Der Yogtze-Fall
15.05.2017 um 00:03@Thiag0
Den letzten Artikel im Beitrag von heut 18:35 beschreibt doch einfach einen Strassenverkehrsunfall wie er leider vorkommt. Ob jetzt Stoll auf der Strasse lief oder sich hinlegte es bleibt ein Strassenverkehrsunfall. Dazu stelle lediglich fest, dass sich die Sachverständigen zum Unfallgeschehen sich sehr bedeckt geben. Schon Edy tut sich bei der Anmoderation zum Fall schwer. Auch er hält sich bezüglich Krankheitsbild von Stoll sehr zurück. Jetzt stell ich mir die Frage warum das.
Den letzten Artikel im Beitrag von heut 18:35 beschreibt doch einfach einen Strassenverkehrsunfall wie er leider vorkommt. Ob jetzt Stoll auf der Strasse lief oder sich hinlegte es bleibt ein Strassenverkehrsunfall. Dazu stelle lediglich fest, dass sich die Sachverständigen zum Unfallgeschehen sich sehr bedeckt geben. Schon Edy tut sich bei der Anmoderation zum Fall schwer. Auch er hält sich bezüglich Krankheitsbild von Stoll sehr zurück. Jetzt stell ich mir die Frage warum das.
schluesselbund schrieb:In XY zum Yogtze Fall bedienen sich im Nachtrag zum Filmfall Oberkommissar Lepper wie Zimmermann Edy sicher wohlüberlegter Worte. Auch inhaltlich zu den Geschehnissen sehr bestimmt. Klar und gut verständlich.
schluesselbund schrieb:Oberkommisar Lepper sagt: Die Verletzungen besagen eindeutig, dass GS von einem fremden Auto überrollt wurde. Und zwar in völlig unbekleideten Zustand. Erst danach ist der schwerverletzte in seinen Wagen geladen worden, und wie, wissen wir nicht an seinen späteren Fundort gebracht worden. Die Beschädigungen an seinem Golf stammen vom Aufprall neben der Autobahn.Klar es ist ein Strasenverkehrsunfall mit Fahrerflucht und Todesfolg. Und da stellt sich schnell mal die Versicherungsfrage. Mit der Lösung des Falles wäre auch diese geklärt.