InMemoriam schrieb:Er lag auf dem Beifahrersitz, aber wie das aussah, ist nicht bekannt, und spricht insofern meines Erachtens nicht gegen die Theorie, dass es keine Buben gab.
Das sehe ich genauso! Und es gibt für die These, dass GS sich selbst an den Auffindeort verbracht hat, diese interessanten Matches mit den Zeugenaussagen:
- Die bezeugte unbekannte Person trug angeblich „helle Kleidung“. GS war unbekleidet und würde im Scheinwerferlicht vorbeifahrender KFZ leicht mit einer „hell bekleideten Person“ verwechselt werden können.
- Die bezeugte Person war „am rechten Arm“ verletzt. Ausgerechnet auch am rechten Arm verletzt war GS. Es ist überhaupt die einzige Verletzung von GS die prominent erwähnt wird. Ebenso verhält es sich mit dem Verletzungsmuster der bezeugten, unbekannten Person.
- Diese Person soll außerdem ‚um das Auto herumgegangen‘ sein. Diesen Weg würde auch jemand genommen haben, der von der Fahrerseite aussteigt, um sich auf die Beifahrerseite zu setzen. Die Bewegung einer Person, die sich von dem Wagen fortbewegen wollte, würde man kaum als ein „um den Wagen herumgehen“ bezeichnen.
- Schließlich ist diese bezeugte unbekannte Person unauffindbar, an ihrer Stelle wird einzig GS vorgefunden.
Warum wurde der Schlüssel aus dem Zündschloss gezogen und auf der Hutablage aufgefunden? Hier wurde vorgeschlagen, eine unbekannte Person könne, nach dem Unfall, den Schlüssel unwillkürlich - aus gewohnheitsmäßigem Habitus - abgezogen und - nachdem sie sich von dem Wagen entfernen wollte, ohne Indizien mitzuführen, auf die Hutablage geworfen haben. Dieser Vorschlag ist gleich in zweierlei Hinsicht unbefriedigend: Zum einen wird das Abziehen des Schlüssels, zum anderen dessen spätere Auffindesituation, ohne jeden Sinnbezug ‚erklärt‘. In Wirklichkeit erklärt man so natürlich rein gar nichts, außer dass man sich bestätigt, dass der Schlüssel abgezogen und eben auf der Hutablage gefunden wurde. Eine plausible Erklärung wäre vielmehr, dass der Schlüssel abgezogen wurde, weil etwas mit ihm getan werden sollte. Und der Auffindeort legt dabei nah, dass es sich bei dieser Funktion darum handelte, den Kofferraum aufzusperren.