Hallo nochmal
:)@schluesselbund @traces Vielen Dank für Eure Anmerkungen. Ich hatte ja angekündigt, meine Version des möglichen Geschehens am "Tatabend" zu posten. Inzwischen habe ich eine Menge Zeit in eine entsprechende Erzählung investiert. Allerdings habe ich festgestellt, dass meine Sprache dabei stets in ein literarisches Prosa abrutscht, das ich, vor dem Hintergrund, dass wir über einen Fall spekulieren, in dem nicht nur eine Person zu Tode gekommen ist, sondern auch noch viele weitere, Angehörige, enorm schmerzhaft betroffen wurden, für unangebracht halte. Ich werde daher wohl noch eine Weile an den Fomulierungen feilen müssen. Vor einer Erklärung, wie ich mir den Tatumstand konkret vorstelle, möchte ich mich aber dennoch nicht drücken, weshalb ich die entscheidenden Vorgänge hier kurz aus meiner Perspektive schildern möchte.
Aus der TV-Rekonstruktion wissen wir, dass G.S. wohl vor allem an der rechten Körperhälfte, namentlich dem rechten Arm, verletzt gewesen sein soll. Dieser sei, wie es geschildert wurde, nahezu vom Körper abgetrennt gewesen, als man G.S. aufgefunden hat. Im Kontext der Information, dass die Verletzungen von G.S. durch den Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug herrührten, erkläre ich mir die Todesumstände wie folgt:
G.S. lief im Dunklen auf dem Seitenstreifen einer Bundesstraße oder Autobahn und zwar in der Art, dass er der Fahrtrichtung entgegenlief. Dabei wurde er von einem vorbeifahrenden Fahrzeug an der rechten Körperhälfte erfasst, sodass sein rechter Arm fast vom Körper abgetrennt wurde. Der starke Aufprall schleuderte den Körper außerdem in die Höhe, sodass durch den Sturz auf die Straße weitere schwere Verletzungen hinzukamen. Möglicherweise war G.S. durch diesen Zusammenstoß und den Sturz auf die Erde zunächst bewusstlos. Der Unfallfahrer mag ihn daher für Tod gehalten haben. Jedenfalls buxierte er den Schwerverletzten in dessen Golf, der folglich unweit geparkt und so durch den Unfallfahrer identifizierbar war. Dass G.S. den Schlüssel im Zündschloss stecken gelassen hatte, halte ich umständehalber für sehr wahrscheinlich. Zwischen diesem Moment und der späteren Auffindesituation muss der Unfallfahrer außerdem beschlossen haben, einen Unfall von G.S. in dessen eigenem PKW zu fingieren, sodass nicht nach einer anderen Ursache für dessen Verletzungen gesucht würde. Allerdings wurde er bei der Tatbegehung durch herannahende Kraftfahrzeuge gestört, sodass die Inszenierung unvollständig blieb.
Eine mögliche Erklärung für
- den Fahrzeugschlüssel auf der Hutablage und
- den geöffneten Kofferraum:
Zwar scheint es plausibel, dass der Kofferraumdeckel durch den (fingierten) Unfall aufgesprungen ist. Eine andere Erklärung, die den Wagenschlüssel und seine Auffindesituation miteinschließt, könnt aber wie folgt lauten:
Nachdem er den Wagen in den Graben gesteuert hatte, musste der Unfallfahrer die 'Leiche' präparieren, um das 'Unfallgeschehen' plausibel wirken zu lassen. Er würde den Schwerverletzen also auf den Fahrersitz buxiert haben und sich auch um dem Umstand Gedanken gemacht haben müssen, dass dieser unbekleidet war. Vielleicht wollte er nachsehen, ob sich die fehlenden Kleidungsstücke im Kofferraum befinden. Er zog daher den Schlüssen ab (zentralverriegelt war der alte Golf 1 vermutlich nicht) und begab sich zum Kofferraum, schloss diesen auf und legte den Schlüssel daraufhin auf der Hutablage ab. Als er keine Kleidungsstücke fand und die LKW herannahen sah, ergriff er die Flucht, sodass seine Inszenierung unvollständig blieb.
Viele Grüße
Telramund
PS: Wenn man sich intensiv gedanklich mit dem möglichen Ablauf des Geschehensan diesem Abend beschäftigt, kommt man nicht umhin tiefes Mitleid für den Verunglückten zu empfinden. Er hat in dieser Nacht sicher furchtbares erlitten - und das bereits bevor es zu dem schweren Unfall kam. Mindestens drei Gelegenheiten, so scheint es mir, hätte es gegeben, um das tragische Ende von G.S. in dieser Nacht zu verhindern (dies sei angemerkt, ohne damit normative Anschuldigungen auszudrücken):
1. Seine Ehefrau hätte die Besonderheit der Umstände, in denen sich G.S. befand, anders bewerten können und entsprechend handeln können (Unweigerlich wird das auch ihr später klar geworden sein).
2. Der Wirt des "Papillon" hätte die Rettung verständigen können, anstatt dem kurz zuvor bewusstlos gewordenen Gast einen Schnaps einzuschenken und ihn fortfahren zu lassen.
3. Schließlich hätte die 'alte Dame', die G.S. aufgesucht hatte, sich seiner annehmen können.