@allEs ist ist natürlich eine Spekulation. Aber könnte es nicht so gewesen sein, daß die "Anstiftung zum Meineid", die Jakob Sigl bei Johann Schl. versucht haben soll, sich auf die "Heuwachen" des Vaters bezog?
Mein Szenario:
Johann Schl. erzählt Jakob Sigl vor Entdeckung der Tat (vermutlich im Glauben an die Sache) von den "Heuwachen" seines Vaters.
Nach der Tat - zu dem/den Prozess(en) oder Sühneverhandlungen - versucht Sigl, Schl. Junior zu einer entsprechenden Aussage zu bringen, was er damals gesagt habe.
Johann Schl. (und wohl der Rest der Familie) sind zwischenzeitlich längst "auf Linie gebracht" und er kann sich gar nie nicht erinnern, etwas in dieser Richtung erzählt zu haben.
Eventuell war sich aber L. Schl. doch nicht ganz sicher, ob sich der Junior wirklich im Fall des Falles vor dem Schwurkreuz 100%ig richtig erinnern würde...
Die entsprechende (eher kryptische) Passage aus dem Verhör von 1931:
"Siegl hat mich als Kaifecker Mörder bezeichnet und ich habe ihn wegen Beleidigung verklagt, worauf er zu einer Geldstrafe von 40 Mk. verurteilt wurde. Er hat damals auch meinen Sohn Johann Schlittenbauer zu beeinflussen versucht, dass derselbe gegen mich aussagen soll. (Anm: mit xxx unkenntlich gemacht ist folgend "und zwar, dass er wisse, dass ich die")
Ich habe darauf dem Siegl vorgeworfen, dass er meinen Sohn zum Meineid angestiftet habe. Dafür wurde ich dann dreimal gestraft. Ich hätte es ihm ja beweisen können, dass er wirklich meinen Sohn angestiftet hat, aber er hat mir dann wieder leid getan und da habe ich lieber die Strafe auf mich genommen."
Nach Lage der Dinge kann es einen "Meineid" von J.Schl., der dem Vater geschadet hätte, gar nicht gegeben haben, sonst wäre Jakob Sigl ja nicht (in einem ersten Prozeß) wegen Beleidigung verurteilt worden.
Offensichtlich folgte "darauf" ein zweiter Prozeß, bei dem L.S.
es dann wohl auf einen Schwur (des Sohnes) lieber nicht hat ankommen lassen.
Deshalb hat Schl. dann diesen Prozeß verloren und wurde (seiner Ansicht nach) "dreimal gestraft" - was immer das heißen mag.