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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Richter, Augsburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

04.08.2021 um 21:39
Zitat von MisetraMisetra schrieb:, hätte er nicht tun müssen, sondern abwarten können, bis er rausgeworfen wird.
Schon, aber das hätte ihm Nachteile eingebracht.
Diese Art Freiwilligkeit kann ich ihm nicht zugute halten oder "hoch anrechnen".

Er hat sich also selbst damit einen Gefallen getan.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

04.08.2021 um 22:19
Ein schwieriges Thema.

Vom Gefühl her sehe ich die Strafe als deutlich zu gering an. Hier liegt doch schon recht schwerwiegendes vor.

Und bei dem geringen Tagessatz ist das fast schon eine Farce.

Und so wenig Dateien waren es nun wieder auch nicht. Da war es bei Metzelder deutlich weniger. Metzelder hat es zwar auch weiter gegeben, aber die Folgen für Metzelder sind weitaus höher

Sicher hatte der Richter kurz nach der Aufgabe des Richteramtes keine Bezüge mehr, aber wird sich jetzt sicher als Anwalt niederlassen und wird er so mehr verdienen als früher.

Das ein Richter das Amt missbrauicht und sich darüber solche Sachen verschaft ist in meinen Augen schon extrem schwerwiegend. Natürlich muss man sich fragen, warum ist das nicht aufgefallen?

Der Richter muss sich nicht nur Urteile verschafft haben, sondern die ganzen Verfahrensakten, Akten mit denen er vermutlich selber nichts zu tun hatte. Gerade bei Akten mit solch kritischem Inhalt, hätte ich eigentlich einen bessere Überwachung erwartet. Ist die Justiz zu blauäugig wenn es um sie selber geht?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 00:14
Gibt es ein Ehrengericht, wo sich gfllls. der Jurist noch zu verantworten hat?


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 00:30
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Er war nicht irgendein Richter am OLG München, sondern Vorsitzender Richter. Wirklich erschreckend!
Vorher die klassische Karriere eines bayerischen Topjuristen. Justizministerium, Staatsanwalt, Pressesprecher, Richter am LG und schließlich Richter am OLG. Und aus dieser Funktion plötzlich und unerwartet zurück getreten, was alle wunderte, da es nicht nur unbegründet erschien, sondern auch völlig unerwartet passierte. Jetzt wissen wir es besser.

Wenn schon "die Art der Darstellung" auf den Bildern als strafverschärfendes Element angeführt wurde kann man sich ungefähr vorstellen welche schrecklichen Bilder das gewesen sein müssen.
Zitat von LentoLento schrieb:Metzelder hat es zwar auch weiter gegeben, aber die Folgen für Metzelder sind weitaus höher
Dass er die Dateien nicht weitergegeben hat ist explizit einer der Gründe für die niedrige Strafe. Selbstverständlich war der Rückzug aus dem Staatsdienst ein strategischer Zug, um zum einen einen niedrigen Tagsatz zu erreichen und zum anderen wegen strafmildernder Umstände. Ausserdem fielen seine angeblich bis 2019 begangenen Taten nicht unter die strafverschärfende Novellierung ab 1.7., die prinzipiell Haftstrafen verhängt.

Natürlich ist der Strafbefehl rechtlich in Ordnung (wie andere Augsburger Urteile auch), obwohl die nicht zuletzt aus Gründen der Generalprävention initiierte Verschärfung mit Sicherheit Raum für ein schärferes Vorgehen geboten hätte: bereits der Besitz von „nur“ einem kinderpornographischen Bild oder Video wird nach der Novellierung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. Die Zielrichtung ist klar, da ist wenig Platz für Nachsicht.

Zum Vergleich wurde folgender Fall zeitgleich so gehandelt:
Kripo Landshut durchsucht Wohnung

Über eine Meldung der NCMEC geriet z.B. ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Landshut ins Visier der Ermittlungsbehörden. Er steht im Verdacht seit mehreren Jahren zahlreiche kinderpornografische Dateien gesammelt und verbreitet zu haben. Die Auswertung der bei der Durchsuchung Anfang Juni 2021 sichergestellten Datenträger dauert noch an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging zwischenzeitlich Haftbefehl gegen den 20-Jährigen. Er befindet sich seit Anfang Juni 2021 in Untersuchungshaft.
Quelle: https://www.polizei.bayern.de/niederbayern/news/presse/aktuell/index.html/330388

Ist nur das Fehlen des TBM "Verbreitung" Grund genug zwei Fälle derart unterschiedlich zu ahnden?

Und wer denkt an die Opfer, die mißbrauchten Kinder? Die Deutsche Kinderhilfe e.V. hat folgendes Statement abgegeben:

https://www.verbaende.com/news.php/Oberlandesgericht-Muenchen-Richter-holte-sich-Kinderpornos-aus-Strafakten?m=143061


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 00:52
Zitat von LentoLento schrieb:Sicher hatte der Richter kurz nach der Aufgabe des Richteramtes keine Bezüge mehr, aber wird sich jetzt sicher als Anwalt niederlassen und wird er so mehr verdienen als früher.
Na ja, so einfach kommt man als Vorbestrafter nicht an eine Anwaltszulassung. Sollte der Verurteilte einen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gestellt haben, wird sich die zuständige Anwaltskammer den Antrag sicher genau ansehen.
Zitat von DillDill schrieb:Gibt es ein Ehrengericht, wo sich gfllls. der Jurist noch zu verantworten hat?
Ja, es gibt die Richterdienstgerichte. Aber die sind nicht mehr zuständig, wenn der Betreffende, wie hier, aus dem Richterdienst ausgeschieden ist und bereits ein rechtskräftige strafrechtliche Entscheidung vorliegt.
Zitat von LentoLento schrieb:Der Richter muss sich nicht nur Urteile verschafft haben, sondern die ganzen Verfahrensakten, Akten mit denen er vermutlich selber nichts zu tun hatte.
Er war beim OLG wohl mit Zivilsachen befasst.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-olg-richter-kinderpornos-1.5373539

Inwieweit er zur Tatzeit mit Strafsachen befasst was und an fremde Akten herankommen konnte, ist öffentlich bisher nicht ganz klar. Es würde sich aber laut Gesetz nicht strafverschärfend auswirken, da wie gesagt beim Besitz oder Sichverschaffen kinderpornographischen Materials die Bezugsquelle als solche nicht zu einer höheren Strafe führt.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 06:10
Zitat von boraboraborabora schrieb:Misetra schrieb:
, hätte er nicht tun müssen, sondern abwarten können, bis er rausgeworfen wird.
Schon, aber das hätte ihm Nachteile eingebracht.
Ja? Welche denn?


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 08:03
Zitat von ElzappoElzappo schrieb:? Welche denn?
Es hätte höchstwahrscheinlich höhere Wellen geschlagen.
Macht halt einen Unterschied bei so einem Hintergrund oder überhaupt, wenn man das Unvermeidliche freiwillig begeht oder wartet, bis man rausgeworfen wird.


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05.08.2021 um 09:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Inwieweit er zur Tatzeit mit Strafsachen befasst was und an fremde Akten herankommen konnte, ist öffentlich bisher nicht ganz klar
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er war beim OLG wohl mit Zivilsachen befasst.
Die Antwort hast Du schon selber gegeben. Es kann natürlich sein, dass man als Zivilrichter schon mal Strafakten heranziehen muss. Aber das ist sehr selten der Fall. Bei diesem Thema noch weitaus seltener.

Eigentlich ist diese Sache nur eine weiter Fazette, welche sich in Frankfurt gezeigt hat. Die Organe scheinen einen viel zu einfachen Zugriff auf brisante Daten zu besitzen. Sicher, ein Zugriff muss möglich sein und eine zu große Hürde für den Zugriff ist ein Hemmschuh, aber wenn der Richter Zivilrichter war, dann hat er in Strafakten (gerade dieser Art) eigentlich nichts zu suchen.

Und die Problematik ist auch bekannt, sie ist über die gesamte Bevölkerung gleichmäßig verteilt und hier hätte man von vornherein mehr Bewusstsein entwickeln müssen. Ich hoffe aus diesen Fällen wird man etwas gelernt haben und nun doch etwas mehr den Datenschutz auch Justiz-intern beherzigen. Laut Süddeutscher hat sich da auch nun wohl etwas bewegt. Aber hier sollte man nicht erst die Suche nach den Fällen intensivieren sondern schon den Zugang zu den Quellen schwerer machen, denn Prävention ist immer besser, als wenn man erst reagiert, wenn das Kind schon ins Wasser gefallen ist.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es würde sich aber laut Gesetz nicht strafverschärfend auswirken, da wie gesagt beim Besitz oder Sichverschaffen kinderpornographischen Materials die Bezugsquelle als solche nicht zu einer höheren Strafe führt.
Vielleicht ist das auch vernünftig. Wenn jemand an der "Quelle" sitzt ist das quasi wie "Schicksal" anzusehen. Die Versuchung ist bei einem zu laschen Umgang dann viel zu groß. Gerade dann ist es umso wichtiger, dass diese Quellen Justitz-intern nur sehr restriktiv zugänglich sind. Wobei die ART der Beschaffung (hat dann nicht unbdingt mit der Quelle zu tun) eigentlich auch Ausdruck krimineller Energie ist und eigentlich auch Auswirkungen auf die Strafe haben müsste. Ich glaube nicht, dass das gesetzlich in dieser Art so klar festgeschrieben ist, dass es nicht zu berücksichtigen ist. Da werden Gerichte/StA ausreichend (Auslegungs-)Freiheiten besitzen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, so einfach kommt man als Vorbestrafter nicht an eine Anwaltszulassung. Sollte der Verurteilte einen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gestellt haben, wird sich die zuständige Anwaltskammer den Antrag sicher genau ansehen.
Da wird die Eignung untersucht. Und wenn er Zivilrechtsanwalt wird, dann dürfte die trotz dieses Vorfalls gegeben sein.
Zitat von ElzappoElzappo schrieb:Ja? Welche denn?
das war für ihn sicher abzusehen, dass er für dieses Amt nicht mehr geeignet war. Ich denke, dass sich das auch in den Richterkreisen rumgesprochen haben wird. Hausdurchsuchungen sind schwer geheim zu halten. Da ist dann auch der soziale Druck nicht zu vernachlässigen. Und wie gesagt, so war der Tagessatz auch sehr gering, ob das Ziel war, kann man nicht wissen, ich glaube es weniger. Auch war das "freiwillige" Niederlegen der Ämter und die Geständnisse auch sicher als strafentlastend gesehen worden, das wird sicher Taktik gewesen sein. Gerade Richter wissen das.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 09:50
Zitat von LentoLento schrieb:Es kann natürlich sein, dass man als Zivilrichter schon mal Strafakten heranziehen muss. Aber das ist sehr selten der Fall. Bei diesem Thema noch weitaus seltener.
Claus P. war Pressesprecher des Augsburger Landgerichts und hat in dieser Funktion sicherlich auch Zugriff auf Strafakten gehabt.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 10:21
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Claus P. war Pressesprecher des Augsburger Landgerichts und hat in dieser Funktion sicherlich auch Zugriff auf Strafakten gehabt.
Ich denke, auch als Pressesprecher ist es in kkeiner Weise notwendig auf solch brisantes Material Zugriff zu besitzen. Wozu? Das müsste erstmal erklärt werden. Normalerweise erläutert die Pressestelle nur Urteile etc.. Einen vollständigen Zugriff auf die Akten ist hier nicht erforderlich. Hier muss man viel restriktiver vorgehen. Ich hoffe die Behörden haben aus dem Fall gelernt.


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05.08.2021 um 10:26
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, auch als Pressesprecher ist es in kkeiner Weise notwendig auf solch brisantes Material Zugriff zu besitzen. Wozu? Das müsste erstmal erklärt werden. Normalerweise erläutert die Pressestelle nur Urteile etc.. Einen vollständigen Zugriff auf die Akten ist hier nicht erforderlich
Das denke ich auch.

Es ging mir allerdings nur darum, zu erklären wie Claus P. durch seine Tätigkeit an das kinderpornografische Material kam. Und zwar in seiner Funktion als Pressesprecher.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 11:35
Zitat von CuchulainCuchulain schrieb:Genau solche Richter lassen "Verständnis" für den Sachsensumpf aufkommen. Damit ist allein die Erklärung gemeint, warum so etwas wie ein Sachsensumpf entstehen kann. Nur kurz zu diesem Sumpf und der Parallele zu unserem Richter hier:
Habe mir gerade mal den Wiki Eintrag dazu durchgelesen: Schon heftig.
Am Übelsten finde ich, dass man den Zwangsprostituierten einen Prozess wegen Verleumdung aufgedrückt hat

Leider findet man in Justiz und Polizei immer wieder solche Fälle von Amigo-Mentalität. Hier in meiner Stadt gab es einen Serienvergewaltiger, es gab überwältigende Hinweise auf den Sohn eines hochrangigen Polizisten. Passiert ist nichts.

Ich finde deine Argumentation bzgl. des Richters hier im Threat durchaus schlüssig.


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05.08.2021 um 12:19
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Es ging mir allerdings nur darum, zu erklären wie Claus P. durch seine Tätigkeit an das kinderpornografische Material kam. Und zwar in seiner Funktion als Pressesprecher.
Interssant wäre noch, ob Claus P. Pressesprecher des Landgerichts Augsburg in Zivil- oder Strafsachen war. Ist das bekannt? Ich vermute ersteres, so dass er eigentlich erst Recht keinen Zugriff auf Strafsachen hätte haben dürfen.


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05.08.2021 um 12:25
Zitat von LentoLento schrieb:Ich vermute ersteres, so dass er eigentlich erst Recht keinen Zugriff auf Strafsachen hätte haben dürfen.
Hätte haben dürfen ist sicher richtig, aber ich kann mir schon vorstellen wenn der "hohe" Richter ins Archiv möchte, der kleine Justizwachtmeister als Archivar nicht unbedingt sagt Du kommst hier nicht rein. Der wird es vor Fremden schützen, nicht vor Richtern. Da zu denken ist korrekt, durchaus menschlich.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 13:01
Zitat von LentoLento schrieb:Da wird die Eignung untersucht. Und wenn er Zivilrechtsanwalt wird, dann dürfte die trotz dieses Vorfalls gegeben sein.
Eine Spezialzulassung für bestimmte Rechtsgebiete gibt es bei Anwälten nicht. Die Zulassung wird entweder ganz oder gar erteilt. Man kann nach der Zulassung und nach einer gewissen Fortbildung aber Fachanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet werden und sich dann auch so bezeichnen, darf aber natürlich weiter auch auf allen anderen Gebieten anwaltlich tätig sein.

Und bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers für die Zulassung spielen natürlich Vorstrafen eine Rolle. Inwieweit also hier der Verurteilte, so lange seine Vorstrafe im Bundeszentralregister nicht gelöscht ist, eine Anwaltszulassung bekommen würde, ist fraglich.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 15:36
Zitat von Johannes620Johannes620 schrieb:Hätte haben dürfen ist sicher richtig, aber ich kann mir schon vorstellen wenn der "hohe" Richter ins Archiv möchte, der kleine Justizwachtmeister als Archivar nicht unbedingt sagt Du kommst hier nicht rein. Der wird es vor Fremden schützen, nicht vor Richtern. Da zu denken ist korrekt, durchaus menschlich.
Das sehe ich ebenso.
Als Richter wird man auch nicht warten können, bis ein Vorgang drei Extra-Schleifen über 5 Abteilungen gedreht hat, damit auch noch Hinz und Kunz (natürlich in der richtigen Reihenfolge – Dienstweg) ihren Servus druntersetzen.
Bis dahin ist der Prozess vermutlich vorbei.


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05.08.2021 um 15:55
Zitat von LentoLento schrieb:Eigentlich ist diese Sache nur eine weiter Fazette, welche sich in Frankfurt gezeigt hat. Die Organe scheinen einen viel zu einfachen Zugriff auf brisante Daten zu besitzen. Sicher, ein Zugriff muss möglich sein und eine zu große Hürde für den Zugriff ist ein Hemmschuh, aber wenn der Richter Zivilrichter war, dann hat er in Strafakten (gerade dieser Art) eigentlich nichts zu suchen
Der Täter war ua bis September 2019 Vorsitzender der im Wesentlichen für Betäubungsmittel zuständigen 1. Strafkammer des LG Augsburg, ab 1.10.2019 Vorsitzender der 14. Zivilkammer des OLG München. Nachdem die Zugriffe 2019 erfolgt sein sollen, scheint er amtlich Zugriff auf die Akten gehabt zu haben. Er war auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz für die bayerische Justiz zuständig.

https://www.staz.de/region/augsburg-stadt/lokales/strafabteilung-landgerichts-augsburg-verabschiedet-claus-paetzel-id182446.html

Und zur Information: Statt der verhängten Geldstrafe von €4.500.- wäre bei seinem normalen R3-Gehalt ein Betrag zwischen €20.000 und 30.000.- herausgekommen, was dem Tatunwert sicher angemessener gewesen wäre.


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Augsburger Ex-Richter wegen Kinderporno-Besitz u Geldstrafe verurteilt

05.08.2021 um 17:30
Eine Geldstrafe bemisst sich aber nicht nach Tatunrecht, sondern gemäß § 40 Abs. 2 StGB unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Und wenn hier der Täter bei Erlass des Strafbefehls kein Einkommen aus der Richtertätigkeit mehr hatte, weil er da schon aus dem Richterdienst ausgeschieden war, hat man da zu Recht dieses Einkommen nicht als Bemessungsgrundlage für den Tagessatz genommen, sondern das wie auch immer geartete aktuelle Einkommen des Täters.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 40 Verhängung in Tagessätzen

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters…..



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05.08.2021 um 17:49
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Als Richter wird man auch nicht warten können, bis ein Vorgang drei Extra-Schleifen über 5 Abteilungen gedreht hat, damit auch noch Hinz und Kunz (natürlich in der richtigen Reihenfolge – Dienstweg) ihren Servus druntersetzen.
Es dürfte aus den Akten klar ersichtlich sein, welche Kammer für ein bestimmtes Verfahren zuständig ist. Diese einfache Überprüfung ist eine Sache von wenigen Minuten. Wenn da ein verfahrensfremder Richter Zugriff wünscht, dann müsste man sich erstmal fragen, warum. Da gibt es nur sehr wenige Gründe, z.B, wenn es um den gleichen Angeklagten nur in einem anderen Verfahren geht, auch das wäre rasch ermittelt. Welche Gründe schweben Dir denn vor, dass man einen unbegrenzten Zugriff zulassen sollte?

@ErwinKöster

Danke für die Info.


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05.08.2021 um 19:25
Was die Höhe der Strafe angeht, muss man im Ergebnis mit berücksichtigen, dass der Verurteilte seinen Job los ist und keine Versorgungsansprüche, sprich Pensionsansprüche hat. Außerdem ist er jetzt vorbestraft

Seinen Job los war wegen ähnlicher Vorwürfe war der SPD-Politiker Sebastion Edathy auch. Das Verfahren gegen Edathy wurde später gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000€ eingestellt, damit war E. nicht vorbestraft.

https://landgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hauptverhandlung-in-der-strafsache-gegen-sebastian-edathy-130891.html (Archiv-Version vom 24.09.2022)

Weit mehr als jede Geldstrafe bzw. Geldauflage dürfte beide Genannten am Ende der Verlust der Arbeitsstelle mit dem daraus resultierenden fehlenden Einkommen getroffen haben.


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