Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2009 um 20:53Zwangsläufiges Handeln des Mörders nach dem Totschlag. Der kleine J. starb aus reiner Berechnung, denn nach 5 Leichen war jetzt ohnehin schon alles egal und damit auch noch dieses "Problem" erledigt.
AngRa schrieb:Selten ist, wenn jemand wütend ist, sein Vorsatz, d.h. der Wille zum Töten und das Wissen um die Tötung ausgeschlossen. So weggetreten kann kaum jemand sein, dass er nicht weiß, wenn er mit einer Reuthaue auf den Kopf eines Opfers haut, dieses nicht tötet.Wut ist doch nicht mit Affekt gleichzusetzen, oder? Ich behaupte: Doch, so weggetreten kann man sein, wenn man von einem Affekt spricht. Affektiertes Handeln bedeutet i.m.A. unkontrolliertes Handeln - dies schliesst auch ein, das dem Täter u.U. nicht einmal bewusst war, was er da eigentlich griff...
AngRa schrieb:... dass der Täter die Tragweite seiner Handlungen nicht erkennen konnte. Dafür gibt es nach dem mutmaßlichen Tatablauf keinerlei Anhaltspunkte.Jetzt bin ich platt - wie kommst Du zu dieser Einschätzung?
AngRa schrieb:...und der Täter hat die Entdeckung der Tat hinausgezögert. Er konnte sehr gut nachdenken und gezielt handeln.Das hatte ich unterschlagen... Zwischen der Tat und dem, was der oder die Täter danach tat(en), steht m.E. ein Prozess der Besinnung, des "Klarwerdens".
stalinstadt schrieb:Der Thread zehrt durchaus von Spannung und "zwischenuserlichen" Nickeligkeiten, die aber allesamt Niveau haben sollten.Naja, ein vornehmer Wunsch, der (leider) des öfteren mißachtet wurde ;)