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Der Yogtze-Fall

14.848 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

06.11.2014 um 21:24
@osttimor
Ich schließe grundsätzlich keine der 3 Varianten aus.
Alle 3 Hergangshypothesen haben Argumente für und gegen sich.

Für Mord spricht, dass er Angst hatte ermordet zu werden und gewaltsam, sehr wahrscheinlich durch Fremdeinwirkung zu Tode kam. Wobei das Vorgehen der Mörder in jeder Beziehung rätselhaft und unprofessionell ist.

Für den Selbstmordversuch spricht sein psychotisches Verhalten und das Entkleiden, gleiches gilt für den Unfall. Dagegen spricht das Verhalten der Personen, die ihn vom unbekannten Unfallort wegbrachten.

Wie schon früher geschrieben halte ich es für sinnvoll den Fall nochmal bei XY zu zeigen.
Wenn da wirklich 4 Leute beteiligt waren, ist Chance groß, dass nach 30 Jahren jemand sein Gewissen erleichtern möchte oder dies in der Vergangenheit bereits irgendwie getan hat.

Edit: Wenn ich jemanden lebend brauche, überfahre ich ihn nicht nackt.


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Der Yogtze-Fall

06.11.2014 um 21:37
@Kodama

hätte vl eine entführung/geiselnahme sein sollen (deswegen hätten sie ihn ja gebraucht), aber es lief nicht wie geplant...
nackt: vl wollten die täter irgendwas inszenieren und haben ihn aufgefordert sich auszuziehen und dabei hat er die flucht ergriffen!
besser angefahren und damit riskiert dass gs tot ist als ihn entkommen zu lassen (--> diese angst die er auch generell schon desöfteren gegenüber anderen geäußert hat, die täter hatten zu recht die befürchtung, dass gs dann alles auspackt!).

bei xy würde es nichts mehr bringen! totschlag verjährt nächstes jahr und mord können sie nach 30 jahren sicher nicht mehr nachweisen! daher gäbe es "strafrechtlich" kein interesse es mehr so öffentlich kundzutun!


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Der Yogtze-Fall

06.11.2014 um 21:41
@osttimor
Mord könnte nachgewiesen werden, wenn jemand(oder mehrere), der sich nur der Beihilfe zum Mord (verjährt) schuldig gemacht hat, auspackt.
Siehe z.B. den Fall Lolita Brieger.


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06.11.2014 um 21:42
Doppelpost


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06.11.2014 um 21:44
@Kodama

hehe, mit dem fall lolita berger hast du dich so eben selbst schach-matt gesetzt! :)
gerade da konnte nichts nachgewiesen werden und der täter (den das gericht zwar für schuldig hält) ist ein freier mann!!!


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Der Yogtze-Fall

06.11.2014 um 21:49
@osttimor
Tatsächlich?
Ich habe das, zugegeben, nicht weiter verfolgt.

Im übrigen sehe ich das hier nicht als Schachspiel.


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Der Yogtze-Fall

06.11.2014 um 21:51
@Kodama

ja war tatsächlich so! weil eben NUR mehr totschlag zur anklage kam, da mord nicht nachgewiesen werden konnte!

ich hab nur mal wieder den metaphern-hammer ausgepackt :D


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 12:15
Die Anklage im Fall Brieger lautete schon auf Mord. Eine Anklage wegen Totschlag wäre gar nicht erst zugelassen worden wegen Verjährung.
Aufgrund des beharlichen Schweigen des Angeklagten und weil nach so langer Zeit nicht mehr gerichtsmedizinisch genau nachgewiesen konnte wie die Tat ablief, konnte die Staatsanwaltschaft keine Mordmerkmale mehr nachweisen.
Also hätte der Beschuldigte, der zweifelsfrei der Täter war, nur wegen Totschlag verurteilt werden. (Im Zweifel für den Angeklagten) Aber Totschlag war eben schon verjährt.

In diesem, unserem Yogtze Fall, wäre das wohl eine ähnliche Situation, würde man die Täter den finden. Bis auf Mord ist alles verjährt.
Ich denke auch deshalb unternimmt die Polizei da momentan keine weiteren Ermittlungen, da man genau weis, das Mord, wenn er denn überhaupt vorgelegen haben sollte, schwer nachzuweisen wäre.

Es wäre schon schön, wenn sich einer der Tatbeteiligten von damals doch noch offenbaren würde, jetzt wo auch Beihilfe o.ä. nicht mehr juristisch verfolgt würde.
Nur um endlich mal abschließend zu klären, ob der Fall wirklich so mysteriös ist oder ob es doch ganz plausible Erklärungen für den Verlauf der Nacht gibt.

Aber, wenn es denn so war, wie ich es am wahrscheinlichsten halte, also ein unbeabsichtigtes Überfahren mit anschließender Fahrerflucht, werden die Beteiligten die Nacht wohl vollständig aus ihrer Erinnerung verdrängt haben. Auch ein schlechtes Gewissen hält sich dann in Grenzen. Schließlich kam es bei diesem Szenario ja zu einem Unfall, den Stoll selbst verursacht hat.

Sollte es sich wirklich um einen geplanten Mord im kriminellen Milieu handeln; da redet sowieso niemand


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 12:22
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es wäre schon schön, wenn sich einer der Tatbeteiligten von damals doch noch offenbaren würde
Daran denke ich schon lange. Einfach mal einen Aufruf, mit der Bitte um Klärung und dem Versprechen, es als Unfall oder Totschlag zu behandeln Wobei ich allerdings nicht weiß, ob Totschlag verjährt.


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 12:32
Totschlag verjährt nach 30Jahren.
Also das war diese Jahr im September wohl der Fall.

Vielleicht wäre es mal Zeit für eine Pressekampagne zumindest in den entsprechenden Regionalblättern der Region.

Aber ich glaube kaum, das das was bringt. Wenn die Täter dort zu suchen sind, wo ich sie aufgrund der von mir präferierten Theorie vermute, werden sie wohl keine Lust haben wegen so einer "alten Geschichte" ins Rampenlicht gestellt zu werden. Zumal, wenn man die Schuld am Tod des Stoll eh nicht bei sich, sondern eher bei ihm selbst sieht.


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 14:33
@Nightrider64
@off-peak
@osttimor
@Kodama

Ich denke, der Nachweis eines Mordes könnte sich im YOG´TZE-Fall einfacher gestalten, als im Fall Brieger. Wobei "einfacher" hier den Unterschied zwischen "unmöglich" und "möglicherweise möglich" meint.

G.S. wurde immerhin kurz nach bzw. eigentlich im Verlauf der Tat gefunden und konnte sofort eingehend untersucht werden. Nicht erst nach zig Jahren auf der Müllkippe.
Die Merkmale der Tat, die die Polizei auf Mord brachten, sind also festgehalten. Wenn da eine entsprechende Zeugenaussage käme, könnte es klappen.

Legt man die vier Beteiligten zugrunde, die G.S. wohl erwähnte, besteht immer noch die Möglichkeit, dass einen das Gewissen plagt oder einer einen oder die anderen in die Pfanne hauen möchte. Egal ob nun aus kriminellen Kreisen kommend oder aus der Gruppe der an dem von G.S. in selbstmörderischer Absicht herbeigeführten Unfall beteiligten Personen.

MfG

Dew


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 15:05
@Dew

wie hier schon öfter geschrieben, kann die Polizei gar nicht beurteilen ob es Mord oder Totschlag war. Das kann letztendlich nur das Gericht. Bei allem was bekannt ist handelt es sich hier um einen ungeklärten Todesfall mit Fremdeinwirkung.

Aber das kommt in der xy Sendung halt nicht so spektakulär. Bei xy wurden in den 70er und 80er alle ungeklärten Tode mit Fremdeinwirkung erst einmal als Mordfälle bezeichnet. (siehe z.B. "Brennende Marianne" )
Ob es sich juristisch um einen Mord handelt, das kann man erst beurteilen, wenn man weis, welcher Sachverhalt dahinter steckt und das ist ja bei diesem Fall das große Rätsel.


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 15:21
@Dew

ich kann mich @Nightrider64 nur anschließen! umgangssprachlich ist immer die rede von mord, aber erst die staatsanwaltschaft/das gericht entscheidet ob es mord, totschlag, körperverletzung mit todesfolge etc. war
da kommt es auch nicht auf die "spurensicherung" vor ort an!


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 15:37
@Kodama
Zitat von KodamaKodama schrieb:Dew
Guck dir mal den Hörzu-Artikel an, da steht meine ich, dass die Kleidung auf dem Rücksitz lag.
Vor einiger Zeit fand sich der Artikel noch unter 'Bilder', keine Ahnung ob noch immer.
Bei XY wird auch nicht nach dem Verbleib der Kleidung gefragt, was sicher getan worden wäre, wenn es da Fragen gäbe.
Danke für den Hinweis. Habe ich gemacht. Die Bilder sind noch aufzukriegen.
Zu der "grauen Wildlederjacke" ist jetzt noch eine "Cordhose" dazugekommen, die beide auf der Rückbank gelegen haben. Einer der LKW-Fahrer versuchte damit, den schwerverletzten G.S. zuzudecken.

Aus dem HÖRZU-Artikel geht nicht hervor, dass es sich um G.S.´s Kleidung gehandelt haben soll. Nur die Jacke und die Hose wären wohl auch ein bisschen wenig gewesen, um damit vor die Tür zu gehen. Es gibt auch keinen Hinweis, dass G.S. nur teilbekleidet das Haus verlassen hätte.

In dem anderen Artikel in der Bildersammlung steht wörtlich drin, dass G.S.´s Kleidung fehlt. Dasselbe wiederholt sich in dem kürzlich verlinkten Artikel zum 30sten Jahrestag des Vorfalls, der von der Polizei als Mord eingestuft wird ( ich weiß, ich wiederhole mich ).

Berichtigung zu meinem vorigen Beitrag: G.S. soll DREI Mitfahrer erwähnt haben.

Bei der Durchsicht der Bilderstrecke ( von den überschaubaren 18 angegebenen Bildern sind die meisten eh´ Blödsinn ), kann man übrigens auch ( vermute ich zumindest mal ) den originalen Schriftzug betrachten.
Da bin ich dann doch etwas verblüfft.
In Druckschrift übersetzt müsste man eigentlich "yoG´tZe" schreiben, wenn man die Zeichenkombination überhaupt so übersetzen will. Ich hoffe mal, dass die Ermittler das anhand von Vergleichsschriftproben von G.S. gemacht haben.
Für mich könnte da auch "goG´tZe", "go6´tZe","yo6´tZe", "906´tZe","yoG´t2e" oder "906´t2e" stehen. Dabei habe ich noch weitere mögliche Kombinationen nicht aufgeführt, nämlich u. A. die mit einem "j" am Anfang, bei dem der Punkt fehlt.

Schaut´s nur mal selbst an, falls noch nicht geschehen.

@Nightrider64
@osttimor
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Dew

wie hier schon öfter geschrieben, kann die Polizei gar nicht beurteilen ob es Mord oder Totschlag war. Das kann letztendlich nur das Gericht. Bei allem was bekannt ist handelt es sich hier um einen ungeklärten Todesfall mit Fremdeinwirkung.
Interessant, dass die Polizei trotzdem von Mord spricht, obwohl doch hier ( !! ) was anderes geschrieben wird. Ihr solltet sie wirklich mal darauf hinweisen. ;-)

Ihr kommt mir gerade vor, wie der Sheriff aus Alabama in dem Witz, der den mit 47 Messerstichen im Rücken tot aufgefundenen Schwarzen mit den Worten kommentiert:
"Das war der schlimmste Selbstmord, den wir hier je hatten...!"

Ob ein Gericht, sollte es jemals dazu kommen, in dem Fall auf Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung oder unzulässige Altfahrzeugentsorgung mit Kollateralpersonenschaden erkennt, hängt übrigens unter anderen sehr wohl auch davon ab, wie sauber die Spurensicherung vor Ort, am Opfer und an dessen Fahrzeug gearbeitet hat. Ohne diese könnte man doch garniemandem irgendwas nachweisen.

MfG

Dew


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 16:09
@Dew
Der abgebildete Schriftzug ist nicht das Original. Ein User hatte nur ein bisschen rumgekritzelt, um zu gucken, ob ggf. gar nicht Yog'tze, sondern was anderes auf dem Zettel gestanden haben könnte.


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 16:15
Die Kleider fehlte? Zumindestens einige? Das sind ja völlig neue Aspekte.


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 16:30
@hopkirk
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Der abgebildete Schriftzug ist nicht das Original. Ein User hatte nur ein bisschen rumgekritzelt, um zu gucken, ob ggf. gar nicht Yog'tze, sondern was anderes auf dem Zettel gestanden haben könnte.
Und ich bin drauf reingefallen! Oh Mann, hätte das nicht auf dem Zettel dabeistehen können? Was für eine "Klaue" auch noch...;-)
Danke auf jeden Fall für den Hinweis.

Bleiben wir also bei YOG´TZE

@off-peak
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Die Kleider fehlte? Zumindestens einige? Das sind ja völlig neue Aspekte.
Wie schon geschrieben. Und von "sorgfältig zusammengelegt auf der Rückbank" gefundenen Kleidungsstücken, wie hier auch schon behauptet, stand da schonmal garnichts. Keine Ahnung, wo das wieder herkommen soll.

MfG

Dew


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 18:28
@Dew

spurensicherung hin oder her: wenn die polizei weiß, wie er zu tode gekommen ist, weiß sie eben noch lange nicht wie das ganze abgelaufen ist. wurde er ermordet (vorsätzliche überfahren - dolus eventualis) oder liegt körperverletzung mit todesfolge (wollte ihn nur anfahren, fuss brechen oä) oder war es tatsächlich nur unterlassene hilfeleistung (gs legte sich auf die fahrbahn und wollte überrolt werden)...
all das kann man rein mit spurensicherung eben NICHT feststellen!
selbst wenn sich jetzt ein mittäter melden würde und sagt sie haben gs absichtlich getötet müsste ihnen dies die staatsanwaltschaft nachweisen können! wie? mit motiven! nach 30 jahren ein solche zu finden und zu beweisen - viel glück!


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 18:34
@osttimor

also ein petzender Mittäter reicht mitunter durchaus aus.

Abgesehen davon, schwebt Dir eine Erklärung für die Nacktheit Stolls vor?


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Der Yogtze-Fall

08.11.2014 um 18:39
@off-peak

ja für eine anklage wegen totschlags, aber für mord braucht man wirklich was handfestes!
nein nichts konktretes - aber die nacktheit ist in jede theorie schwer reinzubekommen! ;)


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