AlteTante schrieb:Eine Zwangsstörung in Form von übertriebener Ordentlichkeit ist natürlich von Vorteil, wenn man die Spuren seines Verbrechens beseitigen will.
Ich weiß nicht recht, ob man aufgrund der Tatsache, dass der (die?) Täter die Erde und die Blumen bzw. das Gras so sorgfältig auf einer Plane platziert hat, gleich eine Zwangsstörung in Betracht ziehen muss.
Vielleicht war der Gedanke ja ganz banal, die Grabschändung möglichst unauffällig zu machen, d. h. das Grab anschließend wieder so zuzuschütten, dass möglichst niemand etwas davon mitbekommt, dass es geöffnet war.
Wenn man Erde aus einem Loch auf Rasen oder einen Kiesweg schüttet, bekommt man Probleme, wenn man das Loch wieder zuschaufeln möchte: Die Erde lässt sich nicht mehr restlos mit der Schaufel aufnehmen, bei Rasen bleiben Reste zurück, bei Kies schaufelt man den Kiesbelag mehr oder weniger mit ins Loch. Deshalb ist es eine praktische Idee, eine Plane auszubreiten und die Erde darauf zu schütten. Man kann die letzten Reste dann einfach wieder in das Loch befördern, indem man die Plane hochhebt und die letzten Reste in das Loch rutschen lässt. Noch besser sind Bretter oder Schaltafeln als Unterlage, da man darauf auch gut schaufeln kann, aber eine Plane ist natürlich leichter und unauffälliger zu transportieren.
Und auch die Blumen bzw. die obere Erdschicht zu trennen ist durchaus sinnvoll, weil die unteren Erdschichten ja doch meist mit Steinen (bei sehr alten Friedhöfen auch Knochen) durchsetzt sind, während man oben doch meist feinere Erde hat, es gibt ja sogar spezielle Graberde in Säcken zu kaufen.
Deshalb könnte es auch sein, dass der (die?) Täter einfach nur Erfahrung mit Garten/Erdarbeit hatte(n) und nicht wollte(n), dass die Graböffnung später bemerkt wird.