Mordfall Tristan
22.02.2021 um 14:23Stefan1477 schrieb:Von den Ermittlungen und insbesondere mit dem Hinblick auf den Fingerabdruck, geht man jedoch von einem nicht vorbestraften Täter aus.Wegen des Fingerabdrucks macht diese Annahme Sinn, aber wenn das so wäre, können daraus nur zwei Konsequenzen gezogen werden:
1. Der Täter hat nur diese einzige Tat vollzogen.
2. Der Täter hat weitere Taten begangen, ist aber nie erkennungsdienstlich behandelt worden.
Beides fände ich als Laie ungewöhnlich, aber es natürlich möglich.