren Bewertung abhängt, ob eine Handy-Ortung vorgenommen wird: Zuerst bewertet die Polizei selbst die Lage. Sie stellt dann einen Antrag an den Staatsanwalt. Wenn dieser sich auch für eine Ortung ausspricht, leitet er den Antrag weiter an den zuständigen Richter. Erst wenn dieser ebenfalls der Meinung ist, die Handy-Ortung sei notwendig, wird sie veranlasst. "Es kann gut sein, dass der Staatsanwalt anderer Meinung ist als die Polizei oder der Richter anderer Meinung als der Staatsanwalt", so Wawrzeniewski. Sollte dies der Fall sein, gibt es keine Handy-Ortung.
https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/auch-polizei-duisburg-nutzt-handy-ortung_aid-9591211Und von dem Zeitpunkt, wann Frau Liebs davon erfuhr, wissen wir nichts. Die EB wussten auch schon vorher, dass der Beschluss nur bis Freitag ging. Womöglich entschied man sich ja nach dem Anruf am Freitag ("sie meldet sich ja täglich") von einer weiteren aktiven Suche abzusehen. Von alledem konnte der Täter aber ohnehin nichts wissen, jedenfalls nicht aus der Presse. Im Gegenteil, wenn schon 2 Tage nach ihrem Verschwinden die Standortermittlung
in der Zeitung stand, hätte er nach den
merkwürdigen Anrufen und der
anschließenden Handyabschaltung sogar eher noch mit einer
Intensivierung der Fahndungsmassnahmen rechnen müssen. Wie man weiss, simste FL gerne, dazu passt aber ihr Verhalten (Handyabschaltung) nicht.
Genau genommen war nur der Standort der ersten SMS in 48h ermittelt worden:
Mutter Liebs: Die Polizei sagte mir: "Was wollen Sie denn? Sie hat doch angerufen, sie lebt, und damit ist das für uns keine Aufgabe mehr." Ich war außer mir. Mich hat das Ganze erst recht alarmiert. Das ständige Ankündigen, dass sie nach Hause komme, ihre verschwommene Stimme, das Handy ausgestellt. Die Polizei wusste nicht einmal, woher die Anrufe stammten. Nur die Herkunft der ersten SMS war ermittelt worden. Es dauerte Tage, bis der Netzbetreiber weitere Informationen lieferte.
(Stern crime)
Die anderen Standorte kamen, nur eben Tage später, allerdings nur bis Freitag reichte offenbar der richterliche Beschluss:
Mutter Liebs: (...) Später musste ich erfahren, dass die Polizei die Daten nur für die ersten Anrufe bis Freitagnacht beantragt hatte. Auf die anderen warteten wir Wochen, weil der richterliche Beschluss fehlte.
(Stern crime)
Womöglich wurden die Ermittlungen erst wieder aufgenommen als die Anrufe ausblieben (ab Mittwoch).
BoobSinclar schrieb:Wenn ein knallhart kalkulierender Täter komplett auf Nummer sicher hätte gehen wollen, hätte er irgendeinen Standort für das letzte Telefonat gewählt, ohne sich darauf verlassen zu müssen, dass die Informationen, die er vermeintlich sicher hatte, auch den Tatsachen entsprechen und das Entdeckungsrisiko gegen null geht.
Wenn er
sicher wusste, dass die Fahndung eingestellt war, war sein Risiko, entdeckt zu werden, auch am wiederholt aufgesuchten Standort nicht größer als anderenorts. Und dieser Standort bot für ihn evtl. Vorteile, weil er ihn womöglich kannte, hier Zugang zu Liegenschaften hatte, die Frequenz von Passanten einschätzen konnte oder warum auch immer.
Freyfrau schrieb:Ich gehe nach wie vor vom Polizeifunk aus. Der/die Täter mussten lediglich vor der Anruffahrt checken ob eine eventuelle Fahndung/Ringfahndung koordiniert wird - oder eben nicht.
Das dürfte komplett irrelevant für diesen Fall sein:
Rick_Blaine schrieb am 04.08.2019:Diese ganze Polizeifunkdiskussion hier ist komplett irrelevant für unseren Fall. Zwar gab es in der guten, alten, vordigitalen Zeit die Möglichkeit ohne grössere Probleme den Funk (in Deutschland sowohl auf 4m (hauptsächlich) als auch auf 2m Band) abzuhören, entsprechende Geräte konnte man sehr leicht entweder manipulieren (ganz einfache Radios) oder im Ausland kaufen (scanner, z.B. in Holland leicht zu erwerben). Nur, das hätte einem Täter hier so gut wie nichts genützt.
Die Vorstellung, was "auf dem Polizeifunk" zu hören ist, ist einfach ganz falsch. Da unterhält sich kein Ermittler mal mit seinem Kollegen über die Ermittlungsergebnisse in einem Vermisstenfall, und das noch weniger regelmässig. Polizeifunk in der vordigitalen Zeit diente fast ausschliesslich dazu, Einsatzkräfte durch die Einsatzzentrale zu aktuellen Einsätzen zu beordern, der Rückmeldung der eingesetzten Kräfte an die Zentrale und manchmal auch an ihre Dienststellen und der Abfrage verdächtiger Personen und Gegenstände mit dem Fahndungsregister (z.B. HEPOLIS, INPOL, usw. )
In relativ seltenen Fällen wurden hochaktuelle Fahndungen, besonders sogenannte "Ringfahndungen" von der Einsatzzentrale an die gerade diensthabenden Beamten unterwegs per Funk durchgegeben. Ringfahndungen wurden auch per Funk wieder aufgelöst. Aber das war es dann auch. Normale Fahndungen, z.B. in Vermisstenfällen wurden bei der Einsatzbesprechung am Dienstbeginn auf der Wache den Beamten mitgeteilt, die gingen nicht über Funk heraus. Und eine Erledigung der Fahndung wurde manchmal auf dem gleichen Weg mitgeteilt, manchmal auch gar nicht.
Ich kenne das alles noch aus der guten alten Zeit als wir noch nicht einmal Handies hatten und der Funk die einzige direkte Verbindung zur Wache bzw. Zentrale war. Aber selbst damals wurde brisanter Inhalt, der übermittelt werden sollte, nicht über Funk besprochen, da alle wussten, dass dieser abgehört wird. Es wurde dann einfach nur mitgeteilt, man möge bitte mal "über Draht" die Dienststelle anrufen - dann hielt man an der nächsten Telefonzelle, die es damals noch gab, und besprach alles telefonisch. Mit der Verbreitung von Handies nahm die Kommunikation im Funkverkehr dann stetig weiter ab.
So, was also hätte unser Täter davon gehabt, den "Polizeifunk" abzuhören: ausser dass er eventuell mitbekommen hätte, ob gerade ein Einsatz in seinem bevorzugten Telefongebiet läuft, ein Verkehrsunfall, ein Einbruchsalarm etc. und er daher mit der Anwesenheit von Polizei rechnen könnte, hätte er aus dem Abhören keinerlei nützliche Kenntnisse erlangen können. Garantiert keine Details zu den Ermittlungen im Fall Frauke.