Nightrider64
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Der Yogtze-Fall
27.07.2017 um 20:21schluesselbund schrieb:Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Unfallverursacher nach dem Erstunfall Stoll in ein KH verbringen wollten, so handelten sie gemäss STVG Rechtswidrig. Selbst dann noch, wenn sie ihre Personalien hinterlassen hätten. Auch ein nachträgliches melden bei der Polizei ändert wohl nicht viel. Wie das letztlich juristisch gehandhabt würde entzieht sich meinem Wissen. Da dies alles nicht geschehen ist, so ändert sich an meiner Interpretation nichts.Immer daran denken, das es damals keine Handys oder Navis gab.
Da war es oft der schnellste Weg jemanden einfach einzuladen und ins nächste Krankenhaus zu bringen. Vor allem, wenn man gar nicht genau wusste wo man jetzt genau war und es auch Rettungskräften gar nicht genau erklären hätte können.
Und dann muss man auch erst mal ein Gerät finden, um die Rettungskräfte zu alamieren.
Ich denke, wenn die Beteiligten hätten ermittelt werden können und sie hätten angegeben, sie sahen in ihrem Verhalten, den verletzten Stoll zunächst einzuladen und in die nächst größere Stadt in ein Krankenhaus zu fahren, und erst danach den Unfall zu melden die beste Möglichkeit sein Leben zu retten, so wären sie damals noch nicht einmal wegen Entfernen vom Unfallort belangt worden.