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Der Yogtze-Fall

14.826 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

10.01.2013 um 00:07
@bb37
Der Bewuchs an der A45 wird nach 28 Jahren wahrscheinlich ein etwas anderer sein. Auch hat ein LKW-Fahrer ein durch die erhöhte Kanzel ganz anders Sichtfeld. Mit Aussagen wie "Da dies so ist, muß..." wäre ich bei diesem Fall sowieso ganz vorsichtig.


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10.01.2013 um 00:16
@lasermannen
Daher hatte ich auch den "Verdacht" geäußert. Natürlich kann der Bewuchs ein anderer sein, bezweifle es jedoch. Mag mich täuschen, könnte aber so sein


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10.01.2013 um 07:11
@bb37
Sie könnten auch gefolgt sein, aber der LKW-Fahrer sah ja eine Person um das Auto gehen. Da hätten die Freunde ja ganz in der Nähe stehen müssen (auf der AB), sonst hätten sie ja ihren Kumpel dort ausgestetzt. Aber das hätten die Fernfahrer dann doch beschrieben/gesehen?

Wenn das Auto der Überfahrer nicht völlig verbeult war (Überfahren einer bereits liegenden Person), spricht ja theoretisch nix dagegen, den Wagen dort stehen zu lassen und zu warten, es würde doch zunächst aussehen, als machte dort jemand Rast.

Nur ein Gedanke.

Spekulatius.


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10.01.2013 um 08:39
@spekulatius
Das würde eigentlich keinen Sinn ergeben. Sollte einer der überfahrenden Täter in das Auto des Verletzten gestiegen sein, um diesen in ein Krankenhaus/Notrufsäule zu bringen, hätten die anderen mit einem zusätzlichen PKW meiner Meinung nach sofort folgen müssen. Wie hãtten sie sonst ihren Kollegen wieder einfangen sollen? Dann hätte der Verbringer nur mit dem PKW des Herrn S. zurückfahren können. Oder wollten diese am Tatort warten, bis der Kollege mit der Polizei zurückkommt? Wenn sie dort tatsächlich auf ihren Verbringkollegen warteten, muß dies schon einige Zeit gedauert haben, bis er dann Stunden später über Feld und Wiesen wieder eintraf. Haben sie sich womöglich dann erst entschieden, Reißaus zu nehmen und die Tat zu vertuschen? Wie wollten sie eine Tat vertuschen, wenn sie doch wußten, dass Herr S.noch am Leben ist? Aber ob es möglich ist einfach so diskret einen Schwerverletzten abzugeben, ohne in Konfrontation mit der Polizei zu kommen? Schwierig...Für mich würde das Szenario nur einen Sinn ergeben, wenn der Überfahrer auch gleichzeitig der Verbringer ist. Er anfänglich eine gute Tat erbringen wollte und einen Notruf an der Säule abgeben, das ganze jedoch aus dem Ruder gelaufen ist. Nachdem dann der zweite Unfall passierte und die LKW Fahrer anhielten suchte der Überfahrer jedoch das Weite und lief zu seinem Auto zurück. Er wäre in Erklärungsnot geraten, wenn Herr S. überlebt hätte. Dieser sprach ständig von den Bedrohungen und tatsächlich ist es so eingetreten. Was mich nur immer wieder stutzig macht, ist der Gedanke, dass das Opfer noch am Leben war, als er dann das Weite suchte. Auch wenn er letztendlich die Beamten und den Richter vom Gegenteil hätte überzeugen können, wollte er vielleicht, das dieser Umstand an ihm vorüber geht....so könnte es gewesen sein, ist aber alles nur reine Spekulation
Und wie wir es auch drehen, der Täter hinterlässt sein Opfer am Unfallort lebend. Dies könnte ein weiteres Anzeichen dafür sein, das beide sich nicht kannten.


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Der Yogtze-Fall

10.01.2013 um 09:03
mögliche Variante eines Unfallgherganges:

Nachdem er von dem Wagen der Verbringer überrollt wird, ist deren Auto zunächst nicht mehr fahrtüchtig (Reifen kaputt / Spoiler ab ect.?).
Also will einer mit dem Opferauto vorraus zu Notrufsäule / Krankenhaus,
die anderen sollen dorthin nach einem z.B. Reifenwechsel nachkommen.

Nach dem Unfall an der BAB bekommt der Fahrer aber kalte Füße und
verschwindet dann doch beim Auftauchen der LKW Fahrer.
Vielleicht hatte er Promille intus und dachte sich, es sind ja jetzt Helfer da,
mehr kann ich eh nicht tun und kommen so nicht
selbst noch mehr in den Schlamassel.

Die mit Zeitverzögerung folgenden im Täterauto sehen dann die LKW und fahren
ebenfalls weiter.


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10.01.2013 um 10:25
Warum muss der Wagen der Täter denn dem Golf auf der Autobahn gefolgt sein? Über die Kattenohler komm ich direkt auf auf die Haßleyer Str. , die ins Zentrum von Hagen führt. In einem Wagen mit einem Schwerstverletzten herum zu fahren und hintendran das u.U. beschädigte Tatfahrzeug wäre ja extrem fahrlässig. Ich hätte in dieser Situation Täter- und Opferfahrzeug auf unterschiedlichen Wegen zu einem vereinbarten Ziel (Krankenhaus?) fahren lassen.

Was den zweiten Unfall angeht: Denkbar wäre, dass die Fahrer/Mitfahrer im Golf ziemliche Muffe bekommen haben, dass Stoll während der Fahrt verstirbt, daraufhin panisch reagierten, so schnell wie möglich das Fahrzeug verlassen wollten und deswegen den Golf in die Prärie semmelten.


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Der Yogtze-Fall

10.01.2013 um 10:32
@lasermannen

Dass das zweite Auto einen anderen Weg nahm, ist natürlich genausogut möglich,
ändert meine Variante ja nur minimal.

Ich hatte im Hinterkopf dabei den angeblichen Tramper auf der Gegenfahrbahn.

Wäre er der Fahrer gewesen (im Opferwagen), wäre er evtl. über die BAB auf die andere Seite weil er erwartete, dass die Folgenden an der nächsten Ausfahrt kehrt machen würden und ihn einsammeln.
Ist aber bei Deiner Version eigentlich auch denkbar.


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10.01.2013 um 16:09
@lasermannen
Ob sie aber deswegen einen zweiten Unfall produzieren, mit dem Risiko sich ebenfalls zu verletzen, wäre auch arg ungewöhnlich.
Die Parallelstraße würde voraussetzen, das die Täter diese Straße kannten. Nach dem zweiten Unfall hätte demnach eine Absprache stattfinden müssen, um sich dort zu treffen, wenn dieser Unfall nicht gewollt durchgeführt wurde. Sie konnten ja schließlich nicht wissen, dass es zu einem zweiten Unfall kommt. Herr S. sollte doch nach dieser Theorie in ein Krankenhaus gebracht werden. Warum haben sie den Fahrer nicht gleich mitgenommen? Wo hätte eine Absprache stattfinden sollen, wenn nicht am zweiten Unfallort.
Nehmen wir an der zweite Unfall in dem Bereich wäre ebenfalls geplant gewesen, dann macht der Treffpunkt in der Parallelstraße Sinn. Der Fahrer verschwindet hinter dem Buschwerk, läuft zur Parallelstraße und steigt in den Wagen seiner "Freunde". Absprache am ersten Unfallort.
Beide Theorien basieren jetzt nur auf dem Hintergrund, dass der Faher des Golfes in der Parallelstraße wieder in das Auto seiner "Freunde"steigt. Das eine wäre eine Notfallverbrinung, letzteres eine gezielte Verbringung


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10.01.2013 um 17:50
Zitat von lasermannenlasermannen schrieb:Vielleicht mag es keine Fixierung sein, aber was spricht denn dagegen, das er bäuchlings lag und eine Person kniete auf seinem Hintern, eine weitere hielt die Beine fest. Das wäre ein Lage, in der der Oberkörper von S. frei wäre, ohne das sich S. hätte groß bewegen könnte.
Nun da spricht dagegen, dass der Überfahrer dem GS dann vermutlich genau über den Kopf gefahren wäre. Daneben passen die Armverletzungen gar nicht zu so einem Szenario.
Zitat von lasermannenlasermannen schrieb: Es ist gibt nirgendwo eine Angabe, mit welcher Geschwindigkeit S. vom fremden Auto erfasst wurde. Je höher die Geschwindigkeit, umso letaler wäre der Zusammenstoß gewesen. Zudem wäre S. dann auch wahrscheinlich nicht mehr überrollt, sondern seitlich oder frontal weggeschleudert worden.
Wieso sollte es denn letaler sein, schneller drüber zu fahren?

Also gerade wenn ich eine Fixierung habe, das Opfer also nicht rotieren kann, ist es der Gewichtsdruck des Autos, der die Verletzungen hervorruft. Da schnellfahrende Autos einen gewissen Auftrieb erfahren, wäre der Druck auf das Opfer geringer, also allenfalls weniger letal.

Nur wenn das Opfer frei beweglich ist, also rotieren kann, ergibt sich durch die etwas anderes. Insbesondere im Hinblick auf die Fliehkraftbewegung der oberen Extremitäten.


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10.01.2013 um 19:13
Zitat von bb37bb37 schrieb:Für mich würde das Szenario nur einen Sinn ergeben, wenn der Überfahrer auch gleichzeitig der Verbringer ist.
Mir ist das heute morgen auf dem Weg zur Arbeit durch den Kopf gegangen und ich muß Deinen Ausführungen beipflichten!

Spekulatius.


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11.01.2013 um 10:50
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Also gerade wenn ich eine Fixierung habe, das Opfer also nicht rotieren kann, ist es der Gewichtsdruck des Autos, der die Verletzungen hervorruft. Da schnellfahrende Autos einen gewissen Auftrieb erfahren, wäre der Druck auf das Opfer geringer, also allenfalls weniger letal.
Der gewisse Auftrieb wäre nur da, wenn es keine Verzögerung des Autos gegeben hätte.

Ok, es geht hier bei diesem Video zwar nicht ums überrollen, zeigt aber den Geschwindigkeitsunterschied und dessen Wirkung: Youtube: Crash test: auto contro pedone a 30km/h e a 60 km/h - Wildhaus
Crash test: auto contro pedone a 30km/h e a 60 km/h - Wildhaus
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Es ist anzunehmen, dass der Fahrer vor dem Aufprall noch bremste, d.h. das Fahrzeuggewicht drückte nach vorne unten. Da ist dann kein Auftrieb mehr vorhanden, sondern das Fahrzeuggewicht drückt mit Schmackes auf auf das Hindernis. Selbst wenn das Fahrzeug noch über S. geschanzt wäre - das Heck wäre wohl wieder mit Wucht auf ihn herunter gefallen. Weiter ist anzunehmen, dass bei hoher Geschwindigkeit ohne Fixierung S. nackter Körper meterweit über den Boden geschleift/geschleudert worden wäre. Auf massive Abschürfungen wurde aber nicht eingegangen. Das Schultergelenk ist alles andere als starr; bei entsprechender, auch ruhigerer Krafteinwirkung kann ich mir gut vorstellen (möchte das aber nicht allzulange...), dass es herauskugelt und Sehnen/Muskeln/Haut abgerissen werden.


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11.01.2013 um 11:00
@bb37
Zitat von bb37bb37 schrieb:Die Parallelstraße würde voraussetzen, das die Täter diese Straße kannten. Nach dem zweiten Unfall hätte demnach eine Absprache stattfinden müssen, um sich dort zu treffen, wenn dieser Unfall nicht gewollt durchgeführt wurde. Sie konnten ja schließlich nicht wissen, dass es zu einem zweiten Unfall kommt. Herr S. sollte doch nach dieser Theorie in ein Krankenhaus gebracht werden. Warum haben sie den Fahrer nicht gleich mitgenommen? Wo hätte eine Absprache stattfinden sollen, wenn nicht am zweiten Unfallort.
Wieso gehst du davon aus, dass sich die Täter alle nochmal am 2. Unfallort getroffen haben? Was spricht dagegen, dass sich die Wege der Täter nach dem ersten Unfall getrennt hatten und die Beteiligten des zweiten Unfalls auf eigene Faust flüchteten?

Und was spricht dagegen, dass die täter die umgebung nicht kannten?

Nochmals: die Täter hätten am ersten Unfallort vereinbaren können, dass der Unfallwagen von der Unfallstelle weggebracht und Stoll mit dessen Fahrzeug ins Krankenhaus/zu einer Auffindstelle gebracht wird. Oder dass man sich beim Krankenhaus/geplanter Auffindstelle trifft.
Man konnte doch schon am ersten Unfallort Absprachen treffen, warum musste es zwingend die zweite Unfallstelle sein?


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Der Yogtze-Fall

11.01.2013 um 12:58
@lasermannen
Aus einem ganz einfachen Grund.
Das Fahrzeug des Opfers sollte nach deiner Theorie mit einem Fahrer und dem Opfer zum Krankenhaus gefahren werden. Dies wäre demnach eine Theorie, dessen Entscheidung am ersten Unfallort entstanden sein muß. Die Überrolltäter wollten also dem Opfer dadurch einen Hilfedienst erweisen. Also: Fahren mit dem PKW zum Krankenhaus.
Die anderen Personen müssen dann zuerst am Unfallort verblieben sein, da "du" nicht unbedingt davon ausgehst, dass sie dem Fahrzeug des Herrn S. direkt folgten...richtig? Das Überrollfahrzeug muß also noch an Unfallstelle 1 gestanden haben.
Zitat von lasermannenlasermannen schrieb:Warum muss der Wagen der Täter denn dem Golf auf der Autobahn gefolgt sein? Über die Kattenohler komm ich direkt auf auf die Haßleyer Str. , die ins Zentrum von Hagen führt.
Somit wäre das Fahrzeug des Herrn S. bereits auf der Strecke zwischen Unfallort 1 und Unfallort 2 gewesen, inklusive einem Verbringer der "Freundesgruppe". Alle weiteren Beteiligten wahrscheinlich noch kurz an Unfallstelle 1, da sie sich, wie bereits besprochen, am Krankenhaus treffen wollten und aus unbekannten Gründen, nicht direkt folgen wollten.
Nach kurzer Zeit fahren dann auch die übrig gebliebenen Personen mit dem Überroll-KFZ auf die Autobahn. Zielort: z.B.Krankenhaus Hagen
Zur gleichen Zeit verunfallt jedoch der Wagen des Überrollopfers S. einige Kilometer weiter nördlich. Jetzt kommt der entscheidene Punkt in dem Szenario. Die Leute in dem Hinterherfahrenden PKW konnten doch von dem zweiten Unfall nichts gewußt haben, da sie sich noch einige Kilometer weiter südlich befunden haben. Sie fahren also weiter, bis sie die Unfallstelle erreichen. Jetzt der entscheidene Punkt, im Bereich der zweiten Unfallstelle. Gewöhnlich fahren Fahrzeuge auf Autobahnen eine Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 130 km/h. Jetzt gibt es wiederum vier Möglichkeiten:
1) Sie entdecken den verunfallten Wagen mitsamt ihrem Kollegen und Herrn S. in der Böschung. Was jetzt? Geistesblitz!! sofortiger Geistesblitz...wir holen unseren Kollegen von der anderen Seite über die Parallelstraße. Sie sind also ortskundig. Der Fahrer des Golfes flüchtet dann kurze Zeit später, da er ja genau weiß (WOHER? Keine Absprache, ihr Komplize hätte ebenfalls verletzt sein können), dass seine Kollegen ihn von der Parallelstraße der Autobahn abholen werden.

2) Sie entdecken das verunfallte Fahrzeug, bleiben mit ihrem Fahrzeug stehen, erkundigen sich nach seinem Zustand und rufen ihrem Komplizen zu, dass er sich bitte zur Parallelstraße begeben möchte. Da stellt sich die Frage, warum sie ihn nicht direkt mitnehmen? Wäre also eine Absprache am zweiten Unfallort.

3) Sie fahren an der Unfallstelle vorbei und registrieren zwei LKW´s auf dem Standstreifen mit Warnblinklicht. Sie registrieren womöglich im Augenwinkel den verunfallten Golf (oder auch nicht!)des Opfers Herrn S. Kurzerhand entschließen sie sich ihren Komplizen über die parallel verlaufende Straße abzuholen. Ein Kontakt mit Zeugen soll vermieden werden.Warum halten sie nicht an, sie müßten sich Sorgen um ihren Kollegen gemacht haben? Ihm hätte schließlich bei dem Unfall ebenfalls etwas Schlimmes passieren können. Dadurch wären sie ins Visier der Polizei geraten. Hätten sie es nicht bemerkt, wären sie zum Zielort Krankenhaus gefahren (wie 4).

4) Sie bemerken während der Fahrt auf der BAB den zweiten Unfall nicht und fahren direkt zum Krankenhaus. Hier stehen sie jedoch alleine. Das FZ des Opfers ist hier nicht aufgetaucht und auch ihr Komplize ist verschwunden...wo suchen wir jetzt? Kann man in einer solchen Situation gezielt den Unfallort an der BAB ansteuern, ohne zu wissen, was überhaupt geschehen ist? Nein

Aufgrund der oben aufgeführten Theorien ist es für mich unlogisch, dass das FZ der Täter nicht direkt dem Vorausfahrzeug des Herrn S. gefolgt ist. Natürlich kann eine dieser Theorien zutreffen, wäre aber unwahrscheinlich. Meiner Meinung nach käme dann nur die Theorie Nr.2) in Frage, unter der Berücksichtigung: Ortskenntnisse sind vorhanden
Auch wäre man nach dem Vorfall an Unfallstelle 1 noch so aufgebracht, dass man sich zumindest nach dem Zustand des Fahrers erkundigt haben müßte, der nach unserer Theorie bei Unfall 2 beteiligt war. Über die Schwere "seiner Verletzungen" wäre den Bekannten zu dem Zeitpunkt nichts bekannt gewesen. Auch eine Abholaktion in der dort verlaufenden Parallelstraße kann dem Unglücksfahrer nur bekannt gewesen sein, wenn vorherige Absprache getroffen wären. In Bezug auf die Krankenhaustheorie also zweifelhaft.
Andere Möglichkeit wären:

1)Krankenhausfahrt mit direkt folgendem FZ
Auch hier müßte die Fahrer sich nach dem Zustand erkundigt haben und kurzentschlossen einen Ausweg gesucht haben

2) Notrufsäulenverbringung
Hier kämen ebenfalls zwei Möglichkeiten in Betracht. Ein direkt folgendes FZ und ein wartendes FZ.
Auch hier kämen die in der Krankenhaustheorie aufgezählten Punkte zum tragen

3) Gezielte Verbringung nach vorheriger Absprache an Unfallort 1, Aufnahme des Fahrers im Bereich der Parallelstraße

4) Gezielte Verbringung, Überrollfahrzeug bleibt z.B. am Parkplatz des ersten Unfalles zurück, alle Personen (oder Einzelperson) im FZ des Opfers, danach zum Tatort des ersten Unfalls zu Fuß zurückgekehrt


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Der Yogtze-Fall

11.01.2013 um 13:19
@lasermannen
Ich verstehe Deine Argumentation nicht.

Du gehst davon aus, dass man GS absichtlich überrollte und jetzt gehst Du davon aus, dass der Fahrer bremste? Wieso sollte er das tun, wenn er doch GS absichtlich überrollte?

Ein zufälliger Überfahrer dürfte kaum gebremst haben. Auf der Autobahn, nachts allein, da weicht man eher aus. Wenn man das Hindernis überhaupt sieht. Gerade das glaube ich nicht.

Darüberhinaus verzögert Bremsen. Also die Aussage, dass schnelleres Überfahren letaler ist, stützt das gerade nicht.

Überfahren und Vollstoß sind VÖLLIG andere Dinge. Das Video hilft hier gerade NICHT weiter.


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Der Yogtze-Fall

11.01.2013 um 14:19
Eine Möglichkeit wurde noch nicht so häufig diskutiert. Man könnte sie in Betracht ziehen, um alle möglichen Szenarien einmal in Augenschein zu nehmen.
Auf Rastplätzen und Parkplätzen entlang der Autobahnen findet man oft LKW-Fahrer, die dort eine kurze Pause einlegen, oder sich ggf. schlafen legen. Die zwei LKW Fahrer, bekannt als Auffindezeugen des zweiten Unfalls könnten daher vorher auf einem Parkplatz eine Rast eingelegt haben. Dort könnten sie möglicherweise Zeuge eines Suizids geworden sein. Da sie ebenfalls Hilfe leisten wollten, trafen sie die Entscheidung, gemeinsam mit den Insassen des Überrollfahrzeuges z.B.eine Notrufsäule aufzusuchen. Ein Beifahrer des Überrollfahrzeuges setzte sich dann gemeinsam mit dem Verletzten S. in den Golf. Die beiden LKW´s und das andere FZ folgten diesem dann. Im Bereich der Notrufsäule kam es dann zu diesem Unfall. Die LKW Fahrer rufen umgehend Hilfe an der Säule und der Fahrer versteckt sich auf dem Anhänger/Ladefläche, oder fährt direkt mit dem weiteren PKW davon. Alle Zeugen treffen vorher gemeinsam diese Entscheidung und sprechen sich genaustens ab.Diese Theorie ist natürlich sehr unplausibel, da beide LKW-Zeugen sich in Widersprüche hätten verstricken können. Außerdem hätten sie sich hinsichtlich einer Falschaussage strafbar gemacht. Man sollte sie jedoch einmal in Betracht ziehen, da den vielen Möglichkeiten der Verbringung in diesem Fall viele Theorien folgen. So wäre auch dies eine Theorie, die unter Umständen nicht ausgeschlossen werden kann. Ich hatte mir noch einmal Gedanken über den Hergang des zweiten Unfalls gemacht. Vielleicht waren in der Nacht in dem Bereich nicht viele PKW´s unterwegs, so dass es keine Zeugen für diesen Tathergang gibt. Wäre der Golf aber vor den fahrenden LKW´s von der Fahrbahn abgekommen, so hätte dies womöglich ein nachfolgendes Fahrzeug nicht einmal bemerkt.


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Der Yogtze-Fall

11.01.2013 um 14:53
Nichts für ungut, aber die Theorien die einen Suizid nahelegen wolle werden immer abstruser.


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11.01.2013 um 15:11
@voltago
Jede These ist willkommen. Du kannst jederzeit eine eigene These aufstellen und posten. Dann können wir schauen, was da dran ist.

Niemand muss hier irgendetwas folgen. Ich halte die These zwar nicht für sehr wahrscheinlich, weil ich keine Hinweise drauf habe, aber sie ist bei weitem nicht so abstrus, wie das Gros der Mordtheorien.


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11.01.2013 um 16:07
@voltago
Die von mir aufgeführten These bezieht sich nicht direkt auf die Suizidtheorie, sondern auf die Verbringungstheorie, sowie dem weiteren Verlauf.

@LivingElvis
Ich halte sie auch nicht für wahrscheinlich. Womöglich liegt es daran, weil sie zu offensichtlich ist und dem doch so mysteriösen Szenario einfach nur eine leichte Erklärung liefert. Außerdem liegt es nicht in meinem Ermessen, den Wahrheitsgehalt der Zeugen anzuzweifeln. Aber diese Überlegung steht nunmal im Raum, da die LKW Fahrer vor Ort waren. Sie haben die letzten Worte gehört und waren nach Oma Hellfritz die letzten wichtigen Zeugen, von denen uns bekannt ist.


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11.01.2013 um 16:34
@lasermannen
Ich gehe theoretisch von beiden Möglichkeiten aus, da ich mich bisher bei der Faktenlage auf keine Theorie versteifen möchte. Ich gehe dahingehend darauf ein, dass jede Theorie ihre Unwahrscheinlichkeiten, Stolperfallen und Konjunktive hat, mal mehr, mal weniger.

Grundsätzlich muss S. gelegen haben, wenn er überrollt worden ist, da sind wir uns alle einig.

Gehe ich von Unfall/Suizid aus, muss ich annehmen, dass das Fahrzeug vorher noch gebremst hat. Darauf bezogen sich meine o.g. Ausführungen. (Das Video habe ich nur angefügt, um die Verzögerung eines Wagens je nach Geschwindigkeit und die dabei auftretenden Käfte aufzuzeigen; dafür ist es meiner Meinung nach tauglich, für die Art der Verletzungen sicher nicht).

Gehe ich von vorsätzlichem Überfahren aus, muss S. durch Gewalt auf den Boden befördert bzw. am Boden gehalten worden sein. Ich halte es für recht unwahrscheinlich, dass das Überrollfahrzeug viel Anlauf genommen hat, um S. dann zu überfahren. Um auf 30-50 kmh zu beschleunigen, braucht man schon ein paar Meterchen.

Egal welche Theorie ich hier verfolge: aus dem Bremsen bei Suizid/Unfall bzw. einer kurzen Anfahrzeit von Autostart bis Überrollen bei Vorsatz schließe ich auf eine geringe Geschwindigkeit beim Überrollvorgang. Wie hoch ist etwa ein liegender Körper, wie hoch ist ein durchschnittlicher Vorderreifen? Ein liegender männlicher Körper dürfte etwa 20-25 cm hoch sein. Stell ich mir vor, da semmelt jemand ungebremst mit geschätzten 50 Sachen drauf, bleibt IMO von der Aufprallseite des Körpers nur noch Mus. Auch wenn vielleicht das Belastungsgewicht nicht voll aufliegt, müsste der einwirkende Kraftimpuls bei dieser Geschwindigkeit noch massiv Power haben.

@bb37
Zitat von bb37bb37 schrieb:Das Fahrzeug des Opfers sollte nach deiner Theorie mit einem Fahrer und dem Opfer zum Krankenhaus gefahren werden.
Das ist leider so nicht richtig angenommen. Ich gehe logischerweise von mindestens einer Täterperson in S. Golf aus, die muss ja schliesslich gefahren sein und wurde ja auch noch gesehen. Können aber auch mehrere gewesen sein (1-2 zusätzliche). Ich vermute allerdings mindestens eine Person, die noch mit dem Unfallwagen unterwegs war, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Täter den Unfallwagen irgendwo haben stehen lassen. Ob das Ziel nun das Krankenhaus oder ein Rastplatz mit Telefon (wenn die Täter hätten helfen wollen) oder eine weitere Stelle, an dem man S. endgültig hätte entsorgen wollen (wenn die Täter böse Absichten gehabt hätten), gewesen ist, ist bei meiner Überlegung erst mal nicht entscheidend.
Zitat von bb37bb37 schrieb:Die anderen Personen müssen dann zuerst am Unfallort verblieben sein, da "du" nicht unbedingt davon ausgehst, dass sie dem Fahrzeug des Herrn S. direkt folgten...richtig?
Was spricht gegen eine gleichzeitige Abfahrt? Nachdem man sich an Unfallstelle 1 abgesprochen hat, können doch die die beiden Wagen gleichzeitig losgefahren sein, der Golf mit dem verletzten S. fährt auf die Autobahn, Unfallwagen nimmt die Landstr.. Ich gehe nicht davon aus, dass die beiden Fahrzeuge "in Kolonne" gefahren sind.


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Der Yogtze-Fall

11.01.2013 um 16:50
... ich kann mir das nur so vorstellen, daß er auf dem Boden bereits lag und mit relativ geringer Geschwindigkeit überrollt worden ist. Man fliegt sonst meterweit durch die Gegend, erleidet schwerste Verletzungen, die nächsten fahren auch noch drüber...

... das ist hier gerade in der letzten Nacht passiert:

http://www.ksta.de/lohmar/toedlich-verletzt-fussgaenger-stirbt-auf-der-autobahn-3,15189212,21436034.html (Archiv-Version vom 14.01.2013)

... der erste Wagen heftig beschädigt, Fußgänger sofort verstorben. Einen solchen Unfallvorgang kann ich mir hier beim besten Willen nicht vorstellen.

Spekulatius.


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