Andante schrieb:Inwieweit er zur Tatzeit mit Strafsachen befasst was und an fremde Akten herankommen konnte, ist öffentlich bisher nicht ganz klar
Andante schrieb:Er war beim OLG wohl mit Zivilsachen befasst.
Die Antwort hast Du schon selber gegeben. Es kann natürlich sein, dass man als Zivilrichter schon mal Strafakten heranziehen muss. Aber das ist sehr selten der Fall. Bei diesem Thema noch weitaus seltener.
Eigentlich ist diese Sache nur eine weiter Fazette, welche sich in Frankfurt gezeigt hat. Die Organe scheinen einen viel zu einfachen Zugriff auf brisante Daten zu besitzen. Sicher, ein Zugriff muss möglich sein und eine zu große Hürde für den Zugriff ist ein Hemmschuh, aber wenn der Richter Zivilrichter war, dann hat er in Strafakten (gerade dieser Art) eigentlich nichts zu suchen.
Und die Problematik ist auch bekannt, sie ist über die gesamte Bevölkerung gleichmäßig verteilt und hier hätte man von vornherein mehr Bewusstsein entwickeln müssen. Ich hoffe aus diesen Fällen wird man etwas gelernt haben und nun doch etwas mehr den Datenschutz auch Justiz-intern beherzigen. Laut Süddeutscher hat sich da auch nun wohl etwas bewegt. Aber hier sollte man nicht erst die Suche nach den Fällen intensivieren sondern schon den Zugang zu den Quellen schwerer machen, denn Prävention ist immer besser, als wenn man erst reagiert, wenn das Kind schon ins Wasser gefallen ist.
Andante schrieb:Es würde sich aber laut Gesetz nicht strafverschärfend auswirken, da wie gesagt beim Besitz oder Sichverschaffen kinderpornographischen Materials die Bezugsquelle als solche nicht zu einer höheren Strafe führt.
Vielleicht ist das auch vernünftig. Wenn jemand an der "Quelle" sitzt ist das quasi wie "Schicksal" anzusehen. Die Versuchung ist bei einem zu laschen Umgang dann viel zu groß. Gerade dann ist es umso wichtiger, dass diese Quellen Justitz-intern nur sehr restriktiv zugänglich sind. Wobei die ART der Beschaffung (hat dann nicht unbdingt mit der Quelle zu tun) eigentlich auch Ausdruck krimineller Energie ist und eigentlich auch Auswirkungen auf die Strafe haben müsste. Ich glaube nicht, dass das gesetzlich in dieser Art so klar festgeschrieben ist, dass es nicht zu berücksichtigen ist. Da werden Gerichte/StA ausreichend (Auslegungs-)Freiheiten besitzen.
Andante schrieb:Na ja, so einfach kommt man als Vorbestrafter nicht an eine Anwaltszulassung. Sollte der Verurteilte einen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gestellt haben, wird sich die zuständige Anwaltskammer den Antrag sicher genau ansehen.
Da wird die Eignung untersucht. Und wenn er Zivilrechtsanwalt wird, dann dürfte die trotz dieses Vorfalls gegeben sein.
Elzappo schrieb:Ja? Welche denn?
das war für ihn sicher abzusehen, dass er für dieses Amt nicht mehr geeignet war. Ich denke, dass sich das auch in den Richterkreisen rumgesprochen haben wird. Hausdurchsuchungen sind schwer geheim zu halten. Da ist dann auch der soziale Druck nicht zu vernachlässigen. Und wie gesagt, so war der Tagessatz auch sehr gering, ob das Ziel war, kann man nicht wissen, ich glaube es weniger. Auch war das "freiwillige" Niederlegen der Ämter und die Geständnisse auch sicher als strafentlastend gesehen worden, das wird sicher Taktik gewesen sein. Gerade Richter wissen das.