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Der Yogtze-Fall

15.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

08.01.2013 um 21:39
Kommt drauf an. Es könnte immer noch -wie schon mal ausgeführt- ein Mord durch Unterlassen in Frage kommen.

Ansonsten gebe ich Dir recht.


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Der Yogtze-Fall

08.01.2013 um 21:49
@Thoelke
@LivingElvis
Um sowas zu erzielen benötigt man "Öffentliches Interesse". In Medien, bei XY...Der, oder die "Überfahrer" müssen wissen, dass das was damals passierte noch nicht vergessen ist. Man weiß ja auch nicht woher diese sogenannten "Überfahrer"stammen. Wenn es nach unserer These geht, dann könnten sie eigentlich sogar aus dem gesamten damaligen Bundesgebiet, oder angrenzendem Ausland stammen. Aber auch die "Überfahrer", wenn es denn vier Personen waren, könnten ihrem Gewissen eine Erleichterung verschaffen. Es würde vielleicht reichen, wenn sich einer von denen anonym dazu äußert.

@LivingElvis
der Ex-Freund der Brieger ist raus...die Leiche wurde aber auch nur gefunden, weil sich ein damaliger Freund sein Gewissen erleichtern wollte, nachdem er den Bericht bei XY gesehen hatte.

Müßten die Täter im Fall S. die Tat beweisen, bzw. den Nachweis erbringen, dass sie an dieser Tat beteiligt gewesen sind? Das wird Grundvoraussetzung sein. Das stelle ich mir so unheimlich schwer vor nach den ganzen Jahren, es sei den sie haben explizites Insiderwissen, von dem nur die Kripo etwas weiß...wahrscheinlich scheitert ein "Outen" an dem von dir angesprochenen "Mord durch Unterlassen". Sie wissen also nicht, was ihnen durch die Justiz erwarten kann.


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Der Yogtze-Fall

08.01.2013 um 21:53
mord ist m.e. unmöglich nachzuweisen. wenn die beteiligten sagen, dass er plötzlich nackt auf der straße lag ist das thema schon beendet. kein mordmerkmal vorhanden.
dass man nach einem zweiten unfall sich verpisst ist zwar strafrechtlich relevant, aber lange verjährt.
für ein outing müssten die beteiligten nichts befürchten. juristisch gesehen. lange verjährt.


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Der Yogtze-Fall

08.01.2013 um 22:03
Ich erinnere mich noch relativ genau an diese HÖRZU-Serie, die oben auch im Bildteil zu finden ist. Recht vielsagend finde ich doch diesen Teil:

"Drängten sich Stolls Todesahnungen - so fragen sich bis heute sowohl die Kripo als auch Eduard Zimmermann - aus seinem Unterbewußtsein hervor? Oder wußte er allzu genau, warum und wovor er sich fürchtete?".

Interessant wäre eine Aussage seines Hausarztes. Ich weiß nicht, ob er sich geäußert hat, denn er müßte es ja nicht, erstens wegen ärztlicher Schweigepflicht und zweitens weil er sich ja möglicherweise selbst belasten würde. Zwar könnte er theoretisch im Rahmen einer Güterabwägung auch die Schweigepflicht durchbrechen, aber ich könnte mir hier nicht vorstellen, was das höhere Rechtsgut wäre, Stoll ist ja tot und es bestand auch keine Gefahr, daß z.B. ein Unschuldiger eines Mordes beschuldigt würde.

Eben durchzuckte mich noch der Gedanke, ob nicht die Kripo diese eigenartige Stoll-Seite auf facebook aufgezogen hat, um vielleicht doch noch einen Versuch der Aufklärung zu starten.

Spekulatius.


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08.01.2013 um 22:06
@spekulatius
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass die "Neuzeit-Polizei" solche Methoden anwendet


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08.01.2013 um 22:07
:-D


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08.01.2013 um 22:09
@spekulatius
Wahrscheinlich noch im Polizei-Präsidium die einzelnen Songs mit der versammelten Mannschaft aufgenommen....;-)


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08.01.2013 um 22:23
die fb seite ist schwarz humoristisch, das trau ich der polizei nicht zu...


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08.01.2013 um 22:25
@Thoelke
Stimmt nicht ganz.

Sicherlich wäre eine Unfallflucht oder eine KV verjährt, aber:
Eines der Mordmerkmale ist die Verdeckungsabsicht. Das bedeutet, wenn man die Tötung begeht oder der durch ein Unterlassen eintritt, das man begeht, um eine andere Straftat (muss nicht mal zwangsläufig eine "echte" Straftat sein) zu verdecken, so ist ein Mordmerkmal erfüllt. Eines weiteren Merkmales bedarf es nicht.

Hier steht mindestens eine fahrlässige Körperverletzung im Raum. Also ganz gleich, ob man Stoll unabsichtlich überfahren hat oder nicht, man hat in der Folge es Unterlassen GS Hilfe zu leisten. Das trotz Verpflichtung und auch wohl Zumutbarkeit. Durch das Entfernen vom Unfallort, gleich ob Weglaufen oder Wegfahren, versucht man diese Straftat und die daraus resultierenden Unanehmlichkeiten zu verdecken. Die Verdeckungsabsicht ist also zu bejahen.

Es gibt drei Knackpunkte.
1.) Ist das Unterlassen in seinem Unrechtsgehalt dem eines Tun gleichzustellen?
Klare Antwort - ja, es ist gleichermaßen unrechtmäßig einen in seinem Auto verrecken zu lassen, wie ihn gleich selbst abzumurksen.

2.) Sogenannte "negative Typenkorrektur". Erscheint in diesem besonderen Ausnahmefall die Tötung als nicht besonders verwerflich? Klar, ist es besonders verwerflich jemanden verrecken zu lassen, weil man Angst hat sonst eventuell ne Geldstrafe zahlen zu müssen.

3.) Ist das Nicht-Helfen kausal für den Tod des GS? Also hätte GS mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt, wenn man ihm die entsprechend zumutbare und leistbare Hilfe hätte zukommen lassen. Den Punkt kann ich nicht beurteilen. Kann man das bejahen, also sagen: "Ja, den Arm hätte man eventuell amputieren müssen, aber ansonsten hätten wir den GS wieder zusammen geflickt, wenn nur rechtzeitig der Notarzt verständigt worden wäre, statt mit dem rumzufahren und von der Fahrbahn abkommen, dann könnte Mord durch Unterlassen durchaus in Betracht kommen.

Hier für Leute die es ganz genau wissen wollen ein vergleichbarer Fall:
http://unirep.rewi.hu-berlin.de/doc/sr/2011/1103/03_Verkehrsunfall.pdf


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Der Yogtze-Fall

08.01.2013 um 22:57
Und hier noch das Urteil des BGH diesbezüglich:
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=2747


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Der Yogtze-Fall

09.01.2013 um 00:43
Leider (wie immer) wurde auch nicht genau auf den verunfallten Golf eingegangen. Gab es keine Fingerabdruckspuren am Lenkrad? Oder Blutspuren bzw. verwertbare Spuren, die nicht von S. stammten? Laut der beiden LKW-Fahrer schien ja die Person, die ums Auto lief, auch verletzt gewesen zu sein. Das Fahrzeug selbst wird wohl nach der Spurensicherung verschrottet worden sein. Es bleibt zu hoffen, dass die damalige Spusi ordentlich gearbeitet und genügend Spurenmaterial gesammelt hat.

Eine Wiederaufnahme inkl. öffentlichem Aufruf könnte meiner Meinung auch nach langer Zeit noch zu einem Ergebnis führen, egal ob Mord oder Suizid/Unfall, auch ohne weitere Beweise nach 28 Jahren. Laut Stoll soll es sich um vier Personen gehandelt haben. Nicht unwahrscheinlich, daß einer von den Vieren irgendwann mal Andeutungen gegenüber Frau, Freundin, Famile, Freunde geäußert hat, die sich ihrerseits nun auf einen erneuten Aufruf melden könnten. Zudem seh ich gerade bei "Nichtprofis" den Mitteilungsdruck nach fast dreißig Jahren extrem hoch. Egal, welche Theorie man auch verfolgt, unter den Vieren müsste es auch Mitläufer, nicht nur "aktive" Täter gegeben haben. Mitgefangen/Mitgehangene. Das langjährige Verschweigen der Tat könnte zu seelischen Druck geführt haben; wenn der Fall wieder in einen medialen Fokus gelangen würde, kämen ggf. bei manchem Beteiligten die Geschehnisse wieder hoch.


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Der Yogtze-Fall

09.01.2013 um 06:37
Fingerabdrücke auf dem Lenkrad wohl eher nicht. Inwieweit man damals eventuell versucht hat DNA zu sichern ist zumindest fraglich.

Der vom LKW-Fahrer gesichtete Mann war wohl rechts blutverschmiert/verdreckt. Da ist nicht unwahrscheinlich, dass es sich um Blut des rechts vom Fahrer liegenden GS handelt.

Beim letzten Absatz stimme ich zu.


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bura ehemaliges Mitglied

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09.01.2013 um 09:08
Alle Leute die an einen Suizid glauben krampfen sich zu sehr an der angeblichen "Shizophrenie" des YOGTZE fest.-) Mal ganz in Ruhe den Tatabluf Revue passieren lassen.
Mal von den Leuten ausgehen die ihn angeblich dann überfahren haben sollen,die dann unter Alkohol standen und dann keinen Notarzt gerufen haben. Das ist doch dann der totale Schwachsinn den YOGTZE in seinem eigenen Auto,weiterhin unter Alkoholeinfluss transportieren zu wolllen. Das macht niemand! Vollkommen unnatürliches und nicht rationales Verhalten.Dazu kommt das man den Schwerverletzten ersteinmal frgane muß wo denn sein Auto sei.-) Dann muß auch das eigene Fahrzeug beschädigt gewesen sein,ist das dann hinterher gefahren?..-)
Jeder Normaldenkende kann hier davon ausgehen,dass es nicht um Suizid oder Unfall geht.
Durch das geplante Verbringen des YOGTZE ist hier eindeutig eine Verdeckungsabsicht zu erkennen.
Deshalb handelt es sich nach meiner Ansicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um ein Kapitalverbrechen,nämlich Mord.Zum eventuellen Ablauf hatte ich mich ja schon geäußert.


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09.01.2013 um 09:21
@bura

Ich versteh jetzt echt nicht, wieso Du immer Sachen als Argumente anführst, die in beiden Fällen (Mord oder Unfall / Suizid) absolut gleich ablaufen hätten müssen.

Auch bei Mord wurde er ja vom Auto der Täter überrollt, also war das genauso beschädigt wie bei einem Unfall / Suizid.
Warum soll es in einem Fall hinterhergefahren sein, im anderen ist es aber Unfug?

Auch bei Mord wurde er aber von den Tätern aus irgendeinem Grund im eigenen Auto über die BAB gefahren, auch hier: Warum bei Mord logisch, bei Unfall aber Quatsch?

Warum Verdeckungsabsicht bei Tötungsverbrechen aber nicht bei Unfall mit strafbarer Handlung (z.B. Trunkenheitsfahrt)
?


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Der Yogtze-Fall

09.01.2013 um 10:47
@bura
Von dem ersten Unfall gibt es keinerlei Spuren, bis auf die Verletzungen des Herrn S.. Da es keine weiteren Spuren, bzw. auch keinen Tatort gibt fehlen dahingehend Beweise, somit sicherlich auch keine weiteren Zeugen. Jetzt schreibst du....
Zitat von burabura schrieb:Dazu kommt das man den Schwerverletzten ersteinmal frgane muß wo denn sein Auto sei.-) Dann muß auch das eigene Fahrzeug beschädigt gewesen sein,ist das dann hinterher gefahren?..-)
Wieso muß ich einen Schwerverletzten fragen? Wir kennen die Situation am ersten Tatort doch nicht. Vielleicht stand nur das Auto des Verletzten in der Nähe. Egal wie wir es drehen, das Fahrzeug des Herrn S. muß, egal von wem (bei Kapitalverbrechen,oder Suizid), von diesem ersten Unfallort entfernt worden sein. Woher die Beteiligten letztendlich ihre Information hatte ist unbekannt. Egal, welches Szenario man auswählt. Ich kann schon verstehen, worauf du hinaus willst. Bei einem Kapitalverbrechen schätzt du die Lage so ein, dass die Täter genau wussten, mit welchem Fahrzeug ihr Opfer unterwegs war. Leider fehlen auch hier die Beweise dafür.

@LivingElvis

Der vom LKW-Fahrer gesichtete Mann war wohl rechts blutverschmiert/verdreckt. Da ist nicht unwahrscheinlich, dass es sich um Blut des rechts vom Fahrer liegenden GS handelt.

Der Fahrer des Golf 1, welcher den Wagen zur zweiten Unfallstelle lenkte ist unbekannt. Wenn der Fahrer auf seiner Position am Steuer sitzt, so muß sein rechter Arm neben dem linken Arm des Beifahrers postiert gewesen sein. Bei Herrn S. war jedoch der rechte Arm fast abgerissen. Unter normalen Umständen wäre er also nicht in Kontakt mit dem rechten Arm gekommen. Natürlich kann die Verletzung vom Aufprall stammen, oder nach dem ersten Unfall, als er Herrn S. Hilfestellung leisten mußte, als dieser zurück in seinen Wagen verbracht wurde, oder während eines Kampfes, der sich direkt auf der BAB in Nähe des Auffindeortes abspielte. Gut möglich auch, dass der Arm nur verschmutzt war.
Es muß bei diesem Fall weitere Spuren geben, ansonsten hätte die Polizei niemals diesen Aufwand betrieben, da bin ich mir ganz sicher.


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Der Yogtze-Fall

09.01.2013 um 11:22
noch ein Punkt, der gegen ein geplantes Verbrechen spricht:

Das Opfer mit meinem eigenen Auto zu überfahren ist doch eigentlich auch eine
relativ dumme Idee.
Da ist doch nur schwer auszuschließen das gar keine Spuren zurück bleiben,
evtl. wird es sogar fahruntüchtig.


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Der Yogtze-Fall

09.01.2013 um 11:43
Von einem geplanten Mord kann man IMO nicht ausgehen. Verfolge ich die Verbrechenstheorie, komme ich zum Schluss, dass es sich um einen aus dem Ruder gelaufenen Einschüchterungsversuch handelt.
Über die Geschwindigkeit des Überrollens ist ja auch nix bekannt. Das hätte Rückschlüsse geben können.


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bura ehemaliges Mitglied

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09.01.2013 um 11:50
@stupormundi.+bb37 Also ich klinke mich mal hier aus,kann euch nicht mehr folgen..-)


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09.01.2013 um 18:09
Zitat von bb37bb37 schrieb:Wenn der Fahrer auf seiner Position am Steuer sitzt, so muß sein rechter Arm neben dem linken Arm des Beifahrers postiert gewesen sein. Bei Herrn S. war jedoch der rechte Arm fast abgerissen. Unter normalen Umständen wäre er also nicht in Kontakt mit dem rechten Arm gekommen.
Herr Stoll war tödlich verletzt. Der rechte Arm wird nur gesondert erwähnt. Das bedeutet aber gerade nicht, dass nur der rechte Arm verletzt war/ blutig war.

Ohnehin, wenn der Arm "fast abgerissen" war, dann sollte da erheblicher Blutverlust mit einhergehen. Möglicherweise sogar eine Oberarmarterienverletzung.

Denkbar wäre hier zB dass Stoll sich versuchte aufzurichten (tat der Film-Stoll auch und wurde von Meffert zurückgehalten) und der Fahrer dies mit dem rechten Arm verhindern wollte.

Daneben muss man ja auch den überfahrenen Stoll in´s Auto gepackt haben.

Natürlich sind auch eigene Verletzungen denkbar, aber deren Entstehung sehe ich gerad nicht.
Zitat von burabura schrieb:Jeder Normaldenkende kann hier davon ausgehen,dass es nicht um Suizid oder Unfall geht.
Tausend Geisterfahrer, nur ich fahre richtig...
Zitat von lasermannenlasermannen schrieb: Verfolge ich die Verbrechenstheorie, komme ich zum Schluss, dass es sich um einen aus dem Ruder gelaufenen Einschüchterungsversuch handelt.
Da scheitere ich immer daran, dass ich mir irgendwie kein Szenario denken kann, wo ein unbekleideter GS am Boden sitzen bzw. liegen bleibt, während ein Auto auf ihn zufährt.

Wie will man einen Menschen dazu bringen, bei vollem Verstand und Vorhersehbarkeit hier den Fluchtreflex zu unterbinden?


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Der Yogtze-Fall

09.01.2013 um 18:22
@LivingElvis
Das wäre ebenfalls denkbar, da gebe ich dir Recht. Mich würde interessieren, ob die Person, die in etwa zur gleichen Zeit in entgegengesetzter Richtung an der Autobahnauffahrt Hagen-Süd gesichtet wurde mit dem Vorfall in Verbindung steht. Wenn der Verbringer vom Auffindeort flüchtete, so muss er daraufhin ja schließlich auch wieder auf seine "Freunde" gestoßen sein. Da wir damals in Sachen Kommunikation nicht so mobil waren, wie in der heutigen Zeit, kann ich mir daraus bislang noch keinen Reim machen, wie dies von statten gegangen sein sein soll.


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