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Der Yogtze-Fall

15.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

05.09.2012 um 22:50
@skeptiker82
@MANIE

Dass die nach "aussen vorgespielte heile Welt des Ehepaares höher eingestuft wurde als das Interesse, den Fall zu klären", würde ich keinesfalls sagen.
Richtig ist, dass in der E. Zimmermann-Aera möglichst nichts Negatives über das Opfer gesagt wurde. Das schließt aber keineswegs aus, dass (Geistes-)Krankheiten oder auch das Thema Prostitution zur Sprache gekommen wären. Man verzichtete eben nur auf derartige Spekulationen, wenn sie nicht durch Ermittlunsgansaetze abgesichert waren. Dass G. Stoll "Leute kannte, die eine gewisse Drogenvergangenheit hatten", wurde ja z.B. Erwähnt.
Auch gibt es genügend XY-Fälle in den 80ern, in denen es um Prostitution oder auch Homosexualitaet ging ( auch wenn das dann nach heutigen Massstaeben etwas verklemmt aufbereitet worden sein mag).

Um eine Neuaufnahme von YOGTZE bei Xy zu erreichen, müsste es meines Erachtens konkrete neue Ansätze geben. So weit ich weiß, ruht der Fall und würde nur wiederbelebt, falls es neue Hinweise, Verdachtsmomente oder vielleicht auch eine kurz bevorstehende Verjährung bestimmter denkbarer Deliktformen gäbe.

Zum "sehr seltsamen Verhalten der Ehefrau"' das nicht in Frage gestellt wurde: M.E. Ist dieser Eindruck die Folge der damals üblichen etwas holzschnittartigen XY-Fallinszenierung.


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Der Yogtze-Fall

18.09.2012 um 16:53
*wiedereinklink*

Meiner Meinung nach dürfte alles ausser vorsätzlichem Mord(versuch) mittlerweile verjährt sein, von daher halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Fall nochmals in großem Stil aufgerollt wird.

Da aber mittlerweile die Diskussion teilweise auch in Richtung "Geld" und "Unterwelt" gegangen ist, möchte ich nochmals meine Theorie zu einem möglichen Tatablauf aus 2009 einbringen:

Beitrag von ping (Seite 48)

GS wird in der filmischen Rekonstruktion sehr verwirrt dargestellt, dennoch glaube ich nicht, dass eine echte psychische Erkrankung vorlag, sondern das GS mit seiner Situation überfordert war.
Er war im übrigen auch nicht LebensmittelCHEMIKER, sondern nur LebensmittelTECHNIKER.
Sehr interessant hierzu der Eintrag bei wiki zu dem Thema:

Wikipedia: Fachkraft für Lebensmitteltechnik#Situation Ende der 70er Jahre

Ich denke, das GS eher einfach gestrickt war und sich mit den falschen Leuten eingelassen hatte.

Ping


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Der Yogtze-Fall

18.09.2012 um 17:03
... und noch meine Erklärung zu

YO 6´T ZE
Beitrag von ping (Seite 83)

:-)


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Der Yogtze-Fall

18.09.2012 um 17:50
Hallo Ping!

Ich habe alles gelesen und Deine Erklärung gefällt mir am besten, bzw. finde ich sie sehr nachvollziehbar ;-)


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Der Yogtze-Fall

19.09.2012 um 20:44
Zitat von pingping schrieb:Meiner Meinung nach dürfte alles ausser vorsätzlichem Mord(versuch) mittlerweile verjährt sein, von daher halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Fall nochmals in großem Stil aufgerollt wird.
Außer Mord ist alles verjährt. Korrekt.

Allerdings käme durchaus ein solcher in Betracht, selbst wenn man -wie ich- nicht von einem absichtlichen Überrollen ausgeht.

Eindeutig GEGEN ein absichtliches und von GS ungewolltes Überrollen spricht - da wiederhole ich mich - das Verletzungsbild des GS. Überrollen ist quasi nur bei Bewusstlosen, Bewusstseinsgetrübten oder Suizidenten möglich, weil gesunde und wache Menschen in aller Regel wissen, dass sie bei einer Kollision mit einem PKW 2. Sieger werden und dementsprechend die Wahl zwischen Fight or Flight ziemlich eng wird. Die laufen dann weg und dann gibt´s kein typisches Überrollen als Primärunfall mehr.

Daher gehe ich immer noch von einem Unfall mit einem wie auch immer im Bewusstsein beeinträchtigten GS aus.


Warum aber kam der Fall trotzdem in XY? Spricht das nicht gegen meine These?

Nein. GS hat zum Zeitpunkt des Auffindens noch gelebt. Wenn nun Ermittlungen ergaben, dass er, wäre Hilfe geleistet worden, höchstwahrscheinlich überlebt hätte, dann wären wir juristisch nicht mehr nur im Bereich Unfallflucht, sondern auch im Bereich Mord durch Unterlassen.


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Der Yogtze-Fall

20.09.2012 um 11:45
"Mord durch Unterlassen" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Wikipedia: Mord (Deutschland)

Wie schwer es ist, einen Mord nach langer Zeit nachzuweisen hat man im Freispruch für den Ex-Freund von Lolita Brieger gesehen!

Ich gehe im Fall von GS weder von einem versuchten Suizid noch von einem Überrollen auf der BAB aus (dies ergebe ein anderes, mit hoher Sicherheit direkt latales Verletzungsbild). Ich gehe aber auch nicht von einem gewollten Tötungsdelikt aus, da hierfür das Nach-Tatverhalten völlig widersinnig wäre.

Der Fall wurde seinerzeit in XY aufgenommen, da GS´s Verletzungen eindeutig durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Ausserdem gab es eine Reihe von Ermittlungsansätzen, die sich besonders gut für eine breite Öffentlichkeitsfahndung eigneten:
- weitere Zeugen auf der BAB
- Zeugen des Überrollens von S
- Hinweise zu YO 6´T ZE
- Hinweise zum Bekanntenkreis von G
- ...

Ich fürchte, die einzige Möglichkeit, an möglichst ungefilterte autentische Tatinformationen zu kommen, besteht in einer Recherche bei der Siegener Zeitung. Kurz nach der Tat berichten lokale Zeitungen teilweise Details, die in der späteren Aufarbeitung bewusst oder unbewusst untergehen. Evtl. wären hier auch weitere/bessere Fotos von der Auffindesituation enthalten.
Leider hat sich in den letzten Jahren keiner aus der Gegend gefunden, der sich hierzu aufraffen konnte oder wollte...

Ping


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Der Yogtze-Fall

20.09.2012 um 23:28
"Mord durch Unterlassen" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Wikipedia: Mord_(Deutschland)
Da muss man dann schon etwas mehr als nur "Mord" bei Wikipedia eingeben...
§ 13
Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/13.html

Gibt es definitiv. Einfach mal den Juristen Deines Vertrauens fragen, wenn Dir der Gesetzestext nicht einleuchtet und Du mir keinen Glauben schenken magst. Der wird´s Dir bestätigen.
Zitat von pingping schrieb:Wie schwer es ist, einen Mord nach langer Zeit nachzuweisen hat man im Freispruch für den Ex-Freund von Lolita Brieger gesehen!
Ganz andere Baustelle. Es gibt unterschiedliche Mordmerkmale. Eines ist Heimtücke, darauf wollte man bei Lolita Brieger abstellen. Heimtücke meint, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung ausnutzt. Arglos ist das Opfer, wenn es nicht mit einem Angriff rechnet, wehrlos, wenn es infolge seiner Arglosigkeit nicht oder stark vermindert verteidigungsfähig ist. Die Rechtsprechung legt das sehr restriktiv aus.

Das war der Knackpunkt im Brieger-Fall. Man konnte nach so langer Zeit dem Täter nicht mehr nachweisen, dass er sich Lolita von hinten näherte und so die Heimtücke begründen. Andere Mordmerkmale gab es nicht, damit war es Totschlag und der war verjährt.


Im Fall Günther Stoll käme ein ganz anderes Mordmerkmal in Betracht, nämlich die Verdeckungsabsicht. Also wenn die Tat begangen wird, um eine andere Straftat zu verdecken. Dabei muss es sich nicht mal zwingend um eine wirkliche Straftat handeln, sondern es genügt, wenn der Täter in seiner Vorstellung Unanehmlichkeiten bei Entdeckung seiner Tat rechnen muss. Die Straftat wäre hier die Unfallflucht gem. § 142 StGB. Die wird hier verdeckt, indem der Täter es unterlässt Günther Stoll Hilfe zu leisten. Damit ist das Mordmerkmal bejaht.

Fraglich ist jetzt nur noch, ob Günther Stoll mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte, wenn der Täter geholfen hätte. Wird das bejaht, so tritt der Taterfolg (Tod des Günther Stoll) ein und das ganze ist ein Mord durch Unterlassen gem. §§ 211, 13(1) StGB.
Zitat von pingping schrieb:Der Fall wurde seinerzeit in XY aufgenommen, da GS´s Verletzungen eindeutig durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Ausserdem gab es eine Reihe von Ermittlungsansätzen, die sich besonders gut für eine breite Öffentlichkeitsfahndung eigneten:
- weitere Zeugen auf der BAB
- Zeugen des Überrollens von S
- Hinweise zu YO 6´T ZE
- Hinweise zum Bekanntenkreis von G
- ...
Spekulativ. Da wir kein exaktes Verletzungsbild haben erübrigt sich hier die Diskussion, weswegen das
Zitat von pingping schrieb:Ich gehe im Fall von GS weder von einem versuchten Suizid noch von einem Überrollen auf der BAB aus (dies ergebe ein anderes, mit hoher Sicherheit direkt latales Verletzungsbild).
auch obsolet ist.

Edit:
Bei Minute 2:02
Youtube: YOGTZE aka BAB Rätsel Fall [ 2/2 ]
YOGTZE aka BAB Rätsel Fall [ 2/2 ]
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


sagt der Kriminalbeamte, Günther Stoll sei "überfahren" worden. Im korrekten Jargon ist das Überfahren ein Überrollen ohne Kontakt mit den Rädern. Macht auch Sinn, ansonsten müsste es Hämatome in Form der Reifen an der Leiche gegeben haben.

Eduard Zimmermann spricht hingegen bei 3:04 von "Überrollen".


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Der Yogtze-Fall

24.09.2012 um 17:48
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb am 20.09.2012: Da wir kein exaktes Verletzungsbild haben...
Ich denke, dass die Aussage aus dem Filmfall "der rechte Arm ist ganz kaputt - hängt bloß noch dran" und die Textpassage des Hörzu-Artikels "mit abgerissenem Arm" schon für ein "Überrollen" spricht!
Es kommt halt auch immer auf die Geschwindigkeit, den Untergrund etc. an.


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Der Yogtze-Fall

24.09.2012 um 21:39
2101101yogtzegolf16WNAS

2101102yogtzegolf2MC96L

2101103yogtzegolf3SOSKS

Hallo @all,

es ist vielleicht noch niemandem aufgefallen, aber der Wagen steht entgegengesetzt zur Fahrtrichtung. Beim fotografieren des Wagens von der Beifahrerseite aus müßte im Hintergrund eigentlich die Fahrbahn und die gegenüberliegende Leitplanke vom Mittelstreifen zu sehen sein. Im Hintergrund sieht man aber nur Gebüsch, was an der Unfallstelle (in Fahrtrichtung Hagen) auch korrekt ist und darüberhinaus sind an diesem Streckenabschnitt weite Strecken ohne Leitplanken ausgestattet. Sieht irgendwie aus als wenn der Wagen gegen ein Hindernis geprallt ist und sich dann gedreht hat.
Desweiteren scheint es so als wenn die Frontscheibe nicht mehr vorhanden ist (herausgefallen?), jedenfalls kann ich keinerlei Spiegelungen vom Blitzlicht erkenne wie man es zum Teil in den Seitenfenstern sehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Lohengrin


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Der Yogtze-Fall

24.09.2012 um 21:43
/dateien/48898,1348515839,yogtze-golfOriginal anzeigen (1,5 MB)Hat nicht so ganz funktioniert mit dem Link


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Der Yogtze-Fall

24.09.2012 um 23:53
Nur eine Vermutung: die Fotos sind vielleicht erst nach der Spurensicherung entstanden. Da das Auto so schwer zu bergen war und man Angst hatte möglicherweise Blutspuren an der Frontscheibe zu verlieren, hat man diese kurzerhand entfernt.
Eine interessante Frage die hier mal aufkam ist auch, warum die Sonnenblende auf der Fahrerseite heruntergeklappt ist. Hat das auch nur damit zu tun, dass man dort evtl. Fahrzeugschein oder ähnliches zur Identifizierung des Opfers suchte?
Wie kommt der Beifahrersitz in die zurückgeklappte Position? Hat G.S. diesen erst nach dem Unfall so eingestellt? Ist er bereits so transportiert worden? Dann wäre es für die "3 Männer" aber ziemlich eng geworden in dem recht kleinen Golf 1!


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Der Yogtze-Fall

25.09.2012 um 11:52
/dateien/48898,1348566748,yogtze-golf3Original anzeigen (2,1 MB)
Zitat von MSVFanMSVFan schrieb:Nur eine Vermutung: die Fotos sind vielleicht erst nach der Spurensicherung entstanden. Da das Auto so schwer zu bergen war und man Angst hatte möglicherweise Blutspuren an der Frontscheibe zu verlieren, hat man diese kurzerhand entfernt.
Eine Bergung des Fahrzeugs ist an diesem Streckenabschnitt relativ einfach und gefahrlos möglich, von daher halte ich das schon für die Original-Tatortfotos. Macht auch keinen Sinn das Fahrzeug nach der Spurensicherung in die entgegengesetzte Richtung zu stellen.
Mir ist noch aufgefallen dass das Lenkrad leicht nach links eingeschlagen ist und ein Aufprall auf der rechten Beifahrerseite stattgefunden haben muß. Möglicherweise könnte auch ein ganz banaler Wildunfall stattgefunden haben, womit man zwischen Hagen und Lüdenscheid/Olpe in beiden Fahrtrichtungen jederzeit rechnen muß(te).

Mit freundlichen Grüßen

Lohengrin


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25.09.2012 um 20:48
Wurde schon einmal daran gedacht, dass das Y in YoG'TZE für ein Bundewehr-Nummernschild stehen könnte. und das O vielleicht eine Null sein könnte.

Y 06 ' TZE

TZE alleine eine Bedeutung haben könnte, für eine Abkürzung in dieser Zeit von 1984.

PS Habe erst heute von diesem ungelösten Fall gelesen.


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Der Yogtze-Fall

26.09.2012 um 11:28
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb am 20.09.2012:Die Straftat wäre hier die Unfallflucht gem. § 142 StGB. Die wird hier verdeckt, indem der Täter es unterlässt Günther Stoll Hilfe zu leisten. Damit ist das Mordmerkmal bejaht.
Sorry, aber juristisch betrachtet ist das natürlich absoluter Blödsinn. Dann wäre eine Unfallflucht ja immer ein Mord - wenn das Opfer später verstirbt. Und zum Zeitpunkt der Flucht (sollte es eine gewesen sein) lebte er ja noch.


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Der Yogtze-Fall

26.09.2012 um 12:25
Nachtrag: Natürlich weiß ich was Du sagen willst. Ich habe mich vielleicht etwas vorschnell geäußert. Anklagepunkte (mord durch unterlassen) gibt es bei Fahrerflucht ja durchaus. Und das greift dann wohl auch nur, wenn wir annehmen, dass der Unfallfahrer dich wirklich im oder am Auto befunden hat und gesehen hat, dass das Opfer ohne Hilfe sterben wird und dies auch bewusst gebilligt hat.

Wenn wir aber von einem UNFALL (also kein Vorsatz) ausgehen dann ist eben die Frage in wie weit der Unfallfahrer überhaupt etwas mitbekommen hat. Ich persönlich ziehe immer noch die Möglichkeit in Betracht, dass es diese Person, die sich vom Auto entfernte vielleicht gar nicht gab. Sondern dass das Opfer selbst und allein im Auto saß, von der Fahrbahn abkam und dann verwirrt (wie er sowieso schon den ganzen Abend war) sich entkleidet und auf die Fahrbahn läuft. Dort von einem KfZ erfasst wird und evtl. von einem weiteren überrollt und sich zum Auto zurückschleppt. In wieweit diese Fahrer dann überhaupt zu belangen sind (nur wenn sie etwas mitbekommen hätten) ist dann die Frage. Eine Mordanklage wäre hier jedenfalls extrem schwer.

Die LKW Fahrer sprachen ja von einer HELL bekleideten Person mit einem blutigen Arm. Vielleicht war die Person nicht bekleidet sondern nackt... das sieht auch sehr hell aus. Und der blutige Arm... naja den hatte er ja auf jeden Fall. Und vielleicht wurde der ganze Fall auch nur aufgrund dieser (vielleicht falschen) Beobachtung überhaupt als Strafsache eingeordnet.



Also nochmal: Nichts für ungut. Es kommt eben drauf an welches Szenario man annimmt. Mord durch Unterlassen gibt es generell natürlich... wobei eine Verurteilung selten erfolgt - spielt aber jetzt eigentlich auch keine Rolle ;)


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26.09.2012 um 14:17
Zitat von LLLL schrieb:Wurde schon einmal daran gedacht, dass das Y in YoG'TZE für ein Bundewehr-Nummernschild stehen könnte. und das O vielleicht eine Null sein könnte.
@LL

Ja, daran wurde auch schon gedacht. In diesem Zusammenhang wurd auch darauf hingewiesen, dass das 06 in Bundeswehrkennzeichen für Überführungs- oder Erprobungsfahrten steht.


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Der Yogtze-Fall

26.09.2012 um 22:54
An diesen Abend sah GS fernsehen, laut XY, was liefen denn für Sendungen und was war denn an diesem Tag oder an den Tagen davor an wichtigen Ereignissen geschehen.
1984 gab es noch nicht die große Auswahl wie heute an Sendungen.

In Wikipedia nachgesehen es war ein Mittwoch auf Donnerstag.
War Europapokalabend an diesem Abend?


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Der Yogtze-Fall

27.09.2012 um 13:08
@LL

Hier http://www.tvprogramme.net/view_tag.php?tag=1984-10-25 das komplette TV-Programm des Tages. Es wurde auch bereits auf den Wirtschaftskrimi im Ersten um 23 Uhr verwiesen.
Darin geht es um einen Butterskandal. Hier die Beschreibung von amazon.de
Die Butterschmelze von Lohse sen. steht vor der Pleite. Arbeitsplätze und auch der gute Name des Unternehmens sind gefährdet. Lohse jun. hat den rettenden Einfall: Die Butterschmelze verschmilzt Butter, die im Rahmen der Entwicklungshilfe an die Dritte Welt verschenkt wird, zu reinem Butteröl. Lohse jun. entwickelt nun mit zwei Mitarbeitern ein Verfahren, der Butter Palmfett beizumischen, ohne dass dieser Betrug bei Kontrollproben festgestellt werden kann. Die so eingesparte Butter wird in der Ladenkette von Lohse sen. gewinnbringend verkauft. Innerhalb von drei Jahren floriert die Firma wieder. Allerdings bekommt die Zollfahndung einen Tipp von der Konkurrenz - die Lohses unterbieten jeden vernünftigen Preis. Die Zollfahnder Zaluskowski und Hobel stehen vor einem Fall, der nicht nur herkömmlichen kriminalistischen Spürsinn erfordert, sondern auch die Kenntnis der EG-Wirtschaftsgesetzgebung…
Das dieser Krimi etwas mit Stolls Job als Lebensmitteltechniker oder seiner Arbeitslosigkeit zu tun haben könnte, wurde auch schon in Betracht gezogen.
Es ist halt grundsätzlich schwierig hier irgendwie weiter zu kommen ohne Kenntnis von den Ermittlungsakten zu haben. Insgesamt findet man ja im Internet zwar viel zum Fall YOGTZE, das meiste spielt sich aber leider in Plattformen wie diesen ab, Zeitungsartikel wie zu anderen Mordfällen findet man leider kaum.


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Der Yogtze-Fall

27.09.2012 um 23:33
Zitat von Forseti70Forseti70 schrieb:Sorry, aber juristisch betrachtet ist das natürlich absoluter Blödsinn. Dann wäre eine Unfallflucht ja immer ein Mord - wenn das Opfer später verstirbt. Und zum Zeitpunkt der Flucht (sollte es eine gewesen sein) lebte er ja noch.
Richtig lesen ist die Kunst.

Ich schrieb eindeutig
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb am 20.09.2012:Fraglich ist jetzt nur noch, ob Günther Stoll mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte, wenn der Täter geholfen hätte. Wird das bejaht, so tritt der Taterfolg (Tod des Günther Stoll) ein und das ganze ist ein Mord durch Unterlassen gem. §§ 211, 13(1) StGB.
Der Straftatbestand der Unfallflucht nach § 142 StGB beinhaltet lediglich, dass sich strafbar macht, wer sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung entzieht.

Da kann man dann auch mal nachlesen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Der greift immer, egal ob da jetzt nur Blechschaden ist, Verletzungen oder Tod. Bei Personenschaden kommen halt andere Straftatbestände hinzu, hinter denen der 142 ggf zurücktritt. Das kann bei ner fahrlässigen KV losgehen und bis zum Mord gehen. Entscheidend dabei ist jedoch

-aufpassen, jetzt wirds kompliziert-

dass das Opfer an den Folgen der Tat (Abhauen und nicht helfen) verstirbt. Das muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen.
Wenn das Opfer so oder so verstorben wäre, begeht man keine neue Tat. Kleiner aber feiner Unterschied.


Nachtrag gerade erst gelesen:
Natürlich ist eine Mordanklage schwer, wir wissen ja nicht mal den Tathergang. Sie ist nur möglich, weswegen der Fall auch heute noch interessant ist. Alles andere wäre ja verjährt.


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Der Yogtze-Fall

29.09.2012 um 14:06
@LivingElvis
Dein Schreibstil als Mischung aus Überheblichkeit und Aggressivität passt nicht so richtig in diesen Thread, vielleicht suchst Du Dir lieber einen anderen...

Ping


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