funkygirl83 schrieb: Ich hatte ja bereits geschrieben, dass die Kripo dem Hinweis augenscheinlich nicht in der Form nachgegsngen ist, wie sich der Zeuge das gewünscht bzw erhofft hat...
Wie willst du, bzw. wie will er das denn wissen? Was hätte die Polizei ihm denn sagen sollen? "Ja, wir sind an ihm dran?" - Werden sie wohl kaum irgendwem mitteilen. "Ja, wir denken auch, dass ers war, aber wir könnens nicht beweisen" wohl noch weniger. ^^ "Wurde überprüft und konnte ausgeschlossen werden" - Ja, könnte man vielleicht sagen, widerspricht aber vielleicht der "Firmenphilosophie" und würde nur dann geschehen, wenn die Person öffentlich ungerechtfertigt verdächtigt würde. Es gab ja des öfteren in anderen Fällen Stellungnahmen der Polizei, was die Unschuld von z.B. Angehörigen betrifft - die standen aber auch durch den engen Bezug zu den jeweiligen Opfern in der Öffentlichkeit mit Namen und allem. In diesem Fall sollte ausser dem Hinweisgeber eigentlich niemand von dem Hinweis wissen, also besteht da eigentlich auch kein Handlungsbedarf.
Dass wir inzwischen hier über diesen konkreten Hinweis reden können, spricht eigentlich schon dagegen, dass die Polizei einem Hinweisgeber irgendetwas mitteilt. ^^
Dass dem Hinweis nachgegangen wurde, halte ich für 99,99999etc% sicher. Herr Fey wurde von der Presse auf genau diesen Hinweis angesprochen. Und geht ihm trotzdem nicht nach? Wohl kaum. ^^