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In dubio pro reo! Der (Un)Gerechtigkeitsthread.
09.09.2014 um 15:06In dubio pro reo! Der (Un)Gerechtigkeitsthread.
Herzlich Willkommen!
Die Idee zu diesem Thread hatte ich schon eine ganze Weile im Kopf, aber erst durch die aktuellen und wiederkehrenden Diskussionen und Streitigkeiten im Thread "Doppelmord Babenhausen" (Doppelmord Babenhausen) habe ich mich dazu entschlossen, hier eine Plattform zu schaffen, auf der über Kriminalfälle, Strafprozesse und Urteile diskutiert werden kann und darf, ohne den Roten Faden der jeweiligen "Fachthreads" zerreißen und den Frieden dort stören zu müssen.
Bekannte Fälle wie Wörz, Mollath, Arnold, de Montgazon oder Kulac, aber auch weniger bekannte wie Lacour, Söring oder u.a. der des namenlosen Lehrers, der wegen der vermeintlichen Vergewaltigung seiner Tochter und des sexuellen Missbrauchs von Kindern sieben Jahre absitzen musste, sorgen immer wieder für reichlich Zündstoff und werfen berechtigte Fragen über unser Rechtssystem auf. So unterschiedlich diese Fälle gelagert sind, haben sie jedoch Eines gemeinsam:
Alle Tatverdächtigen wurden aufgrund von Indizien angeklagt und letzendlich rechtskräftig verurteilt.
Quasi als Initialzündung für diesen Thread stelle ich deshalb die Frage in den Raum:
In dubio pro reo. Im Zweifel gegen den Angeklagten?
Ich wünsche uns allen viele interessante Meinungen und vor allem friedliche Diskussionen!
Herzlichst, Euer stop_crime
Herzlich Willkommen!
Die Idee zu diesem Thread hatte ich schon eine ganze Weile im Kopf, aber erst durch die aktuellen und wiederkehrenden Diskussionen und Streitigkeiten im Thread "Doppelmord Babenhausen" (Doppelmord Babenhausen) habe ich mich dazu entschlossen, hier eine Plattform zu schaffen, auf der über Kriminalfälle, Strafprozesse und Urteile diskutiert werden kann und darf, ohne den Roten Faden der jeweiligen "Fachthreads" zerreißen und den Frieden dort stören zu müssen.
Bekannte Fälle wie Wörz, Mollath, Arnold, de Montgazon oder Kulac, aber auch weniger bekannte wie Lacour, Söring oder u.a. der des namenlosen Lehrers, der wegen der vermeintlichen Vergewaltigung seiner Tochter und des sexuellen Missbrauchs von Kindern sieben Jahre absitzen musste, sorgen immer wieder für reichlich Zündstoff und werfen berechtigte Fragen über unser Rechtssystem auf. So unterschiedlich diese Fälle gelagert sind, haben sie jedoch Eines gemeinsam:
Alle Tatverdächtigen wurden aufgrund von Indizien angeklagt und letzendlich rechtskräftig verurteilt.
Quasi als Initialzündung für diesen Thread stelle ich deshalb die Frage in den Raum:
In dubio pro reo. Im Zweifel gegen den Angeklagten?
Ich wünsche uns allen viele interessante Meinungen und vor allem friedliche Diskussionen!
Herzlichst, Euer stop_crime