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Mordfall Hinterkaifeck

51.943 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 10:33
@MyGhal

Das Foto der Kapelle, welches Du eingestellt hast, entstand im Zusammenhang mit einem Buch, welches @AngRa gelesen hat und darüber berichtete. In dem Buch war ein Foto der Kapelle in Gröbern, @AngRa stellte es damals als Anhang ein.

Die Kapelle, welche Du als Foto eingestellt hast, steht entweder in Laag oder in dem heutigen Kaifeck. Damals ist mein Exfreund dort hingefahren und hatte das Foto gemacht.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 10:52
@stalinstadt

Deinen Beiträgen vom gestrigen Abend entnehme ich, dass Aufklärungsbedarf besteht, was im deutschen Strafrecht unter Schuld zu verstehen ist.

Schuld setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen, die nacheinander zu prüfen sind:

1. Schuldfähigkeit

Schuldausschließungsgründe schließen den Schuldvorwurf aus:

a) § 19 StGB Schuldunfähigkeit bei Kindern
b) § 20 StGB Schuldunfähigket bei Geistesgestörten und Betrunkenen
c) § 21 StGB verminderte Schuldfähigkeit
d )§ 3 JGG bedingte Schuldfähigkeit bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren


2. Vorsatz

Wissen und Wollen der Straftat. Es reicht bedingter Vorsatz. Der Täter muss den Erfolg der Tat lediglich billigend in Kauf nehmen. Er muss sie nicht gezielt wollen.

Ganz wichtig: Auch ein Täter, der die Tat nicht geplant hat, sondern spontan handelt, handelt mit Vorsatz!!!!

( Ansonsten wäre es ja keine vorsätzliche Tötung, wenn man etwa mit jemandem am Tisch sitzt, sich dann streitet und dem anderen dann ein Messer in die Brust rammt.)


3. Unrechtsbewusstsein

Der Täter muss wissen, dass er durch seine Handlung gegen ein Gesetz verstößt.




Ich subsumiere den Mordfall Hinterkaifeck:

Ich gehe von einem erwachsenen Täter aus. Anhaltspunkte dafür, dass er sinnlos betrunken war, entnehme ich dem Tatablauf nicht.

Ein Affekt schließt die Schuldfähigkeit aus. Es muss sich aber um eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung handeln. Auch dieses schließe ich aufgrund des Tatablaufs aus. Der Täter hat den Opfern zielgerichtet mit der Reuthaue den Schädel eingeschlagen. Kein Schlag ging auf einen anderen Teil des Körpers. Er hat sich nach den ersten vier Morden im Haus umgesehen und alle Zeugen beseitigt.

Ich gehe lediglich davon aus, dass der Täter erregt war, weil er mit seinem ersten Opfer gestritten hat. Ein bisschen Erregung aufgrund von Gekeifere ist aber keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung. Im Zustand der Erregung ist er dann durchs Haus gezogen und hat weiter gemordet.

Der Täter hat auch mit Vorsatz gehandelt. Er hat gewusst, dass er seine Opfer tötet, wenn er ihnen mit der Reuthaue auf den Schädel schlägt und er hat ihren Tod auch gewollt.

Der Täter hat auch mit Unrechtsbewusstsein gehandelt, denn er hat gewusst, dass Mord strafbar ist.


Abschließend stelle ich noch klar, was ich mit dem Hinweis auf die Strafrechtsreform der 70 iger Jahre ausdrücken wollte:

Damals war es nach harten Urteilen während der Nazizeit und während der Zeit im Nachkriegsdeutschland üblich den Täter besonders milde zu bestrafen. Es wurde großzügiger mit der Annahme von Schuldausschließungsgründen umgegangen. Es waren zumindest die Hürden nicht so hoch um eine verminderte Schuldfähigkeit zu bejahen.

@stalinstadt, auch wenn Du es anzweifeln solltest, Du kannst versichert sein, dass auch ich Vorstellungen über den Tatablauf habe.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 12:20
@stalinstadt

Hier meine Vorstellung:

31.12.1921

Die Familie Gruber sitzt in der Küche:

" Ja, mei, die Inflation nimmt immer mehr zu, was kann man machen? Wir wollen bauen und erweitern? Können wir das? Das Geld ist bald nix mehr wert? Der. L. soll endlich zahlen für sein Kind.

Dann Anfang Januar 1922, Victoria holt Bier für ihren Vater in der Gaststätte des Thomas Schwaiger, sie sagt:

" Die Zeiten sind schlecht. Wir brauchen Geld für eine Stallerweiterung. Der L. zahlt auch nix.

Daraufhin Schwaiger: " Ja, des geht nicht, dass ein Vater für seinen Sohn nichts zahlt. Zeig ihn halt an!"

Victoria sagt: " Recht hast`s, das werde ich machen."

Andere im Wirtshaus hören es und flüstern es L.S. zu. Der sagt darauf hin vor dem 31.3. zu Victoria : " Du , Victoria , wir müssen reden. So geht es nicht."

Es wird verabredet, dass am 31.3.1922 gegen 19.00 Uhr geredet wird.

Victoria hat möglicherweise ihre Mutter eingeweiht, den explosiven Vater nicht.

Sie geht zum verabredeten Zeitpunkt zum Hexenholztor, trifft den Täter. Beide geraten in Streit, werfen sich gegenseitig Unzulänglichkeiten vor ( kann ich nicht näher ausführen, weil ich ansonsten von den Moderatoren hier gesperrt werde, an sich auch zu Recht)

Zum Schluss sagt der LTV: " Halt wenigstens Ruh` du alte Hure und verklag mich nicht. !" Daraufhin Victoria: " Und ob ich dich verklagen werde!"

Der LTV regt sich fürchterlich auf, würgt sie und ergreift in seiner Wut die Reuthaue, erschlägt zunächst sie und dann ganz kurz und knapp hintereinander die anderen, weil sie Zeugen sind.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 12:54
Danke :)

Ich sitze seit einer Stunde und belese mich über Schuldfähigkeit. Das werde ich aber auf heute Abend vertagen, da ich nun zunächst Deine Gedanken zum Tatablauf vor mir habe.

Bei denen ich übrigens niemals gezweifelt habe, das es sie gibt.

Bis später...


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 15:28
@AngRa:
Mich verwirren bei Deinem Szenario die detaillierten Zeitangaben. Hast Du Informationen oder gar Dokumente, die mit diesen Daten eine Art "Wendepunkt" auf HK in Verbindung bringen?
Da keine Nachricht schneller übermittelt wird als ein Gerücht: warum sollte es noch 3 Monate dauern, ehe der LTV eine Aussprache verlangt hätte und bei einem akuten Wutanfall 6 Menschen getötet hätte?

Deine Version der Geschichte kann nur erklärt werden mit folgenden Annahmen, von denen mir keine so recht wahrscheinlich vorkommt:
- Entweder hat das Gerücht also unnatürlich lange gebraucht, um den LTV zu erreichen und seine Wut war dann am Tattag frisch.
- Oder aber es reihten sich viele Wochen in hartem Nachbarschaftsstreit an sich, die dann in der Tat gipfelten. Aber auch dazu fehlen belastbare Hinweise, oder sind sie mir nur nicht bekannt?

Zum Ablauf des Tatabends: ich habe immer noch ein Problem damit, zu glauben, Vic hätte sich auf eine Aussprache eingelassen a) zu einem Zeitpunkt, als weder ihr Vater noch ihre Kinder schliefen und b) unter den Augen ihres (wie Du es nennst) explosiven Vaters. Wäre es nicht viel leichter gewesen, die Vic hätte sich selbst aus einem der Tore hinausgeschlichen?

Was mir gerade noch einfällt: der A.G. sprach ja mehreren Leuten gegenüber von Fußspuren im Schnee. Er wird nach diesem Vorfall wohl noch genauer morgens nachgeschaut haben. Da am 31. März 1922 wohl noch Schnee lag wäre es doch für die Vic ein immenses Risiko gewesen, vom Vater entdeckt zu werden. Entweder eben noch während der ominösen Aussprache der aber spätestens am nächsten Morgen, wenn der A.G. seinen Rundgang ums Haus gemacht hätte.

Bin gespannt auf Deine Sichtweise,
nix für ungut,
Jaska


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 15:40
@jaska

Ich habe nur meine Vorstellungen einfließen lassen wollen. Ich wollte ein kurzes aufgelockertes Szenario entwerfen. Da habe ich halt willkürlich passend zur Zeit Silvester und Januar gewählt. Andere dürfen ja auch seitenweise und locker ihre Vorstellungen einfließen lassen. Also ich bitte in diesem einen Fall auch!

Nur kurz: Victoria ist mE aufgrund Absprache in den Stadel gegangen. Wenn ein Rind geschrien hätte, wäre vermutlich Gruber gegangen, wie schon am Abend zuvor.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 15:46
@jaska

Ob - gerade in Hausnähe - bei einsetzendem Tauwetter auch am 31.März noch genügend Schnee lag, um Fußspuren zu verfolgen, scheint mir nicht mehr klärbar.

Ob es ein vereinbartes Treffen gegeben haben könnte, oder ob da ein Besucher vielleicht einfach nur mal gegen das Stallfenster geklopft hat, bleibt letztlich völlig offen.

Die (rasende) "Wut", die zu den Taten geführt haben könnte, war insofern "am Tattag frisch", weil sie durch die vermutete Aussprache überhaupt erst entstanden sein dürfte.

An sich hat @AngRa aber erkennbar nur eine kleine Skizze gegeben und nicht in die Wahrsagekugel geschaut.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 16:02
@AngRa
@Badesalz:
Natürlich kann jeder ein aufgelockertes Szenario entwerfen. Mir war nicht klar, dass eventuelle Unstimmigkeiten nicht angesprochen werden dürfen.

@Badesalz:
Deinen Hinweis mit der Skizze und der Wahrsagekugel verstehe ich nicht. AngRa hatte eine Version der Geschehnisse vorgestellt, die sie für schlüssig hält. Ich hatte dazu Fragen und habe sie gestellt. Im Übrigen sind diese unbeantwortet geblieben.
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Da habe ich halt willkürlich passend zur Zeit Silvester und Januar gewählt.
Mir erschien diese Auswahl eben gerade nicht passend, deshalb hatte ich nachgehakt.

Der Punkt mit der Absprache lasse ich ja gelten, aber Ort und Zeitpunkt halte ich für riskant.

Zum Thema Wetter: Das eigentliche Tauwetter setzte erst zum 2. April ein, das kurzzeitige Überschreiten des Gefrierpunktes am 31. März hat garantiert nicht ausgereicht, um die vorher entstandene Schneedecke abzutragen. Nach einem Hagelunwetter im Juni vor einigen Jahren im Schwarzwald konnte man noch 1 Woche später Eishaufen an schattigen Plätzen finden, obwohl die Temperaturen tagsüber deutlich über 20°C lagen.
Gerade in Hausnähe hätten auf HK Schneereste lange "überlebt". Denn das Haus war ja bis auf Stall und Küche wahrscheinlich ungeheizt und dort wo die Sonne nicht hinkam (v.a. Norden/Osten) hätten sich bestimmt viele Tage noch Schnee finden lassen. Die Sonne dürfte in den Tagen vor dem Mord übrigens kaum je zu sehen gewesen sein, das gibt die Wetterlage nicht her.
Gerade Wetteraufzeichnungen gibt es relativ viele und zuverlässige. Deshalb ist dies ein Punkt bei dem man berechtigte Hoffnungen haben darf, die offenen Fragen noch zu klären.


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04.01.2009 um 16:12
@Badesalz
@AngRa

Die Fragen von @jaska waren m.M. nach durchaus berechtigt. Wenn Verständnisprobleme auftauchen, sollten sie auch geäußert werden. Insofern kein Problem, wie ich finde.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 16:58
@jaska

Was mir gerade noch einfällt: der A.G. sprach ja mehreren Leuten gegenüber von Fußspuren im Schnee. Er wird nach diesem Vorfall wohl noch genauer morgens nachgeschaut haben. Da am 31. März 1922 wohl noch Schnee lag wäre es doch für die Vic ein immenses Risiko gewesen, vom Vater entdeckt zu werden. Entweder eben noch während der ominösen Aussprache der aber spätestens am nächsten Morgen, wenn der A.G. seinen Rundgang ums Haus gemacht hätte.

A.G. wäre kaum bei Minusgraden im Unterzeug abends noch ums Haus geschlichen, oder ohne Grund in den Stall gegangen. Es bestand daher kaum Gefahr, daß V. G. entdeckt werden hätte können. Auch wenn er am nächsten Morgen Spuren am Haus gesehen hätte, dann hätte er immer noch nicht gewußt von wem diese waren. V.G. hätte ihn leicht überzeugen können, daß es ihre Spuren waren. Einen Grund hätte sie leicht erfinden können. Außerdem traue ich ihr soviel Intelligenz zu, daß sie sich vorher vergewissert hat, daß sich ihr Vater bekleidungsmäßig in einem Zustand befand, der ihn vor größeren Exkursionen abhielt. Als weitere Vorsichtsmaßnahme postierte sie ihre Mutter angekleidet in der Küche, die A.G. abgelenkt hätte, falls er wider erwarten gekommen und nach V. gefragt hätte. Die mußte halt mal kurz raus! So einfach war das! A.G. mußte nachts nicht in den Stall, denn damals waren Mitternachtsvasen noch im regen Gebrauch.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 17:23
@AngRa ,

zunächst noch einmal Dank für die aufwendigen Erläuterungen bezüglich der Schuldfähigkeit. Nach Deinem durchaus denbaren Szenario ist ein Vorsatz und somit eine Schuldfähigkeit keine Frage.

Ich möchte ebenfalls die andere Seite betrachten.

Auch wenn ich kein Jurist bin habe ich nun versucht, zweierlei nachzuvollziehen:

Meine gestrige landläufige Definition einer Affekttat war unzureichend, denn ich finde nun unter Wikipedia: Affektdelikt folgendes:

"Eine Affekttat oder ein Affektdelikt ist eine Straftat, bei deren Zustandekommen eine erhebliche seelische Belastung des Täters als mitursächlich angesehen wird. Der Täter kann unter diesen Umständen schuldunfähig bzw. eingeschränkt schuldfähig sein im Sinne einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" laut § 20 bzw. § 21 StGB."

Womit wir bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit wären, die Du nun angesprochen hast.

Zunächst geht es im § 20 des StGB doch nicht um die Schuldunfähigkeit "bei Geistesgestörten und Betrunkenen", oder? "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen" heisst es vielmehr dort - und ich lese:
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln...
Im § 21 "Verminderte Schuldfähigkeit" weiter:
"Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."
Ein "sinnloses Betrinken" steht oder stand nicht zur Debatte, das würde über den diskutierten möglichen "Alkoholeinfluß" weit hinausgehen. Was aber ist, wenn der Täter einer "seelischen Störung" unterlag? Sollten wir das ausser Acht lassen?

Ich empfinde die Subsumierung daher nicht als vollständig.
Der Vorsatz einer Tat ist denkbar, aber nicht unstrittig.
Er ist aber wichtig für die Beurteilung der Schuldfähigkeit, wenn ich alles richtig interpretiert habe.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 17:25
@troadputzer: Ich hatte nicht gesagt, A.G. wollte abends noch raus. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Was ich geschrieben hatte, war doch lediglich, dass ich davon ausgehe, dass er nach diesem Vorfall mit den Fußspuren morgens genauer nachgesehen hätte und dass ich damit ein Risiko hinsichtlich einer nächtlichen Aussprache verbinde.
Ob die HKler Nachtpfannen oder den Stall zur Verrichtung ihrer Notdurft benutzten ist mir ehrlich gesagt egal. Jedenfalls war der A.G. zwar für die Nacht schon umgezogen, sein Bett aber unbenutzt. Ebenso das Bett der Cilli. Wäre die Vic wirklich zu einer Aussprache aufgebrochen, so traue ich ihr so viel Intelligenz zu, dass sie gewartet hätte, bis ihre Kinder und ihr Vater schliefen. Dann wäre die Gefahr, erwischt zu werden deutlich geringer gewesen. Szenarien, in denen der A.G. auf die Abwesenheit seiner Tochter aufmerksam geworden wäre, kann man sicher viele erdenken (z.B. weinender Josef oder Cilli, die nicht ins Bett wollte).
Zitat von troadputzertroadputzer schrieb:V.G. hätte ihn leicht überzeugen können, daß es ihre Spuren waren. Einen Grund hätte sie leicht erfinden können.
Zitat von troadputzertroadputzer schrieb:Als weitere Vorsichtsmaßnahme postierte sie ihre Mutter angekleidet in der Küche, die A.G. abgelenkt hätte, falls er wider erwarten gekommen und nach V. gefragt hätte. Die mußte halt mal kurz raus! So einfach war das!
Für mich klingt das ganz und gar nicht einfach. Welche Gründe für ein nächtliches Verschwinden hätte es denn für eine anständige Frau in einer kalten Nacht geben können, mit denen sich der A.G. zufrieden gegeben hätte?

Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass die Vic wegen einer Probe des Chors oder eines Besuches bei einer Freundin erst so spät auf den Hof zurückkehrte, vielleicht nicht alleine. Aber trotz allem gibt es so viele Fragen, und die möchte ich auch weiterhin stellen dürfen.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 17:32
@jaska

Ich hatte nicht gesagt, A.G. wollte abends noch raus. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Was ich geschrieben hatte, war doch lediglich, dass ich davon ausgehe, dass er nach diesem Vorfall mit den Fußspuren morgens genauer nachgesehen hätte und dass ich damit ein Risiko hinsichtlich einer nächtlichen Aussprache verbinde.

Dann widersprichst Du hier Deiner vorher gemachten Aussage:

Entweder eben noch während der ominösen Aussprache der aber spätestens am nächsten Morgen, wenn der A.G. seinen Rundgang ums Haus gemacht hätte.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 17:44
@troadputzer:
Aber doch nicht geplant! Nochmal: dadurch, dass A.G. sich schon für die Nacht umgezogen hatte gehe ich nicht davon aus, dass er plante, nochmal einen Kontrollgang rund ums Haus durchzuführen. Wäre ihm allerdings die Abwesenheit seiner Tochter zu Ohren gekommen und hätte er sie im Stadel vermutet oder gar Stimmen gehört, so hätte ihn das Nachthemd nicht daran gehindert, nachzuschauen!


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 17:54
@jaska

A.G. hatte nur Hose, Joppe und die Arbeitsschuhe ausgezogen. Die schliefen früher im Unterzeug. Nachthemden waren nicht gebräuchlich. Das war seine "rupferne Pfoad", die er auch am Tag trug!


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 18:08
@troadputzer: Unter Nachthemd kann man auch Nachtgewand oder Schlafzeug oder wie auch immer verstehen. Er war jedenfalls "bettfertig", sind wir uns wenigstens da einig?
Nachthemden waren sehr wohl gebräuchlich und es wurden auch hier schon Bilder davon eingestellt.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 18:50
Für mich klingt das ganz und gar nicht einfach. Welche Gründe für ein nächtliches Verschwinden hätte es denn für eine anständige Frau in einer kalten Nacht geben können, mit denen sich der A.G. zufrieden gegeben hätte?

Ein menschliches Bedürfnis! Wenn es ihm zulange gedauert hätte, dann wäre die angekleidete Mutter in den Stall und hätte V. gewarnt. Der nächtliche Wanderer wäre dann lautlos verschwunden, wenn dies rechtzeitig gewesen wäre und er sich noch nicht in Reuthauenlaune gesteigert hatte.

Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass die Vic wegen einer Probe des Chors oder eines Besuches bei einer Freundin erst so spät auf den Hof zurückkehrte, vielleicht nicht alleine. Aber trotz allem gibt es so viele Fragen, und die möchte ich auch weiterhin stellen dürfen.

Das schließe ich völlig aus, denn dann wäre es uns bekannt, daß sie an diesem Tag noch lebend im Ort gesehen wurde.

In keiner meiner Antworten habe ich eine Frageverbot ausgesprochen, weshalb sollte ich und wie könnte ich das?

... Wäre ihm allerdings die Abwesenheit seiner Tochter zu Ohren gekommen und hätte er sie im Stadel vermutet oder gar Stimmen gehört, so hätte ihn das Nachthemd nicht daran gehindert, nachzuschauen!

Nach dem Ergebnis des polizeilichen Schreitestes konnte A.G. gar keine Stimmen im Haus hören. Auf einem Bauernhof gibt es außerdem hunderte von Gründe, um in den Stadel zu gehen. Außerdem muß man von dem Gedanken weg, daß A.G. Tag und Nacht seine Tochter wie ein Zerberus eifersüchtig bewacht hat. Dann hätte er sie ja auch ständig begleiten müssen, wenn sie den Hof verließ.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 19:47
@stalinstadt

Schuldunfähigkeit i.S.d. § 20 ist eine psychische Verfassung, bei deren Bestehen dem Menschen normgemäßes Verhalten nicht zugemutet werden kann und er daher entschuldigt ist.

Für die Schuldunfähigkeit wegen einer Bewusstseinsstörung gilt folgendes:

Die Störung muss tiefgreifend sein, d.h. von einer solchen Intensität, dass das seelische Gefüge des Betroffenen zumindest zeitweise außer Funktion tritt. In Betracht kommen vor allem Halluzinationen.

Ob überhaupt ein hochgradiger Affektzustand eine solche tiefgreifende Störung ist, ist umstritten. In der juristischen Literatur wird dieses teilweise bejaht. Uns sollte es aber darauf ankommen, was die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Punkt meint.

Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben die Frage nicht eindeutig beantwortet, in früheren Entscheidungen teilweise bejaht, teilweise verneint, später offengelassen.

In späteren Entscheidungen hat der BGH jedoch vor allem auf folgendes hingewiesen:

Jeder Mensch muss seine Leidenschaften zügeln und er darf sich nicht zu gefahrenträchtigen Entladungen hinreißen lassen. Eine Schuld kann auch darin bestehen, dass ein Mensch den schuldausschließenden Affekt in seiner Entstehung nicht vermieden hat.

Der BGH führt in einer weiteren Entscheidung aus:

"Für den Schuldausschluss ist im übrigen aber stets vorausgesetzt, dass der Kern der Persönlichkeit im Sinne des Zerfalls der Ordnungsstrukturen des Denkablaufs betroffen ist, sowie besondere Umstände in der Regel auch Erinnerungslosigkeit des Täters gegeben sind.!"

Wenn man diese Anforderungen zugrunde legt, wird an sich doch deutlich, dass ein schuldausschließender Affektzustand ein absoluter Ausnahmefall ist. Es geht ja auch gar nicht anders. Zu welch aberwitzigen Ergebnissen käme man denn, wenn man sich bei Aufregungen und Wutzuständen auf Schuldunfähigkeit berufen könnte!

Ich sehe somit keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein solcher schuldausschließender Zustand beim Täter im Mordfall Hinterkaifeck nach einem möglichen Streit mit dem ersten Opfer vorlag. Dazu hat er mir zu zielgerichtet gehandelt, wie ich heute Vormittag schon ausgeführt habe.

Die Schuldfähigkeit des Täters ist somit mE gegeben.

Danach ist das Vorliegen des Vorsatzes zu prüfen. Auch da sehe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Täter nicht gewusst hat, dass er tötet und er wollte mE auch töten.


Noch eine Anmerkung zur Trunkenheit:

Die hochgradige Trunkenheit (Alkoholrausch) zählt zu den krankhaften seelischen Störungen iSd § 20 und ist natürlich daher auch ein klassischer schuldausschließender Zustand.

Wir sind uns einig, dass für das Vorliegen eines solchen Zustands auch keinerlei Anhaltspunkte vorhanden sind.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 20:04
@AngRa und @stalinstadt

Ich denke, daß wir hier eigentlich Fragestellungen der forensischen Psychiatrie vorliegen haben, für die wir einen Experten bräuchten. An diesem Punkt waren wir aber auch schon einige Male.

Woher nehmen?


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Mordfall Hinterkaifeck

04.01.2009 um 20:05
@Badesalz

Ja ein Psychiater soll sich unserer Sache annehmen! Das ist eine gute Idee!


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