mattschwarz schrieb:Egal aus welchen Motiven da gehandelt wurde, es bleibt bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort i.S.d. § 142 StGB(umgangssprachlich Fahrerflucht)
Das ist eben nicht zwangsläufig so.
Heute vielleicht eher, seinerzeit aber eben nicht zwangsläufig.
Wenn man sich in einer vermeitlicchen Nothilfesituation befand.
Und seinerzeit hätte man die durchaus annehmen können vor dem Handyzeitalter.
Ich bin aber trotzdem der Meinung ein anonym bleiben war Programm und dann wäre es Unfallflucht.
Aber eben nicht automatisch, wenn man sich später gemeldet hätte und einen gutgemeinten Grund angebracht hätte.
eXair schrieb:Was mich wunder ist das in einem Artikel steht die Kleidung wäre verschwunden, in einem anderen steht die Kleidung ist asserviert und das einer der LKW Fahrer ihn mit seiner Wildläderjacke die hinten im Auto lag zugedeckt hätte.
Die Kleidubg ist nicht verschwunden, sie lag im Auto.
So wurde es übereinstimmend in allen Presseartikeln dargestellt, so daß man dies als Fakt annehmen muß
eXair schrieb:Nach so einem Unfall wie auf den Bildern sichtbar, würden die Schuhe aber definitiv nicht so ordentlich da stehen wenn sie vorher schon ausgezogen wurden.
Da hast Du recht.
Zumal Stoll ja nicht der Fahrer gewesen sein kann und die Schuhe den Fahrer gestört hätten.
Nach solch einem Unfall können die Schuhe auch nicht schon vorher so gestanden haben, sie wären, wie die übrigen Klamotten im Wagen umher geflogen.
Daraus muß man eigentlich schließen, das der Fahrer ( offensichtlich der mit der hellen Jacke) sie nach dem Abflug von der AB dort do hin gestellt hat.
Ob das einen planvollen Hintergrund gehabt hat, wage ich zu bezeiffeln