@bb37 Stimmt nicht ganz. Im Fachjargon unterscheidet sich "Überrollen" und "Überfahren" nur dadurch, dass es beim "Überrollen" zu einem Kontakt mit den Rädern kommt.
http://www.springer-vieweg.de/freebook/978-3-8348-0172-2_l.pdf(S. 307)
Aber Du hast natürlich recht, dass wir nichts Verlässliches über das Verletzungsbild wissen, wir wissen nicht mal, ob bei XY im Fachjargon gesprochen wurde.
Ein "halb abgerissener Arm" ist allerdings typisch für Überrollen/Überfahren, da der Körper dabei in eine Längsrotation gerät und sich insbesondere die Arme aufgrund der Fliehkräfte in Unterbauteilen der Fahrzeuge verfangen.
Interessant auch aus obigem Link hierzu:
Der Fall, dass der Fußgänger durch dasselbe Fahrzeug umgestoßen und überfahren wird ist
selten. Überwiegend tritt er bei kastenförmigen Fahrzeugen mit geringer Bremsverzögerung
auf bzw. wenn kleine Kinder auf voller Körperhöhe erfasst werden.
Es könnte natürlich immer noch zu einem "kompliziertem Überfahren" gekommen sein, dergestalt, dass GS von einem Fahrzeug angefahren, aufgeworfen (das ist die Unfallart, die Du fälschlicherweise als "Überfahren" bezeichnest) und unterfahren, ein anderes dahinter fahrendes Fahrzeug überfährt und überrollt ihn dann.
Dass allerdings Mörder quasi in Kolonne hinter einem flüchtenden Fußgänger herfahren, schließe ich aus. Auch, dass es 2 unabhängige Unfallbeteiligte gegeben hat, die dann gemeinschaftlich eine Unfallflucht verüben, halte ich für wenig wahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Wobei sich hier wieder die Frage stellt, wie GS nackt auf die Straße kam.
Die Spurensuche auf Parkplätzen wird allenfalls oberflächlich gewesen sein, wahrscheinlicher ist einfach der Tatort Autobahn, da bei langsamen Überrollen/Überfahren die Armverletzung aufgrund der deutlich geringeren Flieh- und Rotationskräfte erheblich geringer ausfallen. Und da reden wir über ein Autobahnstück von rund 100km. Das kann man gar nicht komplett auf Blutspuren absuchen, da muss man sich notgedrungen auf oberflächliches "Strecke abfahren" beschränken.
Nach dem mir Bekannten schließe ich bislang eine vorsätzliche Tötung weitgehend aus. Dass ein Mördertrupp GS dazu bringt sich nackt vor ein Auto zu legen, um ihn dann full speed zu überfahren, ihn anschließend in sein Auto legt und noch lebend in einen Straßengraben fährt und dort liegen lässt, halte ich für extrem konstruiert. Daran ändern auch irgendwelche Krickeleien am Abend des Todes wenig.
Wenn Stoll tatsächlich verfolgt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum dem nachts irgendwann mal einfällt nachts bei irgendeiner religiösen Omi Schutz zu suchen, er aber weder seiner Familie, noch der Polizei, noch sonst einem Freund irgendetwas Gehaltvolles sagt.
Denn sind wir mal ehrlich - wenn man verfolgt wird, und bei klarem Verstand irgendwelche Hinweise geben will, dann versucht man das doch verständlich zu tun. Allenfalls würde man den Hinweis so codieren, dass die Verfolger nichts damit anfangen können. Da dann irgendwelche Bundeswehrkennzeichen, Flughafenbezeichnungen oder chemische Formeln aufzuschreiben, mit denen NUR die Involvierten etwas anfangen können, ergibt keinen Sinn. Auch wenn das Rätseln darum so schön 70er-Jahre-Agentenfilm-Feeling vermittelt.