Ist das gerecht?
14.03.2017 um 19:04Ich möchte - aufgrund vieler irreführender Beitrage - kurz darauf hinweisen, dass rechtlich Mord (vgl. §211 StGB) sich NICHT dadurch von Todschlag (§212 StGB) unterscheidet, dass "Vorsatz" oder "Planung" oder "kaltblütige Planung" vorliegt.
Auch jeder Totschlag setzt Vorsatz voraus. Selbst Absicht macht Todschlag noch nicht zu Mord.
Sowohl Totschlag als auch Mord können entweder planvoll oder im Affekt erfolgen.
Entscheidend ist, ob Mordmerkmale vorlagen. Nahe lagen hier vermutlich Heimtücke und/oder niedrige Beweggründe (was war angeklagt?).
Warum das Gericht beides nicht als erwiesen ansah, lässt sich ohne Lesen des Urteils schwer beurteilen.
Das alles beantwortet natürlich nicht die Ausgangsfrage nach der Gerechtigkeit, erklärt aber hoffentlich etwas das Recht.
Allen Angehörigen und Freunden von Opfer und Täterin mein Mitgefühl.
Auch jeder Totschlag setzt Vorsatz voraus. Selbst Absicht macht Todschlag noch nicht zu Mord.
Sowohl Totschlag als auch Mord können entweder planvoll oder im Affekt erfolgen.
Entscheidend ist, ob Mordmerkmale vorlagen. Nahe lagen hier vermutlich Heimtücke und/oder niedrige Beweggründe (was war angeklagt?).
Warum das Gericht beides nicht als erwiesen ansah, lässt sich ohne Lesen des Urteils schwer beurteilen.
Das alles beantwortet natürlich nicht die Ausgangsfrage nach der Gerechtigkeit, erklärt aber hoffentlich etwas das Recht.
Allen Angehörigen und Freunden von Opfer und Täterin mein Mitgefühl.