Der Yogtze-Fall
07.05.2017 um 09:48
Hallo Schluesselbund!
Schön, dass Du auf meinen Beitrag antwortest. Hier auch eine kurze Antwort auf Deine Anmerkungen und eine etwas konkretere Positionierug meinerseits:
1. In meiner Zusammenfassung des rekonstruierten Tatabends wird deutlich, dass das spätere Opfer sich in allen für diesen Abend bezeugten Einzelsituationen 'irrational' oder pathologisch (Ohnmacht) verhalten halt - bis auf die Auffindung selbst, wird von "normaleren" Episoden überhaupt nicht berichtet. Mit dem Wort 'irrational' meine ich hier nicht, dass das spätere Opfer schlicht spontan oder im Rahmen des Üblichen unvernünftig gehandelt habe, wie jeder Mensch es mehr oder minder häufig tut, sondern vielmehr, dass er zusammenhanglos sehr gravierende Äußerungen tätigt, die es weder seinem vertrauten Umfeld, noch Außenstehenden, noch späteren Tatermittlern und Rätselfreunden erlauben, sie zu rationalisieren. Ein solches Verhalten ist weder alltäglich noch rational. Überdies ist es dysfunktional: Niemand wird Dir helfen, wenn Du zusammenhanglos wirres Zeug erzählst ("alle sind gegen mich", "die wollen mir etwas antun!", "heute Nacht wird etwas fürchterliches geschehen!"), zugleich ist niemandem sonst damit gedient. Dies sind u.a. die Gründe dafür, das solches Verhalten als Anzeichen für eine neurologische/psychologische Störung angesehen wird.
Du schreibst, dass Du diese Erkrankung als "zweitrangig" betrachtest. Ich frage mich, wie kannst Du das, wo doch 80-90 Prozent von dem, was Du über das Opfer weist, damit zusammenhängt, dass dieses sich am Tatabend auffällig irrational verhalten hat (ausdrücklich in der Nacht bei der alten Dame) und sogar physische Anzeichen einer Neuropathologie aufwies (Ohnmacht). Zudem weißt Du, dass das Opfer unbekleidet mit einem Kraftfahrzeug kollidierte, nachts, nachdem es sich irrational verhielt und Bewusstseinsaussetzer hatte. Da wir sonst nicht viel mitgeteilt bekommen haben, denke ich nicht, dass man diese Informationen als zweitrangig behandeln kann.
2. Dass spätere Opfer hat sich, laienpsychologisch erscheint mir der Begriff durchaus legitim, "wahnhaft" verhalten, damit möchte ich aber nicht sagen, dass es sich um einen Suizid gehandelt habe, wie Du insinuierst. Das halte ich, im Gegenteil, für ausgesprochen unwahrscheinlich: Das spätere Opfer hatte ja offensichtlich Angst um sein Leben, das er von anderen bedroht sah. Viel wahrscheinlicher als Selbstmord ist es daher doch, dass eine Person, die sich nachts, in verwirrtem Zustand (nackt), beispielsweise am Seitenstreifen einer Bundesstraße oder Autobahn aufhält, in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt bzw. von einem PKW erfasst und schwer verletzt wird. Auch wenn es dafür, wie Du schreibst, "kein Szenario" gäbe, ist es doch schlicht wahrscheinlich, dass so etwas passiert: Es ist, selbst bei klarem Verstand, komplett bekleidet und am helllichten Tage, sehr gefährlich dicht an schnell fahrenden Kraftfahrzeugen vorbeizugehen. Um dabei zu verunfallen, bedarf es weder homosexueller Serienkiller noch holländischer Drogenbarone - ein unbedarft gesteuerter PKW und simple Physik reichen hier völlig.
3. Eine Meinung dazu, ob dem Opfer selbst dabei eine Mitschuld anzulasten ist, habe ich nicht geäußert. Ohne Pathologie eventuell, mit wohl keinesfalls. Das Thema Strafverfolgung, dass ich selbst ausgespart hatte, müsste in meinem Szenario im Zusammenhang mit dem Fahrer des Wagens diskutiert werden, durch den das Opfer letztlich zu Tode gekommen ist. Meines Erachtens hat er sich mehrerer gravierender Straftaten Schuldige gemacht, die zum Tode des Opfers geführt haben, darunter wenigstens:
- unterlassene Hilfeleistung
- Vertuschung einer Straftat (unterlassene Hilfeleistung, spätere Fahrerflucht)
- Irreführung der Behörden (Vortäuschung eines PKW-Unfalls)
- Fahrerflucht
Viele Grüße
Telramund