Die Kopfverletzung - darüber haben wir ja eine ganze Weile mit Tajna geschrieben - war so erheblich, dass die mit dem Fall befassten Experten davon ausgingen, dass sie unmittelbar zu andauernder Bewusstlosigkeit geführt hat.
Zwar wurde die Kopfhaut nicht perforiert, sodass kein Blut nach außen trat. Innerlich blutete die Verletzung allerdings stark. Gleichzeitig kam es zu einer fortschreitenden Schwellung des Gehirns, die einen Rückgang der Symptomatik mehr als unwahrscheinlich macht.
Schließlich würden die Einblutungen und die Hinschwellung unbehandelt zum Tode geführt haben, wäre das Kind nicht noch, vor dem Eintritt des Todes durch diese Verletzung, zusätzlich und in bewusstlosem Zustand, stranguliert worden, was akut zum Todeseintritt führte.
Zahlreiche Indizien sprechen dafür, dass JonBenét, nach dem Schlag auf ihren Kopf, nicht mehr zu Bewusstsein kam. Wir haben sie hier alle bereits mehrfach aufgezählt.
Die Vorstellung, sie könnte nach 45-120 min. doch wieder wach genug gewesen sein, um den Täter auf sich aufmerksam zu machen, sodass dieser sich gezwungen sah, sie final zum Schweigen zu bringen, ist daher schon einigermaßen unwahrscheinlich.
Noch unwahrscheinlicher ist nur, dass der - in dieser Art überraschte - Täter, sich dazu einer hastig und rücklings auf dem Kind sitzend zusammengebastelten „Garrotte“ bedient haben würde.
frauZimt schrieb:Ich kann mir das so nicht vorstellen: Kind regt sich...Kind wird getötet.
Nein. Dab in ich raus.
Dito!
frauZimt schrieb:ie Schrift sieht ziemlich zittering aus.
Woran liegt das? An der Verstellung? oder Aufregung?
Richtig, beides ist denkbar. Eine absichtliche Verstellung, z.B. indem mit der ungeübten Hand geschrieben wurde, halte ich allerdings für wahrscheinlicher. Denn der Verfasser war ja offensichtlich nicht zu aufgeregt dazu, einen langen, systematisch aufgebauten und in sich kohärenten Text zu Papier zu bringen. Dennoch halte ich es auch nicht für ausgeschlossen, dass das zittrige Schriftbild auf Aufregung zurückzuführen ist.
Die Ähnlichkeit mit Patsys Hanschrift wurde - je nach Gutachten - an einer mehr oder minder großen Anzahl von Merkmalen festgemacht, die sowohl ihre Handschriftenproben als auch die Ransom Note aufwiesen. Hier geht es z.B. um Merkmale wie z.B. sog. Serifen (Endstriche) an bestimmten Buchstaben, die regelmäßige Verbindung von nacheinander auftreten Buchstaben (z.B. t und s), die durchschnittlichen Abstände der Buchstaben in den Wörtern sowie von Wörtern in Sätzen, die Neigungsrichtung sowie der Neigungswinkel der Schrift uvm.