@AngRa:
AngRa schrieb:Der Tatbestand Körperverletzung mit Todesfolge ist ein ein Tatbestand, den es auch schon im Reichsstrafgesetzbuch gegeben hat.
Vielen Dank für die Information und das erläuternde Beispiel, das auch von Nichtjuristen verstanden werden kann.
AngRa schrieb:Im Übrigen erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass mir bekannt ist, dass juristische Ausführungen hier oft belächelt werden.
Eine substantielle und verständliche Information wird mit bestimmt von niemandem belächelt, zuallerletzt von mir, das kann ich Dir versichern. Die ernsthaft veranlagten Teilnehmer an dieser Diskussion lernen immer gerne was dazu, selbst wenn es sich um ausgesprochene Randgebiete des eigentlichen Kriminalfalles geht. Geschichtlicher Rahmen, gesellschaftliche Umstände, um nur mal zwei der vielen Aspekte beispielhaft rauszugreifen und natürlich die juristischen Rahmenbedingungen sind wichtige Kenntnisse zum Verständnis der Situation der Beteiligten.
Wenn Du Dich allerdings in unverständlicher juristischer Erbsenzählerei im luftleeren Raum ergehst, wirst Du nichtmal ein ( Be- ) Lächeln ernten.
AngRa schrieb:...@Stalinstadts Beitrag vom 3.1.2009 21.52 Uhr mich dazu herausgefordert hat. Ich weiß auch, dass diese Beiträge nicht weiterführend, weil unverständlich sind, obwohl ich mir Gedanken dazu machen muss, bevor ich hier etwas in die Tasten haue.
Und spätestens hier ist es wieder soweit, dass mir jegliches Lächeln vergeht. Ich muss wirklich lachen! Du
weisst, wenn etwas "nicht weiterführend, weil unverständlich" ist, und die Gedanken, die Du Dir dazu machst, reichen nicht soweit, dass Du die "Übersetzung für Normalsterbliche" gleich mit reinhaust, in die Tasten die die Welt beglücken oder benerven?
Wozu dann bitte? Damit Du nicht vergessen wirst? Wirst Du auch so nicht.
Wenn ich nur daran denke wie schön Du die Erbsachen auseinanderklamüsert hast, das war ein Genuss, um nur mal eins der Highlights zu nennen.
AngRa schrieb:Einfacher wäre es für mich, wenn ich hier auch ausschließlich gefällige und sogar lustige Beiträge schreiben könnte.
Wenn das "auch" auf mich zielt, ist es daneben. Kaum jemand hier wird meine Beiträge als "ausschliesslich gefällig" bezeichnen. Ich gebe zu, einen mitunter etwas galligen Humor in meine Beiträge zu packen, wenn mir die hier geposteten Beiträge garzu hanebüchen erscheinen. Die unfreiwillige Komik Deines Beitrages mit dem "nicht weiterführend, weil unverständlich" werde ich aber kaum toppen können.
AngRa schrieb:Ich lasse es auch nicht zu, dass man mich hier so darstellt, als könne ich Schuld des Täters und den Ablauf der Tat nicht darstellen.
Wer hätte denn sowas behauptet?
Danke für das "Update" zum Gifhorner Kleingartenmord.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen dreifachen Mordes gegen den Nachbarn der Opfer erhoben.
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Die Staatsanwaltschaft hat die erste Tötung als Mord mit dem Merkmal Heimtücke angeklagt, weil ein Knüppel zum Gespräch mitgebracht wurde, die anderen beiden Tötungen werden als Morde mit dem Merkmal wegen Verdeckung einer Straftat gesehen.
Sowas. Und das heute.
Und da behaupte ich mal ganz frech, dass es im Falle des ersten HK-Opfers ein Leichtes gewesen wäre, auf Mord zu plädieren.
Ansatz:
Der oder die Täter befanden sich nächtens in einem Anwesen, in dem sie nichts zu suchen hatten ( eine nur mal angenommene Geheimbesprechung, d. h. eine Berechtigung/Einladung, nachts im Stadel zu sein, wäre ohne eine schriftliche Einladung für den/die Täter nicht nachweisbar gewesen ) und gingen dort finsteren Tätigkeiten nach. Sie wurden vom ersten Opfer erwischt und töteten es, um Blossstellung und juristischer Verfolgung zu entgehen.
Beweggründe niedrig genug für den Staatsanwalt? Locker. Und ich kann mir im Rahmen der Zeit nicht vorstellen, dass ein Richter das anders gesehen hätte.
Wie gesagt, meine Meinung als Nichtjurist. Die
@kcefiak durchaus richtig verstanden hat, weil er meinen Beitrag aufmerksam las. Danke übrigens.
Dass die Todesstrafe nicht noch tödlicher geworden wäre, wenn sechs Morde statt fünf und ein Totschlag abgeurteilt worden wäre, ist auch dem Nichtjuristen wiederum klar.
@elfeee:
elfeee schrieb:@Dew
einem toten Baum fällt die Rinde nicht so von heute auf morgen ab, da mußt Du schon eine ganze Weile warten. Da bin ich als Waldbesitzer anderer Meinung.
Sorry, das ändert alles. Als Waldbesitzer kannst Du mir natürlich das Datum sagen, wann der Baum das Zeitliche segnete und wann demzufolge seine Rinde abzufallen hatte.
Völlig abwegig ist ja auch anzunehmen, dass jemand die trockene Rinde zum Ofenschüren benutzt haben könnte.
Oder dass der Vorgang der Befestigung des Starenkobelpfostens die Entrindung des Baumstumpfes hätte beeinflussen können.
Oder dass es einen Unterschied auch nur geben könnte, zwischen einem eingelagerten Scheit Brennholz und einem Wind und Wetter ausgesetzten Baumstumpf.
elfeee schrieb:Die Bauträger liegen auf der linken Seite auf einem Holzbrett, ich habe das hier schon mal erwähnt. Und es scheint auch so, als wäre da noch ein Platz für den 4.Träger.
Die Träger liegen auch rechts auf einem Brett, sonst wären sie eingesunken. Wenn man genau hinschaut, sieht man es sogar.
Dass das linke Brett länger ist, ist allenfalls ein ganz schwaches Indiz für das ( geplante oder ehemalige? ) Vorhandensein eines vierten Trägers, halten wir uns doch an das, was wir sehen.
elfeee schrieb:Die beiden Hofbilder wurden mit Sicherheit von zwei verschiedenen Standorten aufgenommen. Das zeigt sich schon an der Position des Starenkobels an sich allein.
Beim Polizeibild zeigt die untere Kante des Kobels an die rechte Spitze des Wohnhaus/Stalldaches, während sich auf dem alten Hofbild der Kobel auf dem Hausdach so zwischen dem 3. und 4.Fenster rechts neben der Haustüre befindet.
Klar hat der Fotograf etwas weiter links gestanden. Aber in etwa derselben Entfernung zum Haus und auf derselben Höhe. Denn seine Blickachse fluchtet genau mit der Dachrinne des Maschinenhauses. Das ist bei beiden Bildern gleich.
Versuchen wir´s nochmal andersrum.
Wenn Du Dir diese von Stalinstadt wunderbar vergleichbar eingestellten Bilder ansiehst,
http://www.hinterkaifeck.net/smf/index.php?topic=96.0wie würdest Du die Entfernungen zu den Trägern und den Gebäuden beurteilen?
MfG
Dew