Malinka schrieb:Ich behaupte nirgendwo, dass Frauke bis zum Schluss freiwillig beieiner Person blieb die ich nicht als Täter bezeichne.
Wenn man davon ausgeht, dass FL freiwillig bei dem Täter blieb, ist es nur logisch konsequent, den Ausdruck Täter zu vermeiden, wie z. B. in einer anderen Passage Deines Beitrags:
Malinka schrieb:Ich denke schon, dass etwas zwischen ihr und ihrer Begleitung lag was dasNachhause gehen immer auf der Kippe stehen ließ
Aber mir geht es hier nicht darum, wie Du die Person, die in meinen Augen ein "Täter" ist, bezeichnest, sondern um die Annahme, die dahinter steht.
Malinka schrieb:Jemanden von irgendwo anrufen zu lassenstellt für mich im allgemeinem kein Problem dar.Problematisch wird wird es denke ich, wenn man das Opfer ständig ruhig stellen muss und Angst haben muss aufzufliegen. Was hier wohl nicht der Fall war.
Du behauptest, es sei "hier wohl nicht der Fall", dass der Täter Angst gehabt haben müsse, (anlässlich der Anrufe) "aufzufliegen". Wenn der Täter FL festhielt, hat er unabweisbar Grund zu einer solchen Angst gehabt (unabhängig davon, ob er diese Angst tatsächlich empfand oder nicht).
Gab es jedoch einen solchen Grund nicht, wie Du behauptest ("War hier wohl nicht der Fall"), heißt das, es lag kein Verbrechen vor und Fl wurde nicht festgehalten. Das lässt also nur den Schluss zu, dass Deiner Ansicht nach FL sich - zumindest noch während der Telefongespräche, einschließlich des letzten Telefonats) - freiwillig bei dem Täter aufhielt.
Das ist Deine - interessante - Meinung, und mich stört daran nur die scheinbare Objektivität ("wohl nicht der Fall"), mit der Du die Argumente für ein Verbrechen (von dem die Kripo ebenfalls ausgeht, in weitaus größerer Kenntnis der Umstände als uns möglich ist) allzu großzügig ignorierst.
Malinka schrieb:Außer dem "Ja... Nein nein.." und der Tatsache dasFrauke nicht nachhause zurückgekehrt ist und ihre Leiche im Wald gefunden wurdehabe ich auch keine Hinweise auf einen Täter noch eine Tat noch ein Motiv.
Fraukes "Ja", dem dann zwei "Nein" (im Gesprächsprotokoll mit Ausrufezeichen versehen) folgen, ist nach meiner Ansicht mehr als ein bloßer Hinweis.
"Komm doch nach Hause."
"Nein, das geht nicht."
"Warum denn nicht?"
"Kann ich dir nicht sagen."
"Wirst du festgehalten?"
"Ja ... Nein! Nein!" (zitiert aus: Stern-Crime-Artikel)
Von einer Entführten kann man wohl kaum weitergehende Erläuterungen erwarten. Wenn Frauke aber freiwillig festgehalten worden wäre, ist mir eine solche Aussage nicht erklärlich. Zumal sie wusste, dass die Polizei nach ihr suchte: Sie hätte sich dann doch wohl um eine deutlichere Widerrufung ihres "Ja" bemüht, indem sie z. B. hinzugefügt hätte "ich hatte Dich eben nicht richtig verstanden" oder Ähnliches. (Während ihr zweimaliges Nein zum Szenario einer Entführung - Angst vor dem Entführer - bestens passen würde.)
Überhaupt passt FLs Verhalten meiner Meinung nach in keiner Weise zu einem freiwilligen Verschwinden.
Um mich auf den eben angesprochenen Punkt zu beschränken: Wenn FL freiwillig verschwunden wäre, hätte sie doch nicht das geringste Interesse daran haben können, von der Polizei gefunden zu werden. Warum hat sie nicht einen
wirklich überzeugenden Versuch unternommen, ihre Eltern von einer Benachrichtigung der Polizei abzuhalten? Sie kannte ihre Familie und Freunde und sie musste deshalb davon ausgehen, dass sich alle sofort wahnsinnige Sorgen machen würden. Und warum hat sie, als sie erfuhr, dass die Polizei nach ihr suchte, nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt in einer
überzeugenden Weise interveniert?
Meiner Meinung nach hatten die ersten Anrufe auch die Funktion, die Polizei von einer Fahndung abzuhalten. Aber "überzeugend" waren sie nicht. Was im Fall einer Entführung sehr naheliegend ist: FL stand unter Zwang, sie musste zwar sagen, was der Entführer ihr aufgetragen hat, aber sie kann kein Interesse gehabt haben, Chris damit zu "überzeugen".
Die Paderborner Polizei hat die Möglichkeit eines Verbrechens nicht sonderlich ernst genommen, obwohl man im Verlauf der Telefongespräche durchaus einen Grund zu einer gegenteiligen Einschätzung sehen kann. Eine Fahndung war nicht auszuschließen. Und eine freiwillig verschwundene FL hatte kein Interesse, das zu verhindern?
Es gibt auch, wenn man von einer Entführung ausgeht, Ungereimtheiten, aber derartige Widersprüche wie bei der Annahme eines freiwilligen "Untertauchens" sehe ich nicht.