MissWexford schrieb:MMn wird jetzt dann jedem Richter unterschwellig unterstellt, er lässt sich Akten kommen, damit er sich KiPo ansehen kann. Es wird immer solche Fälle geben, ich glaube nicht, dass man da etwas dagegen tun kann.
Es geht hier gar nicht um KiPo sindern um die grundsätzliche Frage, wozu sollen Richter in verfahrensfremde Akten Einblick haben.
MissWexford schrieb:Wir könnten ja auch noch die Anwälte überprüfen, mglw. haben die auch Akten mit KiPo in ihrem Schreibtischen aufbewahrt.
Anwälte bekommen grundsätzlich nur die Akten zu den Verfahren, mit denen sie auch wirklich zu tun haben, sprich ein Mandat erhalten haben. Was darüber hinaus geht, müssen das Anwälte auch gut begründen (z.B. warum ein anderes Verfahren mit dem Verfahren, das sie gerade bearbeiten zu tun haben kann). Bei Anwälten gibt es diese durchaus sinnvolle Beschränkung.
Vorliegend war der Richter damals auch Pressesprecher, hier kann es sein, dass er weitergehende Befugnisse hatte, aber die Frage ist und bleibt auch im Fall eines Pressesprechers, warum benötigt er die kompletten Akten. In Wirklichkeit ist es für ihn unmöglich sich dadurch ein ausreichendes Bild zu verschaffen, denn dazu müsste er viel zu viel Zeit aufbringen, Zeit, die normalerweise die Berufsrichter der Strafkammer aufbringen. Ich denke, dass er sich normalerweise die Information von den Berufsrichtern der Kammer selber holen werden, nur diese können auch Auskunft bzgl. der Verhandlung selber liefern. Vielleicht liest er auch noch die Anklageschrift. Mehr braucht auch ein Pressesprecher vom Verfahren selber nichts wissen.
MissWexford schrieb:Natürlich wenn die Gerichte soviel Zeit haben, wie gesagt das kann man alles machen.
Wie ich schon schrieb, eine Überprüfung, ob derjenige, welcher die Akten anfordert mit dem Verfahren etwas zu tun hat, ist eine Sache von wenigen Minuten. Wenn er Gründe hat, dass er Einblick in fremde Akten benötigt, kann er diese auch sehr schnell formulieren und es kann schnell auch üpberprüft werden, genau wie es heute schon für den Zugriff auf die Akten durch Anwälte erfolgt.
Würde man Deiner Argumentation folgen, so setzt man Anwälte schon heute einem Generalverdacht aus.