Nightrider64 schrieb:Diese Einzelfallentscheidung hat keine Relevanz. Der Fall liegt komplett anders.
Doch, das ist in gewisser Hinsicht tatsächlich übertragbar.
Slaterator schrieb:OK, ich möchte nach deinen fundierten Ausführungen tatsächlich einräumen, dass es sicher sehr schwer werden wird, tstsächlich einen Mord nachzuweisen
Danke für die Blumen, allerdings war das noch nicht richtig zu Ende gedacht. Es gibt noch einen interessanten Aspekt. Ich habe mich jetzt mit den entsprechenden Urteilen zu Unfallflucht/Unterlassen/bedingtem Tötungvorsatz befasst und danach ist ein Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gar nicht selten. Die Fälle sind aber vom Ermittlungsergebnis eindeutiger (man hat ja auch den Täter erwischt) und häufig wird die Strafe gemildert, so dass es keine lebenslange Haftstrafe gibt. Aber auch bei versuchtem Mord gilt, dass dieser nicht verjährt.
petersi schrieb:Wenn sie ihn mitnehmen, um zu verhindern, dass die Polizei herausfindet, dass sie ihn (vielleicht sogar unter Alkoholeinfluss) angefahren haben und es dabei in Kauf nehmen, dass ihm keine oder erst zu spät Hilfe zuteil wird und er dadurch stirbt, wäre dies als Mord zu werten.
Den Grund des Mitnehmens kann man aber nicht beweisen - man hat keine ausreichenden objektiven Anknüpfungspunkte, um es berechtigterweise so zu werten, wie du es machst.
Es ist viel einfacher und das ergibt sich aus deinem Link oben.
Die Ermittlungen wegen Mordes kann man so begründen:
Nach dem zweiten (!) Unfall hat sich der Mann mit der hellen Jacke (der zudem möglicherweise seine DNA hinterließ) unerlaubt vom Unfallort entfernt, obwohl er wusste, dass Günther Stoll in Lebensgefahr schwebte. Beim zweiten Unfall ist es auch eindeutig, dass er gefahren ist. Das Weglaufen lässt den Schluss zu, dass er eine andere Straftat (z. B. fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkoholeinfluss) verdecken wollte. Damit könnte der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt sein. Dass er sich auch da herausreden können wird, ist erstmal unbedeutend. Die Fakten, und zwar interessanterweise die, die wir schon kennen, rechtfertigen eine Mordermittlung. Es muss also überhaupt keine Hinweise (welcher Art auch immer) auf ein vorsätzliches Überrollen geben.