Mordfall Hinterkaifeck
06.01.2009 um 09:52@alle:
Da bin ich auch wieder zurück und wünsche Euch ein frohes neues Jahr.
Ihr wart ziemlich fleissig und ich musste erstmal nachlesen, was hier unterdessen alles erörtert wurde.
@kcefiak:
Danke für die freundliche Erwähnung in Deinem Jahresrückblick. In einem Atemzug mit einigen der "Leistungsträger" dieser immer noch spannenden und lehrreichen Diskussion hier genannt zu werden hat mich gefreut und ein bisschen verlegen gemacht.
@maschenbauer:
Es wird wirklich Zeit, dass wir mal ein Bier ( muss nicht bei einem bleiben... ) trinken, ein bayerisches natürlich.
Vielleicht klappt´s ja, dass sich zumindest einige Forumsmitglieder dieses Jahr "live und in Farbe" treffen.
BTT:
Die Diskussion ob Mord oder Totschlag im Falle des ersten Opfers halte ich für etwas "akademisch" und ich nehme an, dass man sich damals nicht lange damit aufgehalten und auf Mord erkannt hätte. Trotzdem interessant.
Ohne Jurist zu sein, könnte ich mir auch aus heutiger Sicht vorstellen, dass das Auslegungssache ist und im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtes liegt.
Begründung:
Bis zum Griff zur Reuthaue hätte noch niemand sterben müssen. Wenn das erste Opfer ( und jetzt mal ganz davon abgesehen, wer das nun eigentlich war ) z. B. an den Folgen des Würgens gestorben wäre, hätte man noch auf Körperverletzung mit Todesfolge ( gab´s den Tatbestand damals schon? ) maximal auf Totschlag ( da nicht mit Tötungsabsicht gewürgt wurde ) kommen können.
Bei jeweils einem Schlag mit der Haue vielleicht auch noch.
Aber wer jemanden mehrfach mit einem schweren, gefährlichen Werkzeug, wie es eine Reuthaue nun mal ist, wuchtig auf den Kopf schlägt, wird sich kaum von einer Tötungsabsicht, minimal von der billigenden Inkaufnahme des Todes seines Opfers reinwaschen können.
Ausgangsvoraussetzung ist das Eskalationsszenario, also eine ungeplante Tat.
Ist, wie gesagt, meine Meinung als Nichtjurist. Wobei sich die Rechtsprechung nicht immer vom "normalen Menschen" nachvollziehen lässt.
@Badesalz:
War das ein Amoklauf?
Ich würde sagen, unter bestimmten Voraussetzungen ( die wir leider nicht alle nachweisen können ), ja. Zumindest Elemente davon finden wir.
Man könnte unter leicht veränderten Voraussetzungen aber auch von einem Familiendrama sprechen.
Den Amok-Aspekt würde ich gerne auf hk.net weiterverfolgen.
Und zwar ohne Amok zu laufen. Jungs, bleibt friedlich.
MfG
Dew
Da bin ich auch wieder zurück und wünsche Euch ein frohes neues Jahr.
Ihr wart ziemlich fleissig und ich musste erstmal nachlesen, was hier unterdessen alles erörtert wurde.
@kcefiak:
Danke für die freundliche Erwähnung in Deinem Jahresrückblick. In einem Atemzug mit einigen der "Leistungsträger" dieser immer noch spannenden und lehrreichen Diskussion hier genannt zu werden hat mich gefreut und ein bisschen verlegen gemacht.
@maschenbauer:
Es wird wirklich Zeit, dass wir mal ein Bier ( muss nicht bei einem bleiben... ) trinken, ein bayerisches natürlich.
Vielleicht klappt´s ja, dass sich zumindest einige Forumsmitglieder dieses Jahr "live und in Farbe" treffen.
BTT:
Die Diskussion ob Mord oder Totschlag im Falle des ersten Opfers halte ich für etwas "akademisch" und ich nehme an, dass man sich damals nicht lange damit aufgehalten und auf Mord erkannt hätte. Trotzdem interessant.
Ohne Jurist zu sein, könnte ich mir auch aus heutiger Sicht vorstellen, dass das Auslegungssache ist und im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtes liegt.
Begründung:
Bis zum Griff zur Reuthaue hätte noch niemand sterben müssen. Wenn das erste Opfer ( und jetzt mal ganz davon abgesehen, wer das nun eigentlich war ) z. B. an den Folgen des Würgens gestorben wäre, hätte man noch auf Körperverletzung mit Todesfolge ( gab´s den Tatbestand damals schon? ) maximal auf Totschlag ( da nicht mit Tötungsabsicht gewürgt wurde ) kommen können.
Bei jeweils einem Schlag mit der Haue vielleicht auch noch.
Aber wer jemanden mehrfach mit einem schweren, gefährlichen Werkzeug, wie es eine Reuthaue nun mal ist, wuchtig auf den Kopf schlägt, wird sich kaum von einer Tötungsabsicht, minimal von der billigenden Inkaufnahme des Todes seines Opfers reinwaschen können.
Ausgangsvoraussetzung ist das Eskalationsszenario, also eine ungeplante Tat.
Ist, wie gesagt, meine Meinung als Nichtjurist. Wobei sich die Rechtsprechung nicht immer vom "normalen Menschen" nachvollziehen lässt.
@Badesalz:
War das ein Amoklauf?
Ich würde sagen, unter bestimmten Voraussetzungen ( die wir leider nicht alle nachweisen können ), ja. Zumindest Elemente davon finden wir.
Man könnte unter leicht veränderten Voraussetzungen aber auch von einem Familiendrama sprechen.
Den Amok-Aspekt würde ich gerne auf hk.net weiterverfolgen.
Und zwar ohne Amok zu laufen. Jungs, bleibt friedlich.
MfG
Dew