Palio schrieb:Das von Schrodt erwähnte 30-Minuten-Zeitfenster, in dem die Haube nach dem Ausstellen des Fahrzeugs kalt bleibt und danach erst warm wird, entfällt damit für mich. Das Erwärmen kann auch schneller gehen. Der subjektive Eindruck, was "noch warm" oder "schon kalt" ist, kann dabei variieren.
Dieses 30Min. Zeitfenster hat mich auch sehr verwundert. Habe das dann so einfach mal stehen gelassen. Sonst wäre wohl die Diskussion darüber ausgebrochen ob diese 30 Min. richtig oder falsch sind. Das wollte ich nicht.
Nightrider64 schrieb:Wie ich vor 2 Jahren mal im Selbstversuch feststellte, ist die Motorhaube bei vergleichbaren Außentemperaturen zunächst erst einmal mindest 5 Minuten kalt. Erst dann erwärmt sich die Motorhaube spürbar.
Und habe dir da auch zugestimmt. Zumal mein Selbstversuch in etwa zum gleiche Ergebnis führte. Anmerken will ich noch, dass sich ein Motorhaube auch nicht gleichmässig erwärmt. Weiter auch, dass ein Erwärmung Fahrzeug abhängig ist. Und schliesse mich dem an:
Palio schrieb:Damit kann man nicht weiterkommen.
Wie ich gestern schon geschrieben habe, kann man sich schnell mal ausrechnen wie lange der Golf bis zum auffinden schon in der Botanik gestanden hat.
ExilHarzer schrieb:Zieht man von dem Fensterln um 1:00 bei Hellfritz bis Golfentdeckung um 3:05 die reine Fahrzeit ab, bleiben 55 Minuten in denen Stoll sich entkleidet (ob freiwillig oder nicht ist nicht zu beweisen) hat und ihm die tödlichen Verletzungen beigebracht wurden. Zusätzlich noch das Verladen in seinen Wagen.
ExilHarzer schrieb:Realistisch gesehen dürfte der Golf erst kurz vor den LKW abgesegelt sein.
Weiter steht für mich ausser Frage, dass der Fahrer des Golfes einer von den 4 nicht Freunden war. Dass er die Unfallstell kurz nach dem Ereignis verlassen hat dürfte auch klar sein.
Mac_Benson schrieb:Wie FriedrichA.III schreibt, lassen sich ergebnisneutral etliche Punkte in die eine oder andere Richtung verwenden.
Bezüglich Helferthese möchte ich mal wissen welche etlichen Punkte diese annehmen lassen. Nur nochmal zur Erinnerung. Die These beschreibt nämlich, dass sich Stoll Endkleidet hat. Am Unfallort soll der am Boden liegende Stoll vom herannahenden Autofahrer übersehen worden sein, und überfahren worden sein. Selbst in der abgeschwächten Variante soll der herannahende Autofahrer Stoll übersehen haben. Anbei wird hier als Unfallort eine Strasse angenommen.
Bei andern schon erwähnten Unfallorten wie ein Waldparkplatz, Wanderparkplatz, Schützenhaus, Sportlerheim, Feldweg, Privatgelände usw. was auf Grund der Anhaftungen an Stolls Körper eher anzunehmen ist, dürfte ein übersehen von Stoll durch den herannahenden Autofahrer noch weniger wahrscheinlich sein als auf einer Strasse.
Tatsache ist jedenfalls dass Stoll vom Überrollort in seinem eigenen Fahrzeug nackt zur Fundstell an der BAB verbracht wurde. Der Fahrer des Golfes die Unfallstelle verlassen hat. Und der Fahrer sich auch im nachhinein nie bei der Polizei meldete, da noch eine Hilfeleistung anzunehmen ist doch abstrus.
Slaterator schrieb:Aber eventuell kann man GS von einer Psychose freisprechen.
Eine Psychose erklärt ja das Überrollen nicht. Weiter ist auch ein Endkleiden bis zur völligen Nacktheit sehr sehr selten. Und würde das nicht als Indiz werten für eine Psychose.