@romaiMein letzter Beitrag war etwas theoretisch. Ich habe halt oft geschrieben, dass die damaligen Staatsanwälte solche Taten nur Strauchdieben zugetraut haben und ich wollte diese These mal etwas unterfüttern, warum das wohl so gewesen sein könnte.
Deine Frage, ob es ein erfahrener Ermittler oder Staatsanwalt nicht gemerkt haben müsste, wenn er einem Sechsfachmörder gegenübersitzt, ist durchaus interessant und berechtigt.
Das merkwürdige Verhalten des L.S. ist den Ermittlern aufgefallen. Die Staatsanwälte Renner und später auch Pielmaier haben sich das auffallende Verhalten des L.S. jedoch damit erklärt, dass er über die schauderhafte Tat und vor allem über den Tod des eigenen unehelichen Sohnes erregt war.
Hinzu kommt, dass StA Renner am 5.und 6.4.1922 nicht persönlich am Tatort war. Er ist erst am 6.4. angereist , um bei den Obduktionen anwesend zu sein. Persönlich hat er somit das auffallende Benehmen des L.S. nicht miterlebt. Reingruber war persönlich nur am 5.4.1922 anwesend.
Unmittelbar am 4.4.1922 waren nur die Gendarmen aus Hohenwart und Schrobenhausen anwesend. Auch Oberamtsrichter Wießner ist erst am 4.4.1922 so spät am Tatort ( gegen 22.00 Uhr) erschienen, dass er nur noch auf Bürgermeister Greger getroffen ist.
Ich gehe daher davon aus, dass erfahrene Ermittler gar nicht mal einen persönlichen Eindruck von dem auffallenden Benehmen des L.S. nach Auffindung der Leichen hatten.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Angehörigen es bemerken, wenn jemand eine solche Tat begangen hat. Aber es ist auch das Privileg der Angehörigen, dass sie einen der ihren nicht verraten, ganz gleich, was vorgefallen ist.
Später hat es auch Aussagen gegeben, dass L.S. an manchen Tagen, insbesondere auch an den Jahrestagen des Verbrechens in sehr gedrückter Stimmung gewesen sei.
Aufgrund dieses von Zeugen beobachteten Verhaltens wurde er mE am 30.3.1931 auch für zwei Tage (gezielt zum Jahrestag des Verbrechens) zum Verhör nach München geladen.