@lasermannen Aus einem ganz einfachen Grund.
Das Fahrzeug des Opfers sollte nach deiner Theorie mit einem Fahrer und dem Opfer zum Krankenhaus gefahren werden. Dies wäre demnach eine Theorie, dessen Entscheidung am ersten Unfallort entstanden sein
muß. Die Überrolltäter wollten also dem Opfer dadurch einen Hilfedienst erweisen. Also: Fahren mit dem PKW zum Krankenhaus.
Die anderen Personen müssen dann zuerst am Unfallort verblieben sein, da "du" nicht unbedingt davon ausgehst, dass sie dem Fahrzeug des Herrn S. direkt folgten...richtig? Das Überrollfahrzeug muß also noch an Unfallstelle 1 gestanden haben.
lasermannen schrieb:Warum muss der Wagen der Täter denn dem Golf auf der Autobahn gefolgt sein? Über die Kattenohler komm ich direkt auf auf die Haßleyer Str. , die ins Zentrum von Hagen führt.
Somit wäre das Fahrzeug des Herrn S. bereits auf der Strecke zwischen Unfallort 1 und Unfallort 2 gewesen, inklusive einem Verbringer der "Freundesgruppe". Alle weiteren Beteiligten wahrscheinlich noch kurz an Unfallstelle 1, da sie sich, wie bereits besprochen, am Krankenhaus treffen wollten und aus unbekannten Gründen, nicht direkt folgen wollten.
Nach kurzer Zeit fahren dann auch die übrig gebliebenen Personen mit dem Überroll-KFZ auf die Autobahn. Zielort: z.B.Krankenhaus Hagen
Zur gleichen Zeit verunfallt jedoch der Wagen des Überrollopfers S. einige Kilometer weiter nördlich. Jetzt kommt der entscheidene Punkt in dem Szenario. Die Leute in dem Hinterherfahrenden PKW konnten doch von dem zweiten Unfall nichts gewußt haben, da sie sich noch einige Kilometer weiter südlich befunden haben. Sie fahren also weiter, bis sie die Unfallstelle erreichen. Jetzt der entscheidene Punkt, im Bereich der zweiten Unfallstelle. Gewöhnlich fahren Fahrzeuge auf Autobahnen eine Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 130 km/h. Jetzt gibt es wiederum vier Möglichkeiten:
1) Sie entdecken den verunfallten Wagen mitsamt ihrem Kollegen und Herrn S. in der Böschung. Was jetzt? Geistesblitz!! sofortiger Geistesblitz...wir holen unseren Kollegen von der anderen Seite über die Parallelstraße. Sie sind also ortskundig. Der Fahrer des Golfes flüchtet dann kurze Zeit später, da er ja genau weiß (WOHER? Keine Absprache, ihr Komplize hätte ebenfalls verletzt sein können), dass seine Kollegen ihn von der Parallelstraße der Autobahn abholen werden.
2) Sie entdecken das verunfallte Fahrzeug, bleiben mit ihrem Fahrzeug stehen, erkundigen sich nach seinem Zustand und rufen ihrem Komplizen zu, dass er sich bitte zur Parallelstraße begeben möchte. Da stellt sich die Frage, warum sie ihn nicht direkt mitnehmen? Wäre also eine Absprache am zweiten Unfallort.
3) Sie fahren an der Unfallstelle vorbei und registrieren zwei LKW´s auf dem Standstreifen mit Warnblinklicht. Sie registrieren womöglich im Augenwinkel den verunfallten Golf (oder auch nicht!)des Opfers Herrn S. Kurzerhand entschließen sie sich ihren Komplizen über die parallel verlaufende Straße abzuholen. Ein Kontakt mit Zeugen soll vermieden werden.Warum halten sie nicht an, sie müßten sich Sorgen um ihren Kollegen gemacht haben? Ihm hätte schließlich bei dem Unfall ebenfalls etwas Schlimmes passieren können. Dadurch wären sie ins Visier der Polizei geraten. Hätten sie es nicht bemerkt, wären sie zum Zielort Krankenhaus gefahren (wie 4).
4) Sie bemerken während der Fahrt auf der BAB den zweiten Unfall nicht und fahren direkt zum Krankenhaus. Hier stehen sie jedoch alleine. Das FZ des Opfers ist hier nicht aufgetaucht und auch ihr Komplize ist verschwunden...wo suchen wir jetzt? Kann man in einer solchen Situation gezielt den Unfallort an der BAB ansteuern, ohne zu wissen, was überhaupt geschehen ist? Nein
Aufgrund der oben aufgeführten Theorien ist es für mich unlogisch, dass das FZ der Täter nicht direkt dem Vorausfahrzeug des Herrn S. gefolgt ist. Natürlich kann eine dieser Theorien zutreffen, wäre aber unwahrscheinlich. Meiner Meinung nach käme dann nur die Theorie Nr.2) in Frage, unter der Berücksichtigung: Ortskenntnisse sind vorhanden
Auch wäre man nach dem Vorfall an Unfallstelle 1 noch so aufgebracht, dass man sich zumindest nach dem Zustand des Fahrers erkundigt haben müßte, der nach unserer Theorie bei Unfall 2 beteiligt war. Über die Schwere "seiner Verletzungen" wäre den Bekannten zu dem Zeitpunkt nichts bekannt gewesen. Auch eine Abholaktion in der dort verlaufenden Parallelstraße kann dem Unglücksfahrer nur bekannt gewesen sein, wenn vorherige Absprache getroffen wären. In Bezug auf die Krankenhaustheorie also zweifelhaft.
Andere Möglichkeit wären:
1)Krankenhausfahrt mit direkt folgendem FZ
Auch hier müßte die Fahrer sich nach dem Zustand erkundigt haben und kurzentschlossen einen Ausweg gesucht haben
2) Notrufsäulenverbringung
Hier kämen ebenfalls zwei Möglichkeiten in Betracht. Ein direkt folgendes FZ und ein wartendes FZ.
Auch hier kämen die in der Krankenhaustheorie aufgezählten Punkte zum tragen
3) Gezielte Verbringung nach vorheriger Absprache an Unfallort 1, Aufnahme des Fahrers im Bereich der Parallelstraße
4) Gezielte Verbringung, Überrollfahrzeug bleibt z.B. am Parkplatz des ersten Unfalles zurück, alle Personen (oder Einzelperson) im FZ des Opfers, danach zum Tatort des ersten Unfalls zu Fuß zurückgekehrt