birkensee schrieb:Wie kommst Du zu einer solchen Behauptung? Die Ermittlung des Absendeorts der 1. SMS bedeutete einen erheblichen Eingriff in die rechtlich geschützte Privatspäre FLs, dem ein Richter nur unter dem begründeten Verdacht zustimmen konnte, FL sei Opfer eines Verbrechens geworden.
Na ja vergiß bei all deinen Behauptungen nicht,
im Grunde weiß doch jeder hier eh genau, dass die Polizei erstmals
überhaupt nicht von einem Verbrechen ausging. Wenn also ein Richter unterschrieb, dass man die Standortdaten von der ersten SMS abfragen darf (und dies ja gleich am Anfang), dann doch sicher nicht, weil man nun dachte, es liegt ein Verbrechen vor, sondern was immer sehr hoch wahrscheinlicher ist, dass ein Unfall oder sogar möglicherweise vielleicht ein Suizid (also eine Gefahr aus dieser Richtung für die Person) vorliegen könnte. Und diese beiden Dinge haben mit einem Verbrechen schon mal gar nichts zu tun. Es ist großer Unsinn was du da behauptest, weil der Richter unterschrieben hat, gab es für ihn nun den begründeten Verdacht, Frauke wäre ein Opfer eines Verbrechens geworden. Ich denke eher, das hat man der Frau Mutter Liebs zuliebe getan, aber nicht weil da nun wer fix daran glaubte/dachte, es liegt nun ein Verbrechen vor. Einfach mal der Realität den Vorzug geben, wäre hier angebracht.
Alle Infos die wir über die erste Woche haben darüber lauten ja ganz anders - ich denke, dass weißt du auch?
Und ja du hast recht, die Datenerfassung ist ein Eingriff in die Privatsphäre, doch bei weitem nicht so
"erheblich" (wie du das nun bezeichnet hast) als wenn man umgekehrt Einsicht in die privaten Kontobewegungen nimmt. Denn was bedeutet denn die gesetzliche Vorgabe was der Richter da bei Fraukes Fall unterschrieben hat?
Man darf Standort und Zeitpunkt des Handys ermitteln (Gesetzesstand 2006) , wenn dieses Handy
mit einer anderen Person in Kommunikation tritt. Nur dies allein war damals gegeben, und sonst gar nix.
Was diese erteilte richterliche Befugnis (und die waren eher "soft" als "erheblich")
nicht hergibt oder beinhaltet wäre :
Etwa den Text oder ein Gespräch mitzulesen/mitzuhören.
Und genauso wenig durfte man, wenn das Handy in
keinerlei Kommunikation mit einer anderen Person und dessen Tele eintritt (also nur aufgedreht ist/wäre und es nur eine reine Einbuchtung in einen Sendemast gäbe) dann den Standort des Handys ermitteln!!!
Was wichtig wäre in Bezug auf diese mögliche letztmalige Einbuchtung -Nieheim (Gerücht), denn hier wäre dann eine Standortbestimmung erfolgt, was damals 2006 durch diese richterliche Unterschrift gar
nicht gedeckt gewesen wäre.
Dieses Feststellen der letzten Einbuchtung (Nieheim) von Fraukes Handy könnte also möglicherweise eine Gesetzesübertretung der Polizei damals darstellen, falls diese polizeiliche Erhebung tatsächlich passiert wäre? Soviel ich erfahren habe, wurde dieses Gesetz Jahre später geändert, weil wenn jemand mit seinem Handy dann keinerlei Kommunikation tätigt bei Einbuchtung in Sendemasten, war dies vom Gesetz überhaupt
nicht gedeckt (sondern nur wenn er es auch für eine Kommunikation selbst auch benutzt) und im Grunde eine klare Befugnisüberschreitung einer polizeilichen Erhebung
Kurz um, die richterliche Unterschrift bezog sich rein auf Kommunikationsdaten, also allein nur darauf, wenn eine Kommunikation (also SMS oder Telegespräch...) auch tatsächlich passierte/stattfindet, nur dann durften sie den Standort von Fraukes Handy auch feststellen (aber keinerlei Inhalt). Da bei der letzten Einbuchtung (was wir nur als Gerücht kennen) aber keinerlei Kommunikation passiert wäre, hätte man eine alleinige Einbuchtung des Handys in einem Sendemasten (also eine Standortbestimmung ihres Handys) dann gar nicht erheben dürfen.
Möglicherweise ein Grund, warum wir über die letzte Einbuchtung von Fraukes Handy in der Gegend Nieheim (angeblich nach dem letzten Gespräch) nicht wirklich je klare Infos (geschah sie nun oder nicht?) darüber bekommen?
Ich weiß es auch nicht ob es diese letzte Einbuchtung dort (Gegend-Nieheim) tatsächlich je gab oder nicht, kann mir aber vorstellen, wenn hier Polizei was gemacht hätte, was die richterliche Unterschrift dann so gar nicht wirklich her gibt, dass man solch eine Info gerne zurück hält und keinerlei weitere klare Aussagen darüber macht? Ohne das ich Polizei oder den Beamten hier je Absicht unterstellen würde, das Gesetz damals war nicht ideal für die Beamten.
Heute reicht es aus, wenn jemand etwa durch richterlichen Befehl überwacht wird, muss er nicht sein Handy für eine Kommunikation (be)nutzen, es genügt wenn es aufgedreht ist und er sonst
gar nix damit macht, darf man trotzdem den Standort des Handys feststellen. Damals war dies
eben noch anders...! Ja, es wird gemunkelt (wer sicher gehen will heute) der müsste schon die Batterie aus dem Handy nehmen/entfernen, selbst das Abdrehen/Ausschalten des Handys allein schützt davor nicht mehr!???
:D Ob dies stimmt - keine Ahnung!
Und das auch kein Journalist je mal einen Ermittler danach direkt fragte, ob es diese letzte Einbuchtung nun tatsächlich gab oder nicht (schließlich hält sich dieses Gerücht schon lange sehr hartnäckig und wurde erst wieder in einem Artikel erwähnt), dass eben ein Ermittler Klarheit darüber schafft mit einem
"Ja oder Nein", kommt mir auch ein bissl komisch vor, dass so eine Frage nie passiert.
frauZimt schrieb:Da bin ich absolut deiner Meinung
Wenn man konzentriert und angespannt zuhört, achtet man auf jedes Wort
Wenn der Abwesende sagt : Das darf ich nicht sagen, fragt man sich sofort: Wer verbietet das? Was ist da los?
Frauke wird vermieden haben in ihren Telefonaten auf eine andere Person hinzuweisen.
"Kann ich nicht sagen", kann auch interpretiert werden als:
Das will ich jetzt nicht sagen. Wir reden später.
Da muss keine andere Person beteiligt sein.
Darf ich nicht, setzt ein Verbot voraus.
Genau darum ging es mir!
MMn. steht viel eher eine totale Konzentriertheit dahinter (darum hat sich Frauke auch niemals darin verredet) als eine Sedierung und ein "benebelt sein". Denn stellt man sich mal das Szenario so vor, dass der Täter gewisse Dinge Frauke
strikt &
streng verboten hätte am Tele zu sagen, eben als Grund-Bedingung sie überhaupt telefonieren zu lassen, er sie dann aber "benebelt" mit irgendwelchen Mittlen, wäre es doch darin recht komisch, dass ihr niemals, obwohl ihr jede Konzentration dazu fehlen würde, ein "Kann" (ich dir nicht sagen) mit einem "Darf" verrutscht wäre? Eben weil dieses Verbot
"Darf ich nicht..." in ihrem Kopf dann vorhanden sein musste!
Ich sehe hier 2 Mögllichkeiten als wahrscheinlich an:
1) Es gab dieses Verbot nie - oder
2) Sie konnte sich voll darauf konzentrieren, dass ihr dies auch nicht passierte.
Ich denke/glaube auch, wenn Frauke sich
"wie auf Droge" verstellen/reden musste, würde es zu einem stark manipulativen Hang des Täters passen!? Denn das vermute ich persönlich sehr, dass der Täter eine recht
ausgeprägte manipulative Ader in sich trägt.
Und diese Ansicht würde das gerichtsmedizinische Gutachten unterstützen, welches ja ergab, dass bei Frauke
keinerlei Drogenkonsum/Einnahme festgestellt werden konnte.
Denn die einfachsten Erklärungen sind meist die besten Erklärungen und stimmen auch sehr oft. In dem Moment wo ich anfange
"Ja es könnte aber auch sein... KO-Tropfen.. nicht mehr feststellbar...etc.." ist es schon nicht mehr die einfachste Erklärung und auch nicht mehr die Beste, sondern eher nur mehr die "Zweitbeste" und hinkt in der Wahrscheinlichkeit schon der besten einfachsten Erklärung hinterher.
Und für mich ist eben die einfachste, beste und wahrscheinlichste Erklärung jene:
Gerichtsmedizin konnte keinerlei Drogenkonsum bei Frauke feststellen = es gab auch niemals eine Drogeneinnahme von Frauke.