Mordfall Hinterkaifeck
02.11.2008 um 18:32@AngRa: Wäre es möglich, dass man den Zeitraum abgeurteilt hat, der drohte zu verjähren (um dann den Sachverhalt für die nachfolgenden Jahre gesondert zu betrachten)? Oder kann es etwas mit dem jeweiligen Alter eines Beteiligten zu tun haben (Volljährigkeit, Mündigkeit)?
Aber: die Taten in 1907 wären doch auch 1915 schon verjährt gewesen, wie konnten sie dann überhaupt verhandelt werden?
Wirklich merkwürdig...
Aber: die Taten in 1907 wären doch auch 1915 schon verjährt gewesen, wie konnten sie dann überhaupt verhandelt werden?
Wirklich merkwürdig...